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Gutzwiller Felix · Ständerat · 2011-06-07

Gutzwiller Felix · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-06-07

Wortprotokoll

Es wurde jetzt schon viel gesagt. Ich möchte versuchen, nochmals kurz die Situation zu analysieren und zu erklären, warum wir in dieser schwierigen Situation sind. Wir beschlossen im Jahr 2007 eine Spitalfinanzierung. Diese Finanzierung sah als ein wichtiges Element einen Kostenteiler vor. Wir versäumten es als Gesetzgeber allerdings - das ist die Selbstkritik, die hier zu machen ist -, diesen Teiler nach unten abzusichern, weil wir sowohl in der Kommission als auch im Plenum davon ausgingen, dass es für die Bewegung auf 55 Prozent hin, bei denjenigen, die darunter waren, in jedem Fall eine Übergangsbestimmung brauchte; selbstverständlich sollte es aber nicht zu einem Absenken der kantonalen Anteile kommen, wo man 55 Prozent schon erreicht hatte oder darüber war. Das war die Konzeption der Kommission und des Rates. In der Tat liess man das im Gesetz aber offen. Die Kantone haben diesen Spielraum nun ausgenützt, haben den Kostenanteil teilweise gesenkt und sind dabei unter 55 Prozent gegangen. Das entlastet per saldo den öffentlichen Haushalt - zulasten des privaten Haushaltes bzw. der Prämienzahler, das ist offensichtlich. Das war nicht gewollt.

Die Problemlage, die wir jetzt also haben, ist die, dass die Kantone zwar etwas getan haben, was gesetzlich in Ordnung ist, sie haben damit aber gegen den eigentlichen Geist der Spitalreform, die wir hier verabschiedet haben, verstossen; das erklärt auch die Emotionalität des Themas. Die Frage ist: Wie kommen wir aus dieser Problemlage wieder heraus, nachdem wir es versäumt haben, die Lücke, welche den Kantonen diese Möglichkeit gibt, zu stopfen? Ich erinnere ganz kurz daran, was denn eigentlich die Ziele dieser Spitalreform waren - wenn wir nämlich die Ziele vor Augen haben, finden wir vielleicht besser eine Lösung: Es war erstens die leistungsbezogene Finanzierung; es war zweitens die sanfte Öffnung des Spitalmarktes schweizweit; es war drittens die Steuerung durch Qualität; und es war viertens, [PAGE 462] das ist hier wichtig, eben eine gewisse Rebalancierung der Anteile des öffentlichen Haushalts, sprich Steuern, und des privaten Haushalts, sprich Prämien. Eine solche Rebalancierung wurde angestrebt, weil über die Jahre die öffentlichen Finanzierungen der OKP, der Grundversicherung, sich ungefähr bei 30 Prozent eingependelt hatten, zwei Drittel der Aufwendungen also auf die privaten Haushalte entfallen.

Eine Rebalancierung mit einem etwas höheren Anteil der Staatshaushalte - sprich Steuern - hätte ja auch den Nebeneffekt gehabt, dass hier über die Progression eine Gerechtigkeitskomponente hineingekommen wäre. Das war die Absicht der Reform. Es ist aber offensichtlich, dass diese Absicht unterlaufen wird, wenn man nun, anstatt auf einer Anteil von 55 zu gehen, den Anteil unter diese Limite setzt. Ich sage aber noch einmal: Wir haben es versäumt, das im Gesetz zu unterbinden.

Es stellt sich nun die Frage, wie man das Problem löst. Sie haben die Lösung der Kommission auf Ihrer Fahne. Diese Lösung - ich muss es sagen - kann im Moment nicht ganz befriedigen, denn offensichtlich hat sie einen massiven Konflikt mit den Kantonen ausgelöst; offensichtlich ist sie auch höchst kurzfristig. Die Kantone haben hier schon entschieden; teilweise haben kantonale Parlamente entschieden. Deshalb ist eine Umsetzung auf 2012 ohne Zweifel eine ziemliche Zumutung, was vor dem Hintergrund, den ich geschildert habe, verständlich wird. Es ist für die Kantone eine Zumutung.

Nichts zu tun - zum Beispiel Nichteintreten zu beschliessen - scheint mir ebenfalls nicht adäquat. In der Tat gehen einige Kantone unter das, was die Spitalfinanzierung eigentlich wollte. Mit anderen Worten: Wir sollten in diesem kurzen und dringlichen Prozess noch eine bessere Lösung finden. Aus meiner Sicht könnte die Lösung beispielsweise so aussehen, dass man mit den Kantonen eine kürzere Übergangsfrist aushandelt. Die Übergangsfrist, um auf den Verteiler 55/45 zu kommen, dauert jetzt ja bis 2017. Könnte man mit den Kantonen zum Beispiel festlegen, dass man diese Übergangsfrist auf 2014 verkürzt, hätte man zwar eine unschöne Delle in den Jahren 2012 und 2013, wäre aber schneller beim Ziel eines entsprechenden Kostenverteilers mit den Folgen, die von uns eigentlich gewünscht sind.

Das führt mich zu folgenden Schlüssen: Nichts zu tun, nicht einzutreten, hilft uns hier nicht weiter. Die vorliegende Lösung vermag nicht ganz zu befriedigen, sodass ich hoffe, dass im Zweitrat oder in der nächsten Phase Beratungsrunde eine Lösung gefunden wird, indem wir beispielsweise den Übergangszeitraum verkürzen, damit wir für 2014 auf den gewünschten Verteiler kommen. Dann würde sich sehr vieles ergeben. Unter dem Strich bleibt allerdings, dass die Probleme, solange wir keinen Monismus haben, nicht gänzlich gelöst sind. Ich glaube also, dass es richtig ist, hier einzutreten, dann aber noch nach einer besseren Lösung zu suchen.