Schmid Samuel · Bundesrat · 2003-06-16
Schmid Samuel · Bundesrat · Bern · 2003-06-16
Wortprotokoll
1. Beim fünfteiligen Gepäckset handelt es sich um eine neue Ausrüstung, welche ab 2005 in der Rekrutenschule abgegeben werden soll. Die Einkaufs- und Beschaffungstätigkeit der Gruppe Rüstung unterliegt der Gesetzgebung über das öffentliche Beschaffungswesen. Demnach sind solche Beschaffungen öffentlich auszuschreiben. Der Zuschlag ist dem wirtschaftlich günstigsten Angebot zu erteilen. Die wirtschaftlich günstigsten Angebote für die einzelnen ausgeschriebenen sechs Lose wurden durch eine Nutzwertanalyse ermittelt, und der Zuschlag erfolgte an drei international tätige Schweizer Firmen. Die Produktion selber erfolgt zu rund 85 Prozent im asiatischen Raum.
2. Durch die Berücksichtigung der wirtschaftlich günstigsten Angebote können - bei einem Beschaffungsvolumen von rund 16 Millionen Franken - Kosten in der Grössenordnung von 8,5 Millionen Franken eingespart werden.
3. Die Aufträge an die Heimarbeiter erfolgen grundsätzlich durch die Kantone. Die Gruppe Rüstung hat im Jahre 2001 bezüglich der Beschaffung der neuen Gepäcksets mit den Vertretern der kantonalen Militärdirektionen eine Vereinbarung getroffen. Gestützt darauf wurden für das Jahr 2002 Beschaffungsaufträge für je 18 000 Effektentaschen, Kleidertaschen und Tagesrucksäcke an die Kantone vergeben. Diese haben die Konfektionsarbeiten an etwa 90 Kleinbetriebe bzw. Heimarbeiter verteilt. Dies ergibt ein Auftragsvolumen von etwa 1,6 Millionen Franken.
4./5. Persönlich habe ich bei meiner offiziellen Arbeitsreise nach China keine solchen Betriebe besucht. Die ausländischen Anbieter werden jedoch vertraglich zur Einhaltung der ILO-Bestimmungen betreffend Zwangsarbeit, Mindestalter, Rechte der Frau usw. verpflichtet.
6./7. Die im Wettbewerb unterlegenen Anbieter haben bei der Eidgenössischen Rekurskommission für das öffentliche Beschaffungswesen den Zuschlagsentscheid der Beschaffungsstelle angefochten und Verfahrensmängel geltend gemacht. Die Rekurskommission ist mit ihrem Entscheid vom 27. März 2003 auf diese Beschwerden nicht eingetreten und hat sie dem VBS überwiesen. Das VBS entschied am 15. Mai 2003, dass auf die Verwaltungsbeschwerde nicht eingetreten werde, die Eingabe aber als Aufsichtsbeschwerde im Sinne des Bundesgesetzes über das Verwaltungsverfahren zu betrachten sei. Dieses Verfahren, also das Aufsichtsbeschwerdeverfahren, ist zurzeit in Gang. Der Bundesrat kann sich aus verständlichen Gründen beim jetzigen Stand des Verfahrens nicht äussern.
8./9. Die Beschaffungsstelle wird auch künftig bei der Auftragsvergabe die Randregionen, soweit möglich und gesetzlich zulässig, berücksichtigen. Gemäss der erwähnten Vereinbarung zwischen der Gruppe Rüstung und den kantonalen Militärdirektionen erhalten die Kantone und damit die inländischen Sattlereibetriebe im Zusammenhang mit dem neuen Gepäckset für 2003 weitere Aufträge für Näharbeiten in der Grössenordnung von total rund 1,8 Millionen Franken.