Binder Max · Nationalrat · 2003-06-16
Binder Max · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-06-16
Wortprotokoll
Herr Gutzwiller, es ist natürlich nicht so, dass wir heute in einem rechtsungültigen Zustand leben. Es gilt heute das bestehende Recht, und zwar für alle Kantone, für die Regierung, für die Jugendlichen und für alle anderen auch.
Am 16. Mai hat das Büro tatsächlich das Programm so gemacht, dass die Behandlung des Betäubungsmittelgesetzes vor jener des Krankenversicherungsgesetzes angesetzt wurde, allerdings noch in Unkenntnis des Zeitbedarfes für die Behandlung des KVG, weil die SGK noch nicht fertig darüber beraten hatte. Am 2. Juni, an der folgenden Bürositzung, ist man darauf zurückgekommen, in Kenntnis des Zeitbedarfes für die Behandlung des KVG, nämlich von damals 12,5 Stunden, angemeldet durch die Kommission. Damals haben wir dann in einem Beschluss des Büros die Sache umgekehrt und haben gesagt, wir ziehen das KVG vor und behandeln dann das Betäubungsmittelgesetz. Diesen Beschluss hat das Büro auch heute wieder bestätigt. Es hat dann allerdings heute auch mit einer Mehrheit beschlossen, das Betäubungsmittelgesetz von der Traktandenliste zu streichen, aber nicht mit Verschiebung auf irgendwann. Ich muss allerdings sagen, dass wir darüber nicht abgestimmt [PAGE 1033] haben. Aber die Absicht des Büros ist sicher die, dass wir das dann in der Herbstsession behandeln.
Ich muss Ihnen Folgendes sagen: Wenn Sie heute dem Antrag der grünen Fraktion bzw. dem ursprünglichen Antrag Waber zustimmen, dann heisst das, dass wir das Betäubungsmittelgesetz sicher nicht fertig beraten können - oder das KVG nicht oder den NFA nicht, oder zum Schluss alle drei Vorlagen nicht. Sie wissen, dass wir beim Betäubungsmittelgesetz etwa 40 Einzelanträge haben. Sie haben dem Ordnungsantrag Gutzwiller, mit dem Zeit hätte eingespart werden können, am letzten Freitag nicht zugestimmt, sodass das Gesetz also in Kategorie III behandelt werden muss.
Zudem haben wir im Büro die Praxis, dass wir immer Differenzbereinigungen in erster Priorität behandeln, in zweiter Priorität begonnene Geschäfte, und erst in dritter Priorität nehmen wir neue Geschäfte auf.
Insofern möchte ich Sie bitten, all diese Anträge abzulehnen und das Betäubungsmittelgesetz von der Traktandenliste der laufenden Session zu streichen. Das ist der Beschluss unseres Büros.