Villiger Kaspar · Bundesrat · 2000-03-06
Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2000-03-06
Wortprotokoll
Ich habe beim Eintreten schon gesagt, dass die Philosophie dieses neuen Gesetzes eine einfache ist: Wir wollen die Personalordnung flexibilisieren; wir wollen sie - im Interesse eines modernen Service public und der Konkurrenzfähigkeit des öffentlichen Sektors - besser an neue Umstände anpassbar machen. Wir wollen aber auch - als Gegenleistung für die doch noch immer grössere Treuepflicht des staatlichen Angestellten gegenüber seinem Arbeitgeber - einen gewissen verstärkten Schutz gewähren, vor allem einen verstärkten Kündigungsschutz. Es ist natürlich eine Ermessensfrage, wo man die Balance findet, aber ich glaube, dass wir sie gefunden haben.
Es gibt aber doch das Bedürfnis, in begrenzten Bereichen noch etwas flexibler sein zu können; das ist der Zweck dieses OR-Fensters. Es ist von Frau Thanei und Herrn Vollmer kritisiert worden, dass der Bundesrat keinen solchen Antrag gestellt hat, aber jetzt plötzlich einer solchen Lösung zustimmt. Ich muss mich dafür entschuldigen, dass wir diese Lösung nicht von vornherein ins Bundespersonalgesetz eingebaut haben. In der Tat haben wir erst im Meinungsbildungsprozess in den Kommissionen, der auch für den Bundesrat immer ein Meinungsbildungsprozess ist, gesehen, dass vor allem bei der Post dieses Bedürfnis ganz klar besteht.
Ich kann wiederholen, was einige gesagt haben: Das OR ist natürlich nicht des Teufels. Drei Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer leben gut unter dem OR. Deshalb kann man nicht einfach grundsätzlich gegen das OR sein. Ich habe aber ein gewisses Verständnis dafür, dass man nicht möchte, dass mit diesem OR-Fenster sozusagen das ganze Bundespersonalgesetz unterlaufen werden kann. Das ist der Grund dafür, dass wir gewisse Sicherungen eingebaut haben.
Ich komme noch einmal auf das Bedürfnis zurück. Bei der Post sind sehr viele Leute, z. B. die Hilfskräfte, schon heute nicht dem Beamtenrecht unterstellt. Hier hilft die Norm für Einzelfälle, die der Nationalrat eingeführt hat, nicht. Es hiesse dieses Gesetz unterlaufen, wenn wir ganze Kategorien unter "Einzelfällen" einordnen würden.
[PAGE 8] Ich gebe Herrn Vollmer Recht, dass das Problem der ausländischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundes nicht das Zentrale ist. Aber der Antrag der Mehrheit hilft auch dieses Problem lösen.
Damit das OR-Fenster nicht dazu missbraucht werden kann, das Gesetz zu unterlaufen, haben Ihre Kommission und der Nationalrat vier Leitplanken gesetzt:
1. Es bedarf einer besonderen Begründung.
2. Die Formulierung "namentlich Aushilfspersonal, Praktikanten und im Ausland rekrutiertes und angestelltes Personal" gibt eine Stossrichtung an. Sie erlaubt es nicht, z. B. alle Kondukteure dem OR zu unterstellen.
3. Der Bundesrat entscheidet, nicht die Arbeitgeber; also nicht die Post oder die SBB. Ich darf Ihnen sagen: Der Bundesrat wird sich das gut überlegen und sich an das Gesetz halten.
4. Der Bundesrat kann Mindestvorschriften erlassen, vor allem im Sozialbereich, so dass die Angst, Artikel 6 würde zu Sozialdumping führen, unbegründet ist.
Ich glaube, mit diesen vier Leitplanken sollte diese Klausel eigentlich auch aus Sicht der Gewerkschaften erträglich sein. Bei den Einzelfällen werden aber die Arbeitgeber entscheiden können. Es wäre völlig unverhältnismässig, wenn der Bundesrat Einzelfälle entscheiden müsste, wie das auch der Antrag Robbiani vorsieht.
Nun komme ich noch kurz zu den Einzelanträgen. Der Antrag Robbiani will zuerst einmal Artikel 6 Absatz 5 ganz streichen. Das ist nicht handhabbar, dann könnten wir nicht einmal mehr Einzelfälle gemäss OR entscheiden, und das braucht es für besonders kompetente Manager in einem Spezialbereich oder für besondere Fachleute. Der Eventualantrag Robbiani hätte zur Folge, dass der Bundesrat im Fall der SBB oder der Post in begründeten Einzelfällen - also bei Einzelpersonen - entscheiden könnte, aber nicht einmal allein. Er müsste noch mit den Verbänden Verhandlungen über diese Einzelfälle führen. Sie sehen, das ist eine völlig unpraktikable Lösung, die ich Sie abzulehnen bitte. Damit könnte man wirklich nicht leben.
An sich entspricht der Antrag Scherer Marcel dem Beschluss des Ständerates. Ich habe gesagt, dass die ständerätliche Lösung eine gute Lösung ist. Ich meine aber folgendes: Wenn man die Ängste der Verbände berücksichtigt, man könne mit diesem Fenster das ganze Gesetz unterlaufen, ist es klug und weise, hier doch noch hineinzuschreiben, dass es um begründete Fälle gehen muss. Damit vergibt man sich nichts Grundsätzliches, aber das Gesetz besagt dann: Man kann nicht irgendetwas machen, sondern es müssen plausible Gründe vorliegen, wie dies mit diesem "namentlich ...." zum Ausdruck kommt. Das ist eine wichtige Sicherung in Bezug auf das Vertrauen des Personals. Aus diesem Grund bitte ich Sie, zwar den Antrag Scherer Marcel abzulehnen, aber dafür dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen.
Noch eine Bemerkung zum heutigen Recht: Dieses ist in allen Bereichen sehr viel enger gefasst, aber es enthält nicht nur ein OR-Fenster, sondern mit Artikel 62 ein "totales Fenster", durch das es wirklich blasen kann. Dort heisst es nämlich - verkürzt gesagt -, man könne alles auch anders machen, als es im Gesetz steht. Wir haben übersehen, dass man eigentlich ein reduziertes Pendant zu Artikel 62 ins Bundespersonalgesetz hätte übernehmen müssen; Ihre Kommission holt das nun nach.
Deshalb bitte ich Sie, den Minderheitsantrag und die Einzelanträge abzulehnen und Ihrer Kommissionsmehrheit zuzustimmen.