Jans Beat · Nationalrat · 2014-03-17
Jans Beat · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-03-17
Wortprotokoll
Zur Erinnerung: Die Vorlage zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes ist zum zweiten Mal bei uns; es geht um eine Differenz.
Gegenstand des Geschäfts sind Agrotreibstoffe, die in vielen Teilen der Welt gefördert und subventioniert werden. Dies hat dazu geführt, dass die Nahrungsmittelproduktion verdrängt und Urwald gerodet wurde und dass ökologisch fragwürdige Produkte auf den Markt gekommen sind. Diese Vorlage will verhindern, dass die Schweiz zu diesen fragwürdigen Entwicklungen beiträgt.
Die Vorlage besteht im Wesentlichen aus zwei Elementen: Einerseits will sie die Steuerbefreiung solcher Produkte an strenge Bedingungen knüpfen; andererseits will sie den Bundesrat ermächtigen, die Einfuhren fragwürdiger Produkte zu verbieten, wenn sie eine gewisse wirtschaftliche Dimension erreicht haben und gegen internationale Standards verstossen.
Unser Rat hat die Vorlage am 17. September 2013 mit 134 zu 49 Stimmen deutlich angenommen. In der Zwischenzeit - konkret: letzte Woche - hat auch der Ständerat diesem Gesetz zugestimmt, und zwar sehr deutlich, mit 39 zu 2 Stimmen. Der Ständerat hat allerdings noch eine Differenz zu unserem Rat geschaffen: Er möchte bei Artikel 12b Absatz 1 Buchstabe f des Mineralölsteuergesetzes dem Entwurf unserer Kommission und nicht dem Beschluss unseres Rates folgen.
Bei Artikel 12b geht es um die Ausnahmen von der Besteuerung gemäss Mineralölsteuergesetz. Unser Rat hatte mit Buchstabe f beschlossen, dass die Befreiung von der Mineralölsteuer nur gewährt werden kann, wenn der Anbau der Rohstoffe nicht zu einer Verdrängung der Produktion von Rohstoffen für Nahrungsmittel führt. Der Ständerat lehnte das mit 23 zu 17 Stimmen ohne Enthaltung ab. Das war aber keine grundsätzliche Ablehnung: Die Mehrheit des Ständerates will ebenfalls, dass Nahrungsmittel im Tank nicht auf Kosten von Nahrungsmitteln auf dem Teller gehen. Sie bezweifelt aber, dass die Schweiz das im Alleingang umsetzen und überprüfen kann. Zudem weist sie auf Absatz 3 desselben Artikels hin. Dort steht nämlich: "Der Bundesrat kann zusätzlich zu den Anforderungen nach Absatz 1 die Anforderung einführen, dass die Produktion der biogenen Treibstoffe nicht zulasten der Ernährungssicherheit erfolgen darf. Er berücksichtigt dabei international anerkannte Standards."
Unsere Kommission bittet Sie nun - der Entscheid fiel mit 11 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen -, dem Ständerat zu folgen. Da es keinen Minderheitsantrag gibt, kann das hier ohne Weiteres beschlossen und so die Differenz zum Ständerat ausgeräumt werden.