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Semadeni Silva · Nationalrat · 2014-03-17

Semadeni Silva · Nationalrat · Graubünden · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-03-17

Wortprotokoll

Il gruppo socialista sostiene la ratifica del Protocollo di Nagoya.

Das Protokoll schafft Rechtssicherheit und fördert gleichzeitig das Vertrauen zwischen den Ländern, welche die genetischen Ressourcen zur Verfügung stellen - meist arme Länder des Südens -, und den Industrieländern, die diese [PAGE 359] Ressourcen nutzen. Die Ratifizierung bringt auch der Schweiz Vorteile, insbesondere der Schweizer Forschung und Industrie, wie die grosse Zustimmung in der Vernehmlassung gezeigt hat. Das EU-Parlament hat kürzlich das Protokoll ohne Ausnahmen genehmigt. Es ist nun einmal so, dass nur die konsequente Berücksichtigung der internationalen Abmachungen Rechtssicherheit bringt.

Vorletzte Woche hat der Nationalrat aber drei sehr problematische Ausnahmen von der Sorgfaltspflicht im Gesetzentwurf eingefügt. Damit hat er nicht nur Differenzen zum Ständerat, sondern auch Hindernisse für eine konsequente Umsetzung des Protokolls geschaffen. Weil diese Ausnahmen dem Nagoya-Protokoll widersprechen und zu einer Rechtsunsicherheit führen, müssen wir vernünftigerweise die Differenzen im Sinne des Ständerates und des Bundesrates bereinigen.

Der generelle Ausschluss von der Sorgfaltspflicht von Pflanzensorten für die Züchtung und Weiterentwicklung sowie von Pathogenen und Schädlingen wie auch die Korrektur beim traditionellen Wissen - diese drei Ausnahmen führen zu Abweichungen vom Protokoll und zu Widersprüchen. Als Folge davon könnte für die Schweizer Forschung und Industrie der Zugang zu Pflanzensorten, Pathogenen und Schädlingen aus Nagoya-Protokoll-Ländern erschwert werden, was nicht im Interesse unseres Landes ist. Auch bei der Nutzung des Wissens indigener Völker gehen Forscher und Industrie Risiken ein, wenn sie deren Zustimmung nicht einholen. Es handelt sich dann um einen illegalen Zugang, der vor Gericht angefochten werden kann.

Die SP-Fraktion empfiehlt darum, die Differenzen wie folgt zu bereinigen: bei Artikel 23n Absatz 1bis Buchstabe f: Unterstützung der Minderheit Semadeni, also gemäss Ständerat; bei Buchstabe g derselben Bestimmung: Unterstützung des Kompromissvorschlages der Mehrheit der Kommission; und bei Artikel 23p: Unterstützung des Antrages der Minderheit Fässler Daniel, der ebenfalls einen Kompromiss bedeutet. Wir folgen somit grundsätzlich dem Ständerat und dem Bundesrat, berücksichtigen aber auch, so weit wie möglich, die Einwände des Nationalrates.