Vischer Daniel · Nationalrat · 2014-06-16
Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2014-06-16
Wortprotokoll
Die Motion verlangt, dass der Bundesrat beauftragt wird, die zur Steigerung der Energieeffizienz bereits in mehreren Produktebereichen bewährte Energieetikette auch für kleine Arbeitsgeräte mit Benzinmotoren unter 19 Kilowatt Leistung in Anwendungsgebieten wie Garten- und Hobby- sowie Kommunalbereich einzuführen. Es gälte auch, eine Information anzubringen, die lauten würde: "Zum Schutz Ihrer Gesundheit nur mit schadstoffarmem Gerätebenzin betreiben!" Arbeitsgeräte mit Elektro- oder Akku-Antrieb wären hiervon ausgenommen.
Es geht hier gewissermassen um einen ökologischen und energiepolitischen Mikrobereich. Arbeitsgeräte wie Rasentrimmer und Freischneider werden oft von kleinen 2-Takt-Benzinmotoren angetrieben. Diese stossen gegen 40 Prozent des Benzins unverbrannt und damit ungenutzt mit dem Abgas in die Atmosphäre aus. Benützer halten sich oft über Stunden in dieser giftigen Abgasfahne auf. Wir sind hier mit einem unterschätzten Problem konfrontiert. Unfallgefahr und Gesundheitsbelastung sind hoch. Es existieren - und das ist wichtig - innovative Motortechnologien mit sehr viel niedrigerem Benzinverbrauch. So haben bereits mehrere Anbieter 4-Takt-Motoren im Angebot, deren Benzinverbrauch - man höre - 50 Prozent unter demjenigen der 2-Takt-Motoren liegt. Das Bundesamt für Energie ist ja beauftragt, einerseits die Energieeffizienz zu steigern, andererseits durch Information ein entsprechendes Defizit zu beheben.
Wir kennen ja Energieetiketten bereits für PKW, Autoreifen, Lampen, Fernsehgeräte, Haushaltgeräte und Sanitärprodukte. Wenn diese auch noch bei den hier zur Diskussion stehenden Arbeitsgeräten eingeführt würden, fände - und das ist eigentlich sinnvoll und anzustreben - eine Lenkung der Kunden zu verbrauchsärmeren Modellen hin statt. Ein niedrigerer Verbrauch garantiert zudem einen verbesserten Gesundheitsschutz. Zusätzlich ist der Hinweis auf das schadstoffarme Gerätebenzin nach Schweizer Norm anzubringen.
Der Bundesrat ist sich der lufthygienischen Problematik der benzinbetriebenen Arbeitsgeräte bewusst. Er verweist auf die Abgasvorschriften der EU, die er übernommen hat. Er hält indessen das Ansinnen dieser Motion für unverhältnismässig und mit zu viel Aufwand verbunden; gut, das ist natürlich immer die Antwort des Bundesrates, wenn er einen entsprechenden Vorstoss ablehnt. Wir müssen uns fragen: Was steht im Vordergrund, der Aufwand oder der Umwelt- und Gesundheitsschutz? Der Aufwand ist nach unserem Dafürhalten vertretbar, die Gefährdung von Umwelt und Gesundheit ist indessen erstaunlich hoch.
In diesem Sinne ersuche ich Sie, die Motion anzunehmen.