Estermann Yvette · Nationalrat · 2014-06-16
Estermann Yvette · Nationalrat · Luzern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-06-16
Wortprotokoll
Ich habe im September 2012 eine Motion eingereicht, mit der ich das Glühlampenverbot aufheben wollte. Vielen Dank für die Stellungnahme, Frau Bundesrätin, aber ich bin überhaupt nicht einverstanden, zumal Sie leider die Ablehnung meiner Motion beantragen. Vorher haben Sie von gesundheitlichen Schäden gesprochen, die durch giftige Substanzen entstehen können. In Glühlampen gibt es aber keine giftigen Substanzen. Im Gegensatz dazu steht die neue, angepriesene Energiesparlampe, die die Glühlampe ablösen sollte. Leider ist die Energiesparlampe aber keine echte Alternative.
Warum kämpfe ich hier für die Aufhebung des Glühlampenverbots? Die Glühlampe ist ein in hundert Jahren erprobtes Leuchtmittel. Sie hat nie gesundheitliche Schäden verursacht. Jetzt haben wir die neue Energiesparlampe, die Probleme mit sich bringt. Es ist so, dass man in der EU, wo das Verbot von Glühlampen beschlossen worden ist, jetzt massive Probleme mit Quecksilbervergiftungen hat. Denn diese neuen Leuchtmittel sind mit Dämpfen von Quecksilber belastet.
Es ist interessant, dass man die Thermometer mit Quecksilber verboten hat; aber in der Energiesparlampe ist das Quecksilber wieder erlaubt. Sogar die Eidgenössische Materialprüfungs- und Forschungsanstalt hat festgestellt, dass bei der Erzeugung und Entsorgung von Lampen die umfassende Umweltbilanz für die Glühlampe und sicher nicht für die neue Energiesparlampe spricht.
Die Konsumentinnen und Konsumenten in der EU hatten schon seit Langem keine Wahl mehr. Sie durften nicht entscheiden, in welchem Bereich in ihrem Wohnhaus oder in ihrer Wohnung, in ihrem Garten oder in ihrem Keller sie zum Beispiel eine Glühlampe brauchen wollten und wo sie eine Energiesparlampe einsetzen wollten. Diese Wahl wurde ihnen genommen. Ich kämpfe für nichts mehr und nichts weniger als für etwas, das selbstverständlich sein sollte: Die Wahlfreiheit der Konsumentinnen und Konsumenten soll wiederhergestellt werden. Mit diesem Glühlampenverbot ist die Wahlfreiheit der Konsumentinnen und Konsumenten wirklich unterbunden worden. Dass der Grund die Energiesparmassnahmen waren, ist wirklich totaler Unsinn. Amerika hat bewiesen, dass Leute dadurch, dass sie vermehrt solche Energiesparlampen einschrauben, mehr Energie verbrauchen. Weil sie überall Beleuchtung haben wollen und dabei denken, dass sie ja sparen, schrauben sie mehr Lampen ein und beleuchten die hinterste und letzte Ecke im Haus. Das ist bewiesen: Diese sogenannte Sparmassnahme führt zu mehr Energieverbrauch.
Die Politiker können auch klüger werden. Die Regierung und die Politiker in Neuseeland sind klüger geworden. Sie haben sehr früh ein Glühlampenverbot eingeführt und dieses 2008 storniert. Die sind klüger geworden, und ich hoffe, dass wir eventuell in unserem Parlament auch etwas lernen aus den Fehlern, die die EU gemacht hat. Das habe ich erwähnt. Es geht um massive Quecksilbervergiftungen im EU-Raum, seit das Glühlampenverbot eingeführt worden ist. Richtig schreibt der Bundesrat in der Antwort, dass es für Glühlampen kein Technologieverbot gebe. Das ist klar. Was wir aber nicht haben, sind die günstigen, normalen Lampen, die Glühlampen, an die wir uns gewöhnt haben. Darum geht es mir. Die Leute sollen wieder die Wahlfreiheit haben, wann und wo sie welche Lampen brauchen wollen.
Deshalb bitte ich Sie, geben Sie Ihren Wählerinnen und Wählern diese Wahlfreiheit zurück. Es ist nur ein Verbot, das die EU installiert hat und das wir übernommen haben. Es bringt als Energiesparmassnahme gar nichts und verursacht massive Probleme für die Gesundheit.
Stimmen Sie also Ja zu meiner Motion, und stellen Sie wieder die Freiheit her, die die Konsumentinnen und Konsumenten hatten.