Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2014-06-16
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2014-06-16
Wortprotokoll
Im Rahmen der Anlandungen in Süditalien sind dieses Jahr bis Mitte Mai mindestens 11 500 Eritreer in Europa eingetroffen. Das führte dazu, dass in Europa alleine im April 2014 über 3000 Eritreer ein Asylgesuch gestellt haben, beinahe dreimal mehr als im März 2014 mit damals rund 1250 Asylgesuchen. Im Zuge dieser Entwicklungen gingen auch in der Schweiz mehr Asylgesuche von Eritreerinnen und Eritreern ein. Diese Entwicklung gilt es allerdings in zweierlei Hinsicht zu relativieren: Erstens gingen 2012 und 2013 mehr eritreische Asylgesuche ein als 2014. Die Anzahl Gesuche ist also bislang im Jahresvergleich rückläufig. Zweitens steht dieser Trend im Gegensatz zur Situation in den anderen europäischen Staaten, die im selben Zeitraum einen erheblichen Anstieg eritreischer Asylgesuche zu verzeichnen hatten. Angesichts der anhaltenden Anlandungen in Süditalien ist allerdings davon auszugehen, dass in den nächsten Monaten auch in der Schweiz vermehrt eritreische Asylgesuche eingehen werden.
Die dringlichen Änderungen des Asylgesetzes sind seit dem 29. September 2012 in Kraft. Der Bundesrat hat stets betont, dass die vom Interpellanten angesprochene Änderung keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Behandlung eritreischer Asylgesuche hat. In Eritrea werden nämlich Deserteure und Wehrdienstverweigerer ohne Gerichtsverfahren von Militärkommandanten nach Gutdünken bestraft. Die entsprechenden Strafmassnahmen zeichnen sich durch ausserordentliche Brutalität aus und stellen Folter im Sinne von Artikel 3 EMRK dar. Die Strafen für Deserteure und Wehrdienstverweigerer in Eritrea erfolgen aus politischen Gründen wegen staatsfeindlicher bzw. oppositioneller Haltung. Somit hat sich aus asylrechtlicher Sicht die Situation der eritreischen Asylbewerber in der Schweiz seit Inkrafttreten der dringlichen Asylgesetzrevision vom 28. September 2012 nicht verändert: Eritreische Deserteure und Refraktäre erhalten weiterhin Asyl, wenn eine Verfolgung im Sinne des Asylgesetzes [PAGE 1091] erfolgt. Die Schutzquote bei eritreischen Asylbewerbern lag im Jahre 2013 bei 87 Prozent.