Schmid Carlo · Ständerat · 2001-10-04
Schmid Carlo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-10-04
Wortprotokoll
Für die Bilder, die jetzt Herr Kollege Hans Hofmann geschildert hat - ich habe es gesagt -, schäme ich mich: Zehntausende von Passagieren, die gestrandet sind, die nicht weiterkommen, die nicht einmal irgendwelche Unterstützung erhalten; schweizerische Flugzeuge, die in London wegen unbezahlter Rechnungen am Boden bleiben müssen, eine einstmals stolze Flotte, die wegen unbezahlter Rechnungen kein Kerosin erhält; Angestellte der Swissair, die versuchen, ihre Einlagen zurückzuholen. Ich will es wiederholen: Es sind Bilder, die wir nicht für möglich gehalten hätten.
Ich meine allerdings, dass es, wenn die heutige Debatte einen Sinn haben soll, nicht so sehr darum gehen kann, in dem Spiel mitzumachen, das im Moment in der Presse und in der Öffentlichkeit gespielt wird: Dass einer dem anderen den schwarzen Peter zuschiebt. Es kann meines Erachtens auch nicht der Sinn der Übung sein, am heutigen Tag gestützt auf Informationen, die wir nicht haben, Forderungen, die in die Zukunft weisen, zu stellen. Ich meine, wir sollten uns überlegen, warum so etwas passieren konnte.
Herr Bundesrat Villiger war vor zehn Jahren als Verteidigungsminister einer der ersten, der im Zusammenhang mit diesen Geheimarmeen und solchen Dinge gesagt hat, wir müssten den Primat der Politik über das Militär wieder hochhalten. Vielleicht ist es heute der Zeitpunkt, an dem wir sagen müssen: Wir sollten den Primat der Politik auch gegenüber der Wirtschaft hochhalten.
Ich will in diesem Zusammenhang nicht eine Umkehr der liberalen Wirtschaftspolitik der Schweiz propagieren, aber einige grundlegende Fragen oder Bemerkungen wieder in Erinnerung rufen. Es gibt auch im Bereich einer liberalen Marktwirtschaft eine bestimmte Sozialgebundenheit. Es gibt auch im Rahmen einer liberalen Marktwirtschaft - ich erinnere an die Verkaufspläne der Swisscom in Bezug auf die Höhenantennen - eine bestimmte Sicherheitsbezogenheit. Mit anderen Worten: die Wirtschaft kann nicht so tun, als ob sie nicht in einem staatlichen, in einem sozialen Kontext leben und arbeiten würde.
In diesem sozialen, gesellschaftlichen, staatlichen Kontext zu arbeiten heisst aber auch, die entsprechenden Interessen wahrzunehmen, zu erkennen, zu berücksichtigen und zu honorieren. Wenn wir das so sehen, dann gibt es Bereiche, in denen der Staat eben doch seinen Primat geltend machen muss.
Es kann nicht darum gehen, ohne irgendwelche Voraussetzungen Eingriff in operative Entscheide von [PAGE 695] Unternehmungen zu nehmen. Aber es geht darum, dort, wo man tatsächlich Einfluss nehmen muss - das betrifft zwei Fälle -, auch Einfluss zu nehmen. Der erste Fall ist der Fall der gesetzlich normierten Aufsichtspflicht des Staates, die er in Zukunft meines Erachtens besser wahrnehmen muss. Der zweite Fall ist die Notstandssituation, in der die Landesregierung in höheren Landesinteresse handeln muss, ohne - und allenfalls auch gegen - gesetzliche Grundlagen.
Lassen Sie mich zu diesen beiden Gedanken einige Ausführungen machen. Wenn ich sehe, dass die Swissair heute mit 17 Milliarden Franken Schulden dasteht, und wenn ich sehe, dass diese Zahl vor einem halben Jahr - ich weiss nicht - bei 5 Milliarden lag, dann kann mir keiner sagen, der 11. September dieses Jahres sei ein derart überwiegendes Ereignis gewesen, dass zusätzliche Schulden in diesem Umfang hätten generiert werden können. Mein Schluss ist ein anderer: Hat jemand noch die Übersicht gehabt? Das ist die Frage.
Wenn ich diese Frage stellen muss, dann stellen sich mir als Legislator automatisch diese Fragen: Sind die bestehenden Rechnungslegungs-, Revisions- und Haftungsvorschriften noch tauglich? Sind die Vorschriften, die wir haben, für Konglomerate solcher Grösse überhaupt einigermassen akzeptabel? Bringen sie das, was sie bringen sollten? Es ist für mich schlicht unverständlich, dass Rechnungen da sind - von grossen und renommierten Revisionsgesellschaften abgenommen -, die sich innerhalb von Monaten als Lug und Trug erweisen. Lug und Trug nicht in subjektivem Sinn - ich will niemandem etwas unterstellen -, aber in objektivem Sinn.
Ich will Ihnen im gleichen Zusammenhang auch sagen, dass wir hier nicht nur einen normativen, sondern auch einen exekutiven Handlungsbedarf haben. Wenn ich lese, dass in Artikel 27 des Luftfahrtgesetzes (LFG) Nachfolgendes geschrieben steht und das dann mit dem vergleiche, was passiert ist, dann begreife ich die Welt nicht mehr: Artikel 27 Absatz 2 Litera c LFG sagt zur Betriebsbewilligung: "Die Bewilligung wird erteilt, wenn das Unternehmen in bezug auf die beabsichtigte Betriebsart wirtschaftlich leistungsfähig ist und über ein zuverlässiges Finanz- und Rechnungswesen verfügt." Es entspricht allgemeinen Grundsätzen der Gesetzgebung, dass Betriebsbewilligungsgrundsätze einzuhalten sind, und die Betriebsbewilligung zu entziehen ist, wenn sie nicht mehr gegeben sind.
Das ist eine Frage der Aufsicht. Es ist hier mit Sicherheit ein Fehler gemacht worden. Wenn ich daran denke, dass in Artikel 103 Absatz 1 Litera i Luftfahrtverordnung detailliert geschrieben steht, dass eine Betriebsbewilligung nur so lange erteilt werde, als "das Unternehmen glaubhaft machen kann, dass es seinen Verpflichtungen während eines Zeitraumes von 24 Monaten nach Aufnahme der Tätigkeit jederzeit nachkommen kann und dass es für die fixen und variablen Kosten gemäss seinem Wirtschaftsplan während drei Monaten nach Aufnahme der Tätigkeit ohne Berücksichtigung von Betriebseinnahmen aufkommen kann", muss ich Ihnen die Frage stellen: Wer hat das überprüft? Wäre das überprüft worden, hätte es diesen Crash gar nicht geben können! Dann hätte frühzeitig festgestellt werden müssen: Diese Gesellschaft ist nicht mehr in der Lage, ihren Verpflichtungen in den nächsten 24 Monaten uneingeschränkt nachzukommen. Man hätte den geordneten und geplanten Sinkflug bzw. Landeanflug dieser Gesellschaft einleiten müssen.
Wenn ich sage, wir sollten den Primat der Politik gegenüber der Wirtschaft geltend machen, dann ist es auch im Bereich der Aufsichtspflicht so. Wir müssen den Mut haben, diese Aufsichtspflichten wahrzunehmen und durchzusetzen. Es ist mir völlig klar: Stellen Sie sich vor, das Bazl hätte vor einem Jahr gestützt auf Artikel 103 der Swissair die Betriebsbewilligung entzogen! Aber es hätte das tun sollen.
Der letzte Dienstag wird als ein schwarzer Tag in die Geschichte der Schweiz eingehen, und zwar sozial, im Tourismus und in all den Bereichen, die in diesem Saal in der letzten halben Stunde angesprochen worden sind. Ich habe mich auch gefragt: Woran liegt es, dass der Bundesrat hier relativ spät gehandelt hat? Herr Schiesser hat in seinem Forderungskatalog auch die Forderung aufgestellt, es sollte geprüft werden, ob die Verfahren und Kompetenzen des Bundesrates in Notstandssituationen richtig seien.
Ich glaube, darum geht es nicht so sehr. Es geht viel mehr um den Willen, hier tätig zu werden. Ich muss Ihnen sagen, wenn ich mich selbst prüfe, dann wäre mein Wille bis zum letzten Dienstag nicht unbedingt ausgeprägt gewesen, mit einer Exekutivveranstaltung hier irgendjemandem aus der Wirtschaft in die Parade zu fahren. Denn wir leben in einem wirtschaftspolitischen Umfeld, das eben unseren Wirtschaftssubjekten eine grosse Autonomie lässt. Zu Recht! Aber damit sind auch Hemmungen zu überwinden und dort, wo es sich nicht mehr rechtfertigen lässt, nichts zu tun, ist in die Wirtschaft einzugreifen. Dabei haben wir Vorbilder, wie der Bundesrat früher reagiert hat. Ich kann nicht sagen, ich erinnerte Sie an etwas. Das was ich Ihnen jetzt sage, das hat keiner von uns erlebt, ich habe es aus der Literatur.
Anfang der Dreissigerjahre ist die Schweizerische Volksbank am Ende gewesen. Aufgrund der volkswirtschaftlichen Bedeutung der Schweizerischen Volksbank hat der Bundesrat mit einem einfachen Bundesratsbeschluss den Verwaltungsrat der Schweizerischen Volksbank durch einen einzigen Verwaltungsrat namens Dr. Robert Haab, ehemaliger Bundesrat aus Zürich, ersetzt und beschlossen, alle notwendigen Mittel bereitzustellen, welche für die Sanierung dieser Bank durch Dr. Haab notwendig waren. Damals wurde noch regiert!
Ich sage Ihnen klar, das wäre heute in dieser Form nicht mehr möglich. Aber wir haben nicht einmal mehr den Ansatz des Willens dazu. Hier meine ich schon: Wenn wir den Primat der Politik hochhalten wollen, dann sollten wir auch bereit sein, in Krisenzeiten der Exekutive eine freie Hand zu geben, das zu tun, was für das Wohl und den Nutzen dieses Landes notwendig ist.
Lassen Sie mich zum Schluss noch etwas sagen. Wir haben in der Vergangenheit immer wieder "Kapuzinerpredigten" von Wirtschaftsführern gehört. Ich glaube, diese Zeiten sind ziemlich vorbei. Am 7. September dieses Jahres hat Dr. Andres Leuenberger am Tag der Wirtschaft der Economiesuisse in seiner Präsidialansprache im Zusammenhang mit den Globalisierungsgegnern den wunderbaren Satz geprägt: "Armut ist keine Entschuldigung für Rechtlosigkeit, Korruption und Misswirtschaft." Mit Verlaub: "Reichtum auch nicht!" (Beifall)