Leuthard Doris · Bundesrat · 2014-06-16
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2014-06-16
Wortprotokoll
Zur Frage 1: Den Auftrag zur Fertigstellung des Nationalstrassennetzes hat die Bundesversammlung erteilt. Der Bundesrat ist demnach grundsätzlich verpflichtet, diesen Auftrag, der auch die neue Axenstrasse und den Kaiserstuhltunnel umfasst, umzusetzen.
Zur Frage 2: Die Bauherrschaft der Netzvollendungsprojekte liegt bei den Kantonen. Die Kantone können ihre Rolle als Bauherr eines solchen Projektes ablehnen. In einem solchen Fall kann der Bundesrat gemäss Nationalstrassengesetz mittels Verfügung bestimmen, dass der Bund diese Rolle ganz oder teilweise übernimmt. Das Nationalstrassengesetz hält ausserdem fest, dass auch in diesem Fall die Kosten nach den Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer und der Nationalstrassenabgabe zu verteilen wären. Am Kostenteiler würde sich folglich nichts ändern.
Zur Frage 3: Seit der Schaffung des Infrastrukturfonds hat kein Kanton auf eine solche Bauherrschaft verzichtet.