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Jossen Peter · Nationalrat · 2003-06-20

Jossen Peter · Nationalrat · Wallis · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-06-20

Wortprotokoll

Unser Kollege Meinrado Robbiani möchte mit seiner Parlamentarischen Initiative - wie er das hier ausgeführt hat, aber ich möchte das auf Deutsch noch einmal wiederholen -, dass der Natursteinabbau gleich behandelt wird wie die Land- und Forstwirtschaft und die Berufsfischerei. Es geht also zunächst um eine Gleichbehandlung, und zwar geht es darum, dass der Steuerzuschlag auf demjenigen Treibstoff, der zum Abbau der Natursteine verwendet wird, ebenso wie das bei der Land- und der Forstwirtschaft und auch bei der Berufsfischerei der Fall ist, zurückerstattet wird.

Wir kennen ja im Mineralölsteuergesetz zwei Arten von Steuerbegünstigungen: einerseits die eigentlichen Steuerbefreiungen gemäss Artikel 17, z. B. beim Luftverkehr, und anderseits die Steuerrückerstattung gemäss Artikel 18. Bei dieser Steuerrückerstattung geht es im Wesentlichen um die Land-, um die Forstwirtschaft und wie gesagt - auch ein Kuriosum - um die Berufsfischerei. Dort wird die Steuer zunächst erhoben, aber dann zurückerstattet.

Die Mehrheit der Kommission war sich bewusst, dass es verschiedene Abgrenzungsfragen gibt, zunächst die Abgrenzungsfragen bezüglich der Arten der Steingewinnung. Aber hinsichtlich aller dieser Abgrenzungsfragen sind wir der Auffassung, dass man sie in der zweiten Phase der Behandlung der Parlamentarischen Initiative präzis umschreiben und definieren kann. Die Kommission sah sich vor folgende vier Fragen gestellt:

1. Sollen wir über die Befreiung von den Mineralölsteuerzuschlägen die Konkurrenzfähigkeit dieser Branche verbessern und stärken, ja oder nein? Die Kommissionsmehrheit war der Auffassung, man solle dies tun.

2. Sollen wir Unternehmen, die vom Staat mit Abgaben belastet werden und gleichzeitig allenfalls finanziell unterstützt werden müssen, von diesen Abgaben ein bisschen entlasten?

Die Mehrheit der Kommission war der Auffassung, dass das sinnvoll ist, weil man nicht mit der einen Hand etwas geben kann und dann mit der andern Hand wieder etwas wegnimmt.

3. Können wir die Ausfälle, gerade in der jetzigen Zeit, verkraften? Die Kommission war der Auffassung, dass die 5 bis 6 Millionen Franken, die - wie Herr Theiler das richtig dargestellt hat - nach der Schätzung des Initianten ausfallen, gerechtfertigt und verkraftbar sind.

4. Gibt es allenfalls eine präjudizielle Wirkung, wenn wir das heute tun? Die Mehrheit der Kommission war der Auffassung, dass es eigentlich um eine relativ bescheidene Summe geht und dass man kaum mit einer präjudiziellen Wirkung rechnet. Deshalb hat die Mehrheit alle diese aufgeführten Fragen bejaht; die Minderheit hat sie anders eingeschätzt.

Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen. Die Minderheit hat - wie Herr Theiler das angeführt hat - 7 Stimmen erhalten, die Mehrheit 11 Stimmen; es gab 2 Enthaltungen.

Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen und die Initiative in die zweite Phase zu schicken.