Baumann J. Alexander · Nationalrat · 2003-06-20
Baumann J. Alexander · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-06-20
Wortprotokoll
Es geht hier um die Vorprüfung der Parlamentarischen Initiative Hollenstein Pia vom 29. November 2001 in der ersten Phase. Die Initiative in der Form der allgemeinen Anregung verlangt, einen einfachen Bundesbeschluss zu erlassen, der das Verhältnis der Schweiz zum südafrikanischen Apartheidregime historisch aufarbeitet. Die Kommission beantragt mit 11 zu 9 Stimmen, der Initiative keine Folge zu geben. Das Votum der Minderheit haben Sie gehört.
Wenn Ihnen die Materie bekannt vorkommt, so liegt der Grund dafür darin, dass die Initiantin bereits am 20. März 1998 eine gleich lautende Initiative 98.412 eingereicht hatte, welcher keine Folge gegeben worden ist. Hingegen wurde ein auf Anregung von Frau Lili Nabholz zustande gekommenes Kommissionspostulat gutgeheissen, mit welchem der Bundesrat ersucht worden ist, beim Schweizerischen Nationalfonds im Rahmen der Nationalen Forschungsprogramme [PAGE 1214] ein Projekt zu initiieren und zu finanzieren. Es handelt sich dabei um das NFP 42, das die politischen und wirtschaftlichen Beziehungen der Schweiz mit Südafrika während der Apartheid untersuchen soll. Dieses Nationale Forschungsprogramm steht unter der Leitung von Professor Georg Kreis, Ihnen allen bekannt als Mitglied der Bergier-Kommission und als Präsident der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus.
Wie die Initiantin angeführt hat, habe Professor Kreis öffentlich festgehalten, sein Mandat sei eng beschränkt. Zudem sei nicht gewährleistet, dass die für die Analyse notwendigen Archive geöffnet würden. Dazu komme, dass südafrikanische Archive oder Wirtschaftsunternehmen gemäss Auftrag nicht vom NFP 42 abgedeckt würden. Dies bedeute, dass mit diesem Forschungsprogramm zwar nützliche Erkenntnisse zusammenkommen dürften, es aber gemäss Professor Kreis zu keiner umfassenden Transparenz über die Zusammenarbeit der Schweiz mit dem südafrikanischen Apartheidregime kommen werde.
In Kenntnis der Zwischenberichte über den Fortschritt des NFP 42 reichte Frau Hollenstein den vorliegenden Vorstoss ein. Sie macht geltend, die Vorwürfe, dass die Schweiz Uno-Sanktionen umgangen habe, seien berechtigt. Die Schweizerinnen und Schweizer hätten aber ein Recht darauf, die ganze Wahrheit zu erfahren. Um diesbezüglich umfassende Transparenz zu erreichen, brauche es einen entsprechenden Bundesbeschluss. Im Oktober des letzten Jahres hätten die Landeskirchen der Schweiz erneut öffentlich gefordert, dass auch Banken und Unternehmen ihre Archive öffneten. Ohne Bundesbeschluss sei dies nicht vollumfänglich möglich. Nicht nur Offenheit in der Schweiz tue Not, auch in Südafrika bestehe ein grosses Interesse daran, alles über die damaligen politischen, wirtschaftlichen und militärischen Beziehungen zu erfahren. Dies seien wir der südafrikanischen Bevölkerung, den Opfern der Apartheid und ihren Angehörigen sowie der heutigen, demokratisch gewählten Regierung Südafrikas schuldig. Licht in die zweifelhaften Beziehungen zu bringen, sei sowohl für die Demokratie hier bei uns als auch für die Demokratie in Südafrika wichtig. Es brauche jetzt den Willen des Parlamentes und des Bundesrates und den Druck, den Forschenden sämtliche Archive zugänglich zu machen.
Ihre Kommission für Rechtsfragen hat sich bereits mehrfach mit der angesprochenen Thematik befasst. Nebst dem genannten Nationalfondsprojekt liegt der Bericht einer interdepartementalen Arbeitsgruppe von 1999 über die Wirtschaftsbeziehungen zwischen den beiden Ländern während des Apartheidregimes vor. Ferner ist im Rahmen des NFP 42 eine Aufarbeitung der Südafrikapolitik der Schweiz im Gang, die wirtschaftliche, rechtliche, politologische und geschichtliche Aspekte untersucht. Der Schlussbericht ist für das Jahr 2004 zu erwarten.
Auch die Nachrichtendienste wurden unter die Lupe genommen. Die Geschäftsprüfungsdelegation hat bereits 1999 einen Untersuchungsbericht vorgelegt und ist weiterhin mit einem Bericht beschäftigt. Der Schlussbericht der Administrativuntersuchung von Professor Rainer J. Schweizer im Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport wurde am 16. Dezember 2002 veröffentlicht.
Die Initiantin will die Privatarchive der Schweizer Banken und Unternehmen zugänglich machen. Es bleibt jedoch offen, ob damit die Einsetzung einer unabhängigen Untersuchungskommission - analog der Bergier-Kommission - verbunden ist. In jedem Fall würde der Zugang zu den Privat- und Geschäftsarchiven jedoch Privatsphäre und Bankgeheimnis verletzen. Dafür müsste gemäss Artikel 164 der Bundesverfassung eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden. Sollte die im Archivierungsgesetz vorgeschriebene Schutzfrist von 30 Jahren geändert werden, so müsste dies ebenfalls in einem Gesetz geregelt werden.
Die Kommissionsmehrheit ist nun der Ansicht, dass die Aufarbeitung der Beziehungen der Schweiz mit Südafrika nicht denselben Stellenwert hat wie die Klärung der Rolle unseres Landes im Zweiten Weltkrieg. Die Ausgangslagen sind unterschiedlich. Von 1939 bis 1945 herrschte in der Schweiz ein Vollmachtenregime. Deshalb ging es bei der Aufarbeitung der Geschichte darum, Tatsachen, von denen die Öffentlichkeit in den Kriegsjahren keine Kenntnis haben konnte, ans Licht zu bringen. Während der Zeit des Apartheidregimes hingegen waren die problematischen Handelsbeziehungen unseres Landes zu Südafrika bekannt und wurden öffentlich diskutiert.
Die heute zur Verfügung stehenden Informationen werden zusammen mit jenen, die sich aus den laufenden Untersuchungen noch ergeben, ausreichen, um die Beziehungen zwischen den beiden Ländern während der Zeit des Apartheidregimes zu dokumentieren. Im internationalen Vergleich sind die Bemühungen unseres Landes, Licht in die Vergangenheit zu bringen, vorbildlich. Insbesondere der Bericht der interdepartementalen Arbeitsgruppe von 1999 enthält wesentliche Informationen zu Umfang und Art der Geschäftsbeziehungen zwischen den beiden Ländern. Das NFP 42 plus, das mit einem Budget von 2 Millionen Franken dotiert ist, wird zusätzliche Informationen zutage fördern. Es stehen den Forschenden noch zahlreiche Dokumente zur Verfügung.
Die Kommissionsmehrheit weist das von der Initiantin mündlich geäusserte Argument zurück, es gehe darum, zu klären, ob kriminelle Handlungen begangen worden seien. Der Handel mit Südafrika war nicht verboten. Wenn Indizien darauf hinweisen, dass in einem Einzelfall illegale Aktivitäten stattgefunden haben, so ist es nicht Sache der Historiker und Historikerinnen, die erforderlichen Untersuchungen anzustellen, sondern es wäre dies die Aufgabe von Justizbehörden.
Die Mehrheit der Kommission ist im Zusammenhang mit den Sammelklagen, die aus den Vereinigten Staaten von einem gewissen Herrn Fagan und seinem Kollegen Hausfeld eingereicht bzw. angedroht wurden, der Ansicht, dass der Schutz der Privatsphäre wichtiger ist als das Interesse, das der Staat daran haben könnte, alles über die Aktivitäten der Schweizer Unternehmen im Sinne der geschichtlichen Aufarbeitung in allen Einzelheiten zu erfahren. Lassen Sie mich für die Kommission ergänzen, was Südafrikas Präsident Thabo Mbeki anlässlich seines Besuches in der Schweiz letzte Woche dargelegt hat, nämlich, dass seine Regierung die Sammelklagen ablehne. Es ist nach seiner Ansicht nicht weise, den Blick allzu sehr auf die Vergangenheit zu lenken und damit die Probleme von heute - wie Armut, Aids oder Arbeitslosigkeit - zu verdrängen. Südafrika will auch nicht, dass US-Gerichte über die Probleme des Landes entscheiden. Thabo Mbeki hofft, dass das auch diejenigen so sehen, die glauben, die Sammelklagen seien im Interesse Südafrikas. Die Auseinandersetzungen darüber störten vielmehr den "reconciliation process".
Ich bin überzeugt, dass Ihre Kommission die Initiative viel deutlicher abgelehnt hätte, wäre die Stellungnahme der südafrikanischen Regierung in dieser Deutlichkeit bereits bekannt gewesen. Angesichts aller Erwägungen will die Kommissionsmehrheit Privatunternehmen nicht dazu verpflichten, ihre Archive zu öffnen.
Die Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen, der Parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.
Ich rufe Sie auf: Nachdem selbst die südafrikanische Regierung Desinteresse erklärt hat, gibt es tatsächlich keinen ehrlichen Grund, Teile der Schweizer Wirtschaft Herrn Fagan ans Messer zu liefern.