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Theiler Georges · Nationalrat · 2010-09-16

Theiler Georges · Nationalrat · Luzern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2010-09-16

Wortprotokoll

Worum geht es bei diesem Geschäft? Heute können Sie beim Abflug und im Flugzeug zollfrei Waren einkaufen - man nennt das landläufig und auf gut Schweizerdeutsch Duty-free. Sie können das an den Flughäfen in Genf, Lugano, Bern, Basel und Zürich tun. Mit dem neuen Gesetz soll es nun möglich sein, auch bei der Ankunft zollfreie Einkäufe zu tätigen. Das Warensortiment bleibt dabei auf Spirituosen, Schaumweine, Körperpflege- und Schönheitsmittel sowie Tabakwaren beschränkt. Kaufberechtigt sind ausschliesslich Flugreisende und Crew-Mitglieder. Dazu müssen wir vier Gesetze ändern, nämlich das Zollgesetz, das Mehrwertsteuergesetz, das Alkoholgesetz und das Tabaksteuergesetz.

Welches werden die Auswirkungen sein? Beim Bund wird es vermehrt zu Verwaltungsaufwand kommen: Es werden fünf Personen dafür benötigt. Man hat uns versichert - das steht auch in der Vorlage -, dass man das innerhalb des Budgets kompensieren könne. Die Kantone werden durch diese Massnahme mehr Steuereinnahmen haben, weil die Erträge der Betreiber entsprechend steigen. Volkswirtschaftlich gesehen werden 60 bis 80 Arbeitsplätze neu geschaffen, bei den Betreibern wird ein Mehrumsatz von 50 bis 60 Millionen Franken generiert. Es entsteht möglicherweise ein Nachteil für den Detailhandel - das ist logisch, es gibt eine zusätzliche, bevorteilte Konkurrenz. Dieser Nachteil hält sich aber in Grenzen, denn die Wertfreigrenze beträgt nach wie vor 300 Franken, und auch die Freimengen bleiben so, wie sie heute beim Abflug gelten. Das EU-Recht regelt in dieser Frage eigentlich nichts. Die Schweiz hat keine entsprechenden Abkommen mit der EU getroffen und verstösst somit auch nicht gegen EU-Recht.

Zu den Beratungen in der Kommission: Es liegt ein Minderheitsantrag Thorens Goumaz vor; Sie haben gestern ein Blatt dazu erhalten, Sie sehen den Antrag. Mit fünf Mitunterzeichnerinnen und Mitunterzeichnern verlangt Frau Thorens Goumaz Nichteintreten auf die Vorlage. Die Kommission lehnte den Nichteintretensantrag mit 15 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung ab. Ebenso liegt ein Rückweisungsantrag der Minderheit Thorens Goumaz vor, welche will, dass man in Zollfreiläden generell nicht mehr Tabak und Alkohol verkaufen dürfe. Dieser Antrag wurde in der Kommission mit 14 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung ebenfalls abgelehnt. In der Detailberatung stimmten wir der Vorlage dann ohne Änderung zu, in der Gesamtabstimmung wurde sie mit 15 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung gutgeheissen.

Ich beantrage Ihnen im Namen der Kommission Eintreten auf die Vorlage und Zustimmung zum bundesrätlichen Entwurf.

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