Schelbert Louis · Nationalrat · 2010-09-16
Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2010-09-16
Wortprotokoll
Die Botschaft, über die wir heute sprechen, stammt aus dem Jahr 2004; es handelt sich gewissermassen um einen Ladenhüter. Damals galt es im Bundesrat offenbar als chic, Topverdiener steuerlich zu entlasten. Das lässt sich aktuell nicht mehr ohne politischen Schaden aufrechterhalten. Kein Wunder, hat der Bundesrat in der Zwischenzeit den grössten Stein des Anstosses dieser Vorlage aus dem Weg geräumt. Ich sage im Folgenden ein paar Worte dazu, damit dieser Teil des Geschäftes nicht stillschweigend über die Bühne geht.
Worum geht es? Ins Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer und ins Steuerharmonisierungsgesetz, und damit auch für alle Kantone verbindlich, sollte eine neue Bestimmung eingefügt werden. Ihr zufolge wären in Form von Aktien bezogene Einkünfte steuerlich bevorzugt worden. Konkret wollte der Bundesrat mit Unterstützung des Ständerates den Wertzuwachs von Mitarbeiteroptionen in der Phase zwischen der Zuteilung und der Ausübung der Option mit einem Rabatt von 10 Prozent im Jahr bis maximal 50 Prozent privilegieren, der Nationalrat votierte für 6 Prozent im Jahr und ebenfalls maximal 50 Prozent im Total. Die Begründung des Bundesrates lautete, mit der Begünstigung von Topverdienern werde die Standortattraktivität gesteigert. Unterdessen wissen wir, dass wohl eher das Gegenteil erreicht worden wäre. Was der Bundesrat und die Mehrheit des Parlamentes nicht sehen wollten: Werden Manager mit Optionen bezahlt, haben sie alles Interesse daran, dass der Aktienkurs der Unternehmung rasch hochsteigt. Die Folgen sind längerfristig negativ und zeigen, dass der Entscheid wirtschaftspolitisch falsch war. Seit der Finanzkrise können, ja müssen dies nun alle wissen. Der Bundesrat und die vorberatende Kommission jedenfalls haben die Konsequenzen gezogen; diese schlechte Lösung ist nun vom Tisch. Das freut uns Grüne.
Nun hatten wir in der Kommission noch eine Differenz bei zwei Fragen. Bei der ersten Frage geht es darum, wann die Besteuerung dieser Betreffnisse künftig erfolgen soll: zum Zeitpunkt des Erwerbs bzw. der Zuteilung oder zum Zeitpunkt des Wegfalls der Sperrfrist? Diese erste Frage hat sich mit dem Rückzug des entsprechenden Antragsteils durch Kollegin Leutenegger Oberholzer erledigt. Massgebend dafür war nicht zuletzt ein Ländervergleich: Alle Vergleichsländer besteuern die Mitarbeiteraktien zum Zeitpunkt des Erwerbs bzw. der Zuteilung. Das macht die Schweiz nun auch.
Der zweite Teil des Minderheitsantrages dagegen steht noch. Da geht es um die Gewährung eines Diskonts von 6 Prozent auf dem Verkehrswert gesperrter Aktien während längstens zehn Jahren. Der Minderheitsantrag Leutenegger Oberholzer bekämpft das, und wir Grünen unterstützen ihn. Es ist nicht einzusehen, weshalb diese Art von Einkommen steuerlich begünstigt werden soll. Lohneinkommen kennen keinen Abschlag. Nimmt das Parlament das Argument der Vergleichbarkeit mit dem Ausland ernst, kann es diesen Diskont streichen. Deutschland zum Beispiel kennt gemäss dem Schreiben der Eidgenössischen Steuerverwaltung vom 8. September 2010 keine solche Vergünstigung. Dazu kommt, dass die Steuerverhältnisse in diesem Bereich im Grunde genommen schlecht vergleichbar sind, denn im Unterschied zur Schweiz kennen fast alle Vergleichsländer eine Kapitalgewinnsteuer.
In diesem Sinne unterstützt die Fraktion der Grünen den Minderheitsantrag Leutenegger Oberholzer. Wir bitten Sie, dasselbe zu tun.