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Rechsteiner Paul · Ständerat · 2012-06-04

Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-06-04

Wortprotokoll

Ich möchte Ihnen in Absatz 2 vorschlagen, die Höhe der Ordnungsbusse auf 50 Franken festzulegen, wenn wir schon eine Ordnungsbusse im Gesetz festlegen. Es ist eigentlich nicht gesagt, dass es im Gesetz geregelt werden muss, wenn wir ins Ordnungsbussensystem wechseln. Ordnungsbussen werden normalerweise auf Verordnungsstufe geregelt, aber hier sind wir jetzt beim Gesetz; der Gesetzgeber selber sagt, was eine richtige Ordnungsbusse ist.

Die Begründung dafür ist eine doppelte: Zunächst orientiere ich mich bei diesem Antrag am Kanton St. Gallen, der diese bewährte Praxis anwendet. Das Ordnungsbussenmodell ist schwergewichtig ein St. Galler Modell. Der Kanton St. Gallen ist im Strafrecht auch bei dieser Frage des Umgangs mit dem Wirkstoff Cannabis nicht für Laschheit und für Permissivität bekannt, im Gegenteil: Die frühere Justiz- und Polizeidirektorin Keller-Sutter steht ja auch dafür, dass das Strafrecht hier durchaus hochgehalten worden ist. 50 Franken ist der St. Galler Ansatz, mit dem unter dem Titel Ordnungsbussenverfahren gute Erfahrungen gemacht worden sind.

Dann ist bei uns auch eine Eingabe der Nationalen Arbeitsgemeinschaft Suchtpolitik eingegangen, in der sich prominente Organisationen wie die FMH, sämtliche Berufsorganisationen im Pflegebereich, die Berufsverbände der sozialen Arbeit wie auch sämtliche einschlägigen Berufsverbände im Suchtbereich befinden. Alle diese Organisationen empfehlen uns, für die Ordnungsbusse einen Wert von 50 Franken zu wählen, weil eben nur mit einem solchen Wert dem Ordnungsbussencharakter auch Rechnung getragen werden kann. Der Wert sollte ja auch im richtigen Verhältnis mit vergleichbaren Verstössen stehen, beispielsweise im Bereich des Strassenverkehrs. Ein Verstoss wird hier zwar höher eingestuft als eine Parkbusse, aber doch tiefer als schwerere Widerhandlungen, wenn wir etwa an Geschwindigkeitsüberschreitungen denken.

Das sind die Gründe für diesen Antrag. Das Ordnungsbussenverfahren, das jetzt auf Vorschlag der CVP-Fraktion gewählt wird, muss sich auch in der Logik einer Ordnungsbusse bewegen. Es ist keine Entkriminalisierung. Wenn aber die Proportionalität gewahrt werden soll, ist meiner Meinung nach ein Wert von 50 Franken angebracht.