Lexipedia

Theiler Georges · Ständerat · 2013-09-26

Theiler Georges · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2013-09-26

Wortprotokoll

Ich danke dem Kommissionssprecher, dass er bereits gesagt hat, was ich sagen werde - merci beaucoup! -, aber ich gestatte mir trotzdem, meine Ausführungen auf meine Art zu machen.

In der Kommission war der Entscheid mit 6 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung sehr knapp. Im Namen der Minderheit bitte ich Sie, die Motion abzulehnen.

Die Vermietung einer Wohnung und auch die Unterstützung einer Vermietung ist ganz klar keine staatliche Aufgabe. Das ist einmal ein erster und wichtiger Grundsatz.

Ein zweiter Grundsatz ist unsere Eigentumsfreiheit. Sie stellt ein hohes und wichtiges Gut dar, in das wir nur in absolut zwingenden Fällen irgendwo eingreifen sollten. Die Begründung, dass die Infrastrukturen in den betreffenden Ortschaften zu wenig ausgelastet seien, reicht meiner Meinung nach dazu nicht aus. Eigentümer haben Zweitwohnungen zum Eigengebrauch gebaut, haben sie auch zum Eigengebrauch eingerichtet, und sie wollen sie nicht vermieten. Das ist ihr gutes Recht. Sie wollen diese Wohnungen mit Bestimmtheit auch nicht an fremde Personen vermieten. Ich meine, dass es nicht angebracht ist, hier einen Zwang auszuüben, aber es ist auch nicht angebracht, in irgendeiner Art eine Busse zu verhängen für jene, die ihr Eigentum nicht vermieten wollen.

Ich sehe aber auch für die betroffenen Gebiete eine gewisse Gefahr - ich habe der Zweitwohnungs-Initiative nicht zugestimmt, ich finde das ein falsches Instrument. Was macht jemand, der eine wirklich schöne Wohnung hat, wenn die Gemeinde ihn zwingt, sie zu vermieten? Vielleicht sucht er dann einen anderen Ort oder ein anderes Land, um eine Zweitwohnung zu erwerben.

Nebst diesen grundsätzlichen gibt es aber auch gewisse praktische Gründe, weshalb ich der Meinung bin, dass diese Motion keinen Sinn macht. Ich besass selber auch einmal eine Wohnung in einem Berggebiet. Ich habe diese Wohnung vermietet, aber ich kann Ihnen sagen: Das ist gar nicht so eine einfache Geschichte! Wer da glaubt, die Mieterinnen und Mieter kämen auch im Monat November oder im Monat April in Scharen daher, irrt sich. Wenn Sie vielleicht zu Spitzenzeiten, während 10 Prozent des Jahres, selber gerne dort wohnen möchten, sind Sie wirklich gut, wenn Sie eine jährliche Vermietungszeit von etwa 20 Prozent und somit eine Auslastung von rund einem Drittel erreichen. Der Rest ist einfach tote Zeit, weil gar niemand Ferien machen will. Das ist eine Tatsache. Da können Sie nachfragen, da können Sie die Auslastungen ansehen; das ist einfach so. In diesem Sinne ist es logisch, dass viele Objekte dann halt leer stehen.

Folgendes erweist sich wiederum als Bumerang für die Berggebiete, die die Forderung zum Teil ja unterstützen: Wenn jetzt wirklich mit solchen Massnahmen in grossem Ausmass eine breitere Vermietung stattfinden würde, dann hätte das Auswirkungen auf die Mietpreise; diese würden mit Bestimmtheit sinken. Es gibt aber sehr viele Einheimische, die vielleicht auf die Vermietung ihrer Wohnungen angewiesen sind. Sie werden Ihnen dann dankbar sein, wenn die Mietpreise sinken oder ihr Objekt leer steht, weil in grossem Ausmass von Auswärtigen vermietet wird.

Noch ein weiteres Element erweist sich für die Hotellerie als Bumerang: Die Hotellerie hat doch auch keine Freude, wenn in grossem Ausmass und möglichst noch zu billigen Preisen vermietet wird. Dann werden die Hotelzimmer leer stehen, und das Problem ist einfach innerhalb des Dorfes etwas verschoben. Aber Freunde machen Sie sich damit in der Hotellerie mit Bestimmtheit auch nicht.

Ich habe nichts dagegen, wenn Tourismusorte hier aktiv sind. Dort, wo meine Ferienwohnung war, ist das auch bestens organisiert; es klappt wunderbar. Der Eigentümer muss etwas bezahlen, wenn er vermietet; das ist in Ordnung. Aber das ist keine staatliche Aufgabe; es ist eine reine Privatsache, dass man sich so organisiert und für diese Organisation auch etwas bezahlt.

Ich bitte Sie, lassen Sie die Vermietung von Ferienwohnungen dort, wo sie hingehört, nämlich im Privatbereich, und greifen Sie nicht in die Eigentumsfreiheit ein.