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Leuthard Doris · Bundesrat · 2013-09-26

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2013-09-26

Wortprotokoll

Bei dieser Frage geht es meines Erachtens nicht um das Risiko oder die Sicherheit und auch nicht um die Lebensdauer der Kernanlagen. Das ist eine Frage, die im Kernenergiegesetz geregelt ist. Dazu gibt es eine Initiative, mit der man eine politische Lebensdauer von Kernanlagen einführen möchte, mit der also nicht das Sicherheitselement erste Priorität hat. Das ist eine ganz andere Frage. Hier hingegen geht es einzig und allein um die Frage der Sicherstellung der Entsorgungs- und Stilllegungskosten - nur darum.

Und nun komme ich zum zweiten Missverständnis: Herr Noser wie auch die Minderheit machen meines Erachtens hier einen wesentlichen Denkfehler. Ob Sie die Beiträge auf 40 oder 50 Jahre verteilen, das spielt, sorry, überhaupt keine Rolle. Das ist eine betriebswirtschaftliche Überlegung der Anlagebetreiber, die die Beiträge bezahlen müssen. Aber für den Steuerzahler, für die Risikominderung macht das überhaupt nichts aus. Das Wesentliche ist: Ist die Höhe der geschätzten Stilllegungs- und Entsorgungskosten richtig? Denn daraus errechnen Sie dann die jährlichen Beiträge. Wenn die mutmasslichen Endkosten gesamthaft 8 Milliarden Franken sind, errechnen Sie die jährlichen Beiträge auf dieser Basis, und ob Sie das auf 40 oder 50 Jahre rechnen, spielt keine Rolle. Das Problem sind nicht die Jahre, das Problem ist: Sind die geschätzten 8 Milliarden Franken richtig? Sind das die dereinst tatsächlich anfallenden Stilllegungs- und Entsorgungskosten? Das ist die Frage; dafür haben wir die Verantwortung. Hier haben wir wahrscheinlich auch dasselbe Interesse: Wir möchten diese Schätzung und damit das Ansparen auf diese Zahl so genau wie möglich machen, damit der Staat und die Steuerzahler kein Risiko tragen, sondern die Betreiber dafür verantwortlich sind und bleiben. Das erreichen wir nicht mit einer Kürzung der Beitragsjahre. Das erreichen wir, indem wir diese Kosten regelmässig, alle fünf Jahre, neu schätzen lassen - das hat Herr Ständerat Freitag richtig gesagt -, indem wir immer wieder neu abschätzen: Sind wir immer noch im Bereich der Schätzung der letzten fünf Jahre, oder haben sich irgendwelche Parameter geändert, und müssen wir deshalb die mutmasslichen Endkosten, das heisst die Beiträge, anpassen? Das ist das wichtigste Element des ganzen Verfahrens.

Das zweite Element, das hier für die Beiträge eine grosse Rolle spielt, sind die Anlagerendite und die Teuerung. Denn wir sparen das Geld an, und wenn wir falsche Parameter für das angesparte Geld in den Fonds annehmen, dann ist das auch wieder ein Risiko für den Steuerzahler. Deshalb hat der Bundesrat - auch hier aufgrund von Schätzungen und Berechnungen - mit dem Finanzdepartement und mit unseren Experten angenommen, dass die heute festgelegte Anlagerendite von 5 Prozent mit all den Entwicklungen am Markt mutmasslich nicht zu erreichen ist. Wir schlagen deshalb in der neuen Verordnung 3,5 Prozent vor. Die Verordnung geht heute von 3 Prozent Teuerung aus. Auch das ist, wie man sieht, wenn man die Zukunft der Finanzmärkte anschaut, wohl nicht korrekt. Wir korrigieren hier auf 1,5 Prozent.

Herr Eberle hat es gesagt: Wir wollen auch einen Sicherheitspuffer, denn ab dem Datum der Stilllegung gibt es immer noch Kosten, die schwierig einzuschätzen sind. Deshalb schlagen wir neu diesen 30-Prozent-Zuschlag vor. Das dient der Sicherstellung und nicht dazu, die Fixkosten auf 40 oder 50 Jahre zu verteilen! Das ändert schlussendlich in Bezug auf das mutmassliche Risiko nichts.

Frau Fetz, ich bin mit Ihnen nicht einverstanden. Wir haben heute keine Unterdeckung. Das ist komplett falsch. Wir haben die Kosten, und die sind umgelegt. Man kann darüber streiten und sagen, die Kosten seien völlig falsch geschätzt bzw. die Parameter für Rendite und Teuerung seien zu tief festgelegt worden und könnten eine Unterdeckung ergeben. Aber Sie können nicht behaupten, wir hätten hier eine Unterdeckung wie bei den Pensionskassen. Die Pensionskassen haben tatsächlich eine Unterdeckung, vor allem die öffentlich-rechtlichen. Dort sind wir vom Staat, vom Bundesrat her so grosszügig, dass sie 40 bis 60 Jahre Zeit haben, ihre Unterdeckung zu beheben. Das ist dann ein grosses Risiko für alle versicherten Arbeitnehmenden. Dort hat man dann wirklich sehr lange und grosszügige Fristen, damit man diese Unterdeckung beheben kann. Das hier kann man wirklich nicht damit vergleichen; das ist ein komplett anderer Fall.

Wir meinen daher, Frau Ständerätin Bruderer Wyss, dass der Weg des Bundesrates mit der Anpassung der Anlagerendite, der Teuerung und diesem Zuschlag der Weg ist, der tatsächlich mehr Sicherheit schafft respektive das Risiko minimiert. Diese fünfjährlichen Schätzungen sind für uns sehr wesentlich. Mit jedem Jahr, mit dem wir näher an eine mögliche Stilllegung kommen, wissen wir auch mehr über die Kosten. Wir haben jetzt Beispiele aus Deutschland, wo die Experten ihre Erfahrung mit den Kosten einbringen. Jedes Jahr, in welchem die Nagra weiter nach einem Tiefenlager suchen muss, generiert auch Kosten. Je mehr der politische Prozess diesbezüglich Millionen von Franken auffrisst, umso mehr geht das zulasten der Fonds und der Betreiber. Hier ist die Linke in der Verantwortung, irgendwann einmal unser Anliegen zu unterstützen, für die nächsten Generationen eine korrekte Entsorgung dieser radioaktiven Abfälle sicherzustellen. Diese schwierige Frage schiebt man ja gerne vor sich her, aber sie gehört halt auch zu dieser Problematik.

Herr Ständerat Freitag hat zu Recht schon auf die Motion der UREK-NR hingewiesen. Dort ist die Sachlage dann effektiv anders. Ich meine, sie zeigt den richtigen Weg auf, den man hier beschreiten kann. Für den Bundesrat ist es wirklich massgebend, diese Kostenschätzungen regelmässig ganz seriös von Experten vornehmen zu lassen und die Parameter der Fondsgelder der Marktsituation anzupassen. Die Berechnungsdauer von 50 Jahren entspricht halt auch dem bundesgerichtlichen Urteil vom März 2013, das bei Mühleberg eben auch die Befristung der Betriebsbewilligung aufgehoben hat. Somit haben mit diesen 50 Jahren alle dieselben Spielregeln. Wenn jemand früher vom Netz geht, dann ist es klar, dass er die Beiträge bis zu diesem Zeitpunkt schneller einbezahlen muss. Wenn jemand länger am Netz bleiben würde, dann ist es auch klar, dass er die Beiträge nach 50 Jahren bereits einbezahlt hat, ausser die Kostenschätzungen würden wieder etwas anderes ergeben. Es ist ein sehr klares, transparentes, sicheres Verfahren, um welches uns viele Staaten beneiden, die keine Fonds, die kein Ansparen haben. Das sind dann weitaus grössere Risiken für die Bürgerinnen und Bürger.

Ich bitte Sie deshalb, die Motion Noser abzulehnen.

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