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AB 162684

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2013-09-26

Wortprotokoll

Frau Ständerätin Fetz, ich kann dem sogar etwas abgewinnen, wenn Sie sagen, man solle das Thema vielleicht einmal in einer WBK-Sitzung etwas genauer anschauen. Damit halte ich mich hier und heute entsprechend kurz.

Das Case Management Berufsbildung wurde 2006 gestartet. Es war damals nicht die Absicht, dass es zu einer Dauersubvention auf Stufe Bund werden sollte, sondern es ging um den Anschub. Der Anschub ist in den Jahren 2008 bis 2011 mit 20 Millionen Franken sehr bewusst gemacht worden und hat auch gute Ergebnisse gezeigt. Er konnte aber im Jahr 2011 nicht abgeschlossen werden, wie das ursprünglich die Absicht gewesen war. Deshalb hat der Bund bis Ende 2015 dann zusätzliche 15,5 Millionen für die sogenannte Konsolidierungsphase zur Verfügung gestellt.

Das Instrument hat sich bewährt, das Instrument ist nachhaltig verankert. Die Bundesgelder kann man zurückziehen, unter der Bedingung, dass die Kantone übernehmen. Sie haben natürlich richtigerweise schon darauf hingewiesen, dass die Kantone nicht einen beliebigen finanziellen Spielraum haben - das ist mir sehr bewusst. Aber weil sich das Instrument in den Kantonen etabliert hat und die Kantone zur Überzeugung gekommen sind, dass es für sie finanziell attraktiver ist, das Instrument weiterzuführen, als dass die Leute dann auf andere Weise irgendwie finanziell getragen werden müssen, gehe ich davon aus, dass die Kantone das Case Management in ihrem eigenen Interesse weiter finanzieren werden.

Das Case Management Berufsbildung ist also gut etabliert, es ist eingebettet in die Gesamtstrategie zur Integration der Jugendlichen. Der Übergang in die berufliche Grundbildung ist auch mit der interinstitutionellen Zusammenarbeit sichergestellt. Im Rahmen dieser Aktivitäten der interinstitutionellen Zusammenarbeit wird der Bund auch die weitere Entwicklung des Case Management Berufsbildung begleiten.

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