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Fetz Anita · Ständerat · 2013-09-26

Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-09-26

Wortprotokoll

Ja, in diesem Fall bin ich leider gar nicht zufrieden mit der Antwort des Bundesrates. Es geht um das Case Management Berufsbildung, das eine der wichtigen Massnahmen ist, um Jugendliche, die einen eher kleinen Schulsack haben, zu begleiten, damit sie es trotzdem schaffen, eine Lehre oder eine Anschlussmöglichkeit nach der Schule zu finden. Diese Massnahme wird von den Kantonen und dem Bund gemeinsam als Förderstrategie finanziert und hat - zumindest in jenen Kantonen, zu welchen mir Informationen vorliegen - eigentlich einen grossen Erfolg. Damit wird die Zielvorgabe des Bundes für das Case Management Berufsbildung umgesetzt, die verlangt, dass die Abschlussquote auf Sekundarstufe II von heute 89 Prozent auf 95 Prozent erhöht und die Jugendarbeitslosigkeit bekämpft wird. Es ist ein anerkanntes Instrument, doch leider läuft jetzt die Finanzierung des Bundes aus. Gleichzeitig gibt es in verschiedenen Kantonen rote Budgetzahlen. Das Risiko, dass diese erfolgreichen Anfänge jetzt durch die Exit-Strategie des Bundes bereits wieder gefährdet sind, ist also gross.

Mein Anliegen war es, mich zu erkundigen, in welcher Form sich der Bund weiterhin engagieren könnte. Ehrlich gesagt habe ich es nicht verstanden, dass Sie auch nicht bereit sind, die Finanzierung des Case Management Berufsbildung über die Pauschalbeiträge gemäss Artikel 53 des Berufsbildungsgesetzes zu verankern. Ich kann es nicht verstehen. Immerhin haben wir letztes Jahr 100 Millionen Franken mehr für die Berufsbildung beschlossen. Zudem ist das eine sehr erfolgreiche Massnahme; es ist eine der wirkungsvollsten Massnahmen gegen die Jugendarbeitslosigkeit. Ich mache mir aber keine Illusionen, dass Sie jetzt hier etwas anderes erzählen werden. Ich bringe das Thema in die WBK. Dort werden wir das Ganze einmal genau anschauen und dann [PAGE 926] vielleicht über Artikel 12 des Berufsbildungsgesetzes eine Möglichkeit finden, die Pauschalbeiträge gesetzlich zu verankern.