Lexipedia

Müller Erich · Nationalrat · 2001-11-16

Müller Erich · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-11-16

Wortprotokoll

Ich darf Ihnen als Präsident der Finanzdelegation darlegen, wie in der Finanzdelegation die Entscheidungsfindung bezüglich der Gewährung von finanziellen Mitteln für die Bewältigung des Swissair-Debakels stattfand, welche Unterlagen vorlagen, welche Abklärungen und Überlegungen gemacht wurden und welche Bedingungen wir an unsere Entscheide knüpfen.

Aber vorweg möchte ich eine persönliche Erklärung abgeben. Ich bin Mitglied des Beirates der Credit Suisse. Es wurde die Frage aufgeworfen, ob deshalb nicht ein Interessenkonflikt mit meiner Funktion als Präsident der Finanzdelegation bestünde. Für mich bestand zu keinem Zeitpunkt eine Interessenkollision. Zu Beginn der entscheidenden Sitzung klärte die Finanzdelegation in meiner Abwesenheit diese Frage ab und kam zum Schluss, dass kein Ausstandsgrund bestand. Sie legte mir jedoch nahe, mich bei der Abstimmung der Stimme zu enthalten, um keinerlei Vorwürfe bezüglich einer Interessenkollision aufkommen zu lassen. Ich habe diesem Wunsch entsprochen und mich bei der Abstimmung der Stimme enthalten.

Aber nun zur Sache. Erste Phase des Swissair-Debakels: Garantie bezüglich Haftpflichtansprüchen gegenüber Luftfahrtgesellschaften durch den Bund von 2 Milliarden US-Dollar pro Schadenfall. Die Finanzdelegation hat sich von der Notwendigkeit, der Dringlichkeit und dem Vorhandensein einer rechtlichen Grundlage einer Bundesgarantie überzeugt. Da ohne diese Massnahme ein Grounding nicht auszuschliessen gewesen wäre, haben wir dem Antrag zugestimmt.

Zweite Phase des Swissair-Debakels: Sicherstellung des Flugbetriebes der Swissair bis zum 28. Oktober 2001, dem Ablauf des Sommerflugplans. Am 3. Oktober, einen Tag nach dem Grounding, fanden zwei Sitzungen der Finanzdelegation statt. Wir stimmten dem Antrag des Bundesrates zu, 450 Millionen Franken als gewöhnlichen Vorschuss zur sofortigen Wiederaufnahme des Flugbetriebes zu gewähren. Die Finanzdelegation prüfte Rechtsgrundlage, Dringlichkeit, Planbarkeit und Notwendigkeit dieses Kredites.

Wir kamen zum Schluss: Es besteht eine Rechtsgrundlage in Artikel 101 des Luftfahrtgesetzes. Die Dringlichkeit war offensichtlich, das Grounding war im Budgetzeitraum sicher nicht vorhersehbar bzw. planbar.

Der Finanzdelegation stellte sich vor allem die Frage nach der Notwendigkeit bzw. nach der Zweckmässigkeit der Unterstützung. [PAGE 1475]

Es stand einerseits ausser Zweifel, dass mit dem Grounding und den chaotischen Zuständen im Flughafen Zürich nicht nur das Image der Swissair, sondern auch das Image der Schweiz einen beträchtlichen Schaden erlitten hatte. Die für die Schweiz symbolischen Werte wie Berechenbarkeit, Zuverlässigkeit, Sicherheit und Professionalität waren in Gefahr. Die Begrenzung des volkswirtschaftlichen Schadens war nur durch die Beendigung des Groundings möglich. Wir erachteten es auch als notwendig, Voraussetzungen zu schaffen, um das rufschädigende Problem der "gestrandeten" Passagiere und der gekauften, nicht einlösbaren Tickets zu lösen.

Andererseits diskutierten wir, wie und ob der Flugbetrieb nach der Überbrückung ohne Bundeshilfe weitergeführt werden könnte. Für die neue Crossair bestanden drei Szenarien, die noch sehr rudimentär waren. Für alle Szenarien bildete jedoch die sofortige Wiederaufnahme der Swissair-Flüge Voraussetzung.

Dritte Phase des Swissair-Debakels: Verhinderung eines zweiten Groundings, die Sicherstellung des Flugbetriebes bis im März 2002 und die Beteiligung des Bundes am Aktienkapital der neuen Crossair.

Zuerst zum Betrag von einer Milliarde Franken zur Aufrechterhaltung des Flugbetriebes: Bis Ende Oktober 2001 musste der Winterflugplan der Swissair festgelegt sein. Der Flugbetrieb war nur bis zum 28. Oktober 2001 gesichert. Die neue Crossair konnte die Lang- und Mittelstreckenflüge bis Ende Oktober nicht übernehmen. Ohne finanzielle Mittel war ein erneutes Grounding Anfang November nicht zu verhindern.

Der Finanzdelegation stellten sich folgende Fragen: Welches sind die Konsequenzen eines zweiten Groundings? Welches ist der volkswirtschaftliche Schaden, der daraus für die Schweiz entstehen würde? Wie weit sind der Flughafen und die Fluggesellschaften für die Standortbedingungen der Schweiz mitbestimmend? Besteht aus der Sicht des Bundes die Notwendigkeit einer nationalen Fluggesellschaft? Wie weit ist der Flughafen Zürich in seiner Existenz gefährdet? Welches sind die Chancen bzw. Risiken der neuen Crossair?

Was die Folgen eines erneuten Groundings betrifft, war sich die ganze Finanzdelegation über Folgendes im Klaren: Die neue Crossair wäre als interkontinental operierende Fluggesellschaft chancenlos, der Flughafen Zürich wäre als Hub infrage gestellt, die Swissair würde mit grosser Wahrscheinlichkeit in Konkurs gehen, die direkten und indirekten Sozialkosten wären ausserordentlich hoch. Die Finanzdelegation war sich aber auch bewusst, dass der Einsatz von Steuergeldern in derartigem Umfang ausserordentlichen Charakter haben musste, ordnungspolitisch fragwürdig war und nur durch grosse volkswirtschaftliche Interessen gerechtfertigt werden konnte. Die Finanzdelegation diskutierte den Businessplan: Wir betrachteten es als Mangel, dass darin eine Beurteilung des Marktes, der Konkurrenz und der Chancen der eigenen Produkte praktisch fehlte. Auch wurden im Businessplan nach Meinung einiger Mitglieder der Finanzdelegation zu wenig Alternativen aufgezeigt. Die Finanzdelegation diskutierte die Notwendigkeit einer nationalen Fluggesellschaft, eines leistungsfähigen, international operierenden Flughafens oder von beidem zusammen. Die Meinungen darüber waren geteilt, doch wurde die Vernetzung zwischen Flughafen und Fluggesellschaft - Slots, Flugnebenbetriebe usw. - von allen Mitgliedern anerkannt.

Letztlich stand die Finanzdelegation wie jetzt auch Sie vor den zwei folgenden Fragen:

1. Lassen sich eine weitere Vernichtung von volkswirtschaftlichen Werten und die damit zusammenhängenden Sozialkosten rechtfertigen?

2. Wenn nein, wie werden die Chancen dieser neuen Crossair beurteilt?

Es wäre unverantwortlich, weitere enorme Mittel zu gewähren, wenn keine namhaften Erfolgschancen bestünden und im schlechtesten Fall alle Mittel in den Sand gesetzt wären, alle Sozialkosten trotzdem entständen und das Eintreten aller Nachteile einfach um ein halbes Jahr verzögert würde.

Die erste Frage war ordnungspolitisch, die zweite war eine Ermessenssache. Die Mehrheit der Finanzdelegation bejahte die Gewährung des Darlehens. Die Finanzdelegation stimmte dem Antrag mehrheitlich zu, jedoch unter folgenden Auflagen:

1. Die Mittel stellen das absolute Maximum dar.

2. Die Mittel sind ausschliesslich für die Aufrechterhaltung des Flugbetriebes bestimmt.

3. Für die Finanzierung der Flugnebenbetriebe sind die Kantone und Banken verantwortlich.

4. Die Mittel dürfen nicht zur Deckung von Sozialplankosten verwendet werden. Andererseits wird vom Bundesrat erwartet, dass er sich bei den Banken für die Vorfinanzierung der Sozialplankosten einsetzt.

5. Es braucht ein griffiges Controlling.

Zur Beteiligung des Bundes an der neuen Crossair im Umfang von 600 Millionen Franken: Auch das ist eine ordnungspolitische Frage. Wir konnten der Bundesbeteiligung nur zustimmen, weil nur in Partnerschaft zwischen Wirtschaft, Bund und Kantonen eine tragfähige Lösung gefunden wurde. Die 20-Prozent-Beteiligung scheint uns sehr, sehr hoch. Wir fordern darum den Bundesrat auf, sie bei günstiger Gelegenheit zu reduzieren.

Ich komme zum Schluss und gestatte mir noch eine persönliche Bemerkung. Man kann über die Gewährung der Bundesmittel verschiedener Meinung sein. Es gibt gute, achtenswerte Gründe dafür und dagegen. Es ist wichtig, dass diese vor dem Entscheid beurteilt, Pro und Kontra abgewogen werden, damit nachher "en connaissance de cause" entschieden werden kann. Nun ist der Entscheid - ob uns das gefällt oder nicht - gefallen. Er ist irreversibel. Jetzt geht es darum, dass wir uns alle dafür einsetzen, dass wieder Vertrauen einkehrt, dass die eingesetzten Mittel positive Impulse setzen und dass eine Fluggesellschaft entsteht, auf die die Schweiz stolz sein kann. Ich hoffe, dass Politik und Medien bereit sind, den nun einmal eingeschlagenen Weg mitzugehen und positiv nach vorne zu schauen. Es lag am Bundesrat und an der Finanzdelegation, der neuen Crossair eine Chance zu geben. Es liegt an uns allen, die gegebene Chance aktiv zu nutzen.