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Rechsteiner Paul · Ständerat · 2014-06-13

Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-06-13

Wortprotokoll

Damit ist die materielle Diskussion eröffnet. Es handelt sich um ein Thema, das für die Bevölkerung doch eine grosse Tragweite hat. Die Kinderzulagen sind eine entscheidende Grösse für die Finanzierung der Kosten für Kinder. Es ist eine Tatsache, dass Kinder kosten und dass Familienpolitik auch finanziert werden muss. Dafür sind Kinderzulagen eine entscheidende Grösse.

Kinder kosten nicht nur, sie kosten tendenziell immer mehr. Nach den neusten Zahlen des Bundesamtes für Statistik betragen die direkten Kinderkosten inzwischen monatlich 942 Franken pro Kind gegenüber 819 Franken vor zehn Jahren, also fast 150 Franken mehr. Bei zwei Kindern sind es 1507 Franken gegenüber 1310 Franken vor zehn Jahren, also fast 200 Franken mehr. Bei Alleinerziehenden mit einem Kind sind es 1201 Franken gegenüber 1092 vor zehn Jahren; das alles gemäss den neusten Zahlen des Bundesamtes für Statistik.

Das bedeutet, dass für Familien mit Kindern in diesen zehn Jahren doch happige Zusatzkosten entstanden sind. Diese Zusatzkosten belasten vor allem Familien mit bescheidenen und mit mittleren Einkommen. Die Kinderzulagen haben mit diesen gestiegenen Kosten nicht Schritt gehalten. Im internationalen Vergleich decken die Kinderzulagen ohnehin nur einen kleineren Teil der Kinderkosten, aber immerhin.

Das Familienzulagengesetz ist bekanntlich ein relativ junges Bundesgesetz. Es dauerte sehr lange, bis dieses Gesetz [PAGE 558] das Licht der Welt erblickt hat. Wir haben das alle noch erlebt. 1991 wurde der parlamentarischen Initiative Fankhauser 91.411 Folge gegeben. Diese Initiative hatte eine schweizweite Kinderzulage von minimal 200 Franken pro Kind vorgeschlagen.

Es dauerte in der Folge fünfzehn Jahre, bis das neue Familienzulagengesetz mit genau diesem Mindestansatz, mit diesen 200 Franken durchkam und in der Folge in der Referendumsabstimmung klar gutgeheissen wurde. Dabei war auch der Druck einer später zurückgezogenen Volksinitiative von Travail Suisse hilfreich. Diese Initiative hatte eine Zulage von 450 Franken verlangt, die damit eher in die Nähe der realen Kosten gekommen wäre. Aber am Schluss zählte das, was gesetzgeberisch auf dem Tisch lag, diese Mindestzulage von 200 Franken pro Kind, die dann Gesetz geworden ist und auch in der Referendumsabstimmung klar gutgeheissen wurde. Diese 200 Franken haben damals für über eine Million Kinder in der Schweiz Fortschritte gebracht. Bescheidene Fortschritte, gemessen an den realen Kinderkosten, kann man sagen; aber es sind immerhin reale Fortschritte.

Seit der Verabschiedung des Gesetzes, seit der Beratung des Gesetzes - das ist rund zehn Jahre her - ist neuer Handlungsbedarf entstanden. Die Kosten, die ich Ihnen aufgrund der offiziellen Zahlen des Bundesamtes für Statistik erläutert habe, sind gestiegen. Damit gibt es jetzt neu auch einen Handlungsbedarf auf gesamtschweizerischer Ebene.

Herr Schwaller hat bereits darauf hingewiesen: In den Kantonen gibt es teilweise eine Bewegung. Fast die Hälfte der Kantone hat bereits Kinderzulagen, welche die Mindestansätze übersteigen. Es sind die Kantone Genf, Zug, Wallis, deren Kinderzulagen klar darüber liegen. Im Kanton Nidwalden liegen die Kinderzulagen auch über den Mindestansätzen in der Grössenordnung meines Vorstosses; Freiburg, Waadt, Bern, Graubünden, Neuenburg, Zürich und Luzern sind Kantone, bei denen die Kinderzulagen inzwischen höher liegen. Damit sind wir aber in einer Situation, wo die Zeit reif wird für eine Anpassung der Mindestansätze auch auf nationaler Ebene.

Der Bundesrat lehnt die Motion ab. Herr Schwaller hat auf die Begründung des Bundesrates verwiesen. Es ist eine etwas spezielle Begründung, muss man sagen, die der Bundesrat hier gewählt hat. Er hat auf einen hängigen Vorstoss im Nationalrat verwiesen, der noch nicht behandelt worden ist, um diese Ablehnung zu begründen. Das ist eine interessante Begründung: Immer dann, wenn ein Vorstoss im Nationalrat vorliegt, ist das ein Grund für die Ablehnung einer Motion! Wenn eine solche Begründung jetzt Schule machen würde, würde unser Rat wohl handlungsunfähig. Ich meine, dass am Schluss materielle Gründe entscheidend sind oder entscheidend sein müssen. Ich habe auf die materiellen Gründe verwiesen: Es geht um die gestiegenen Kinderkosten, aber auch um sozialpolitische Weichenstellungen, die doch von Bedeutung sind.

Es ist zu attestieren, dass das zuständige Departement grosse Geschäfte wie Altersvorsorge und Gesundheitspolitik 2020 zu bewältigen hat. Aber es ist mit Blick auf die Bedürfnisse der Bevölkerung unbefriedigend, wenn gemessen an diesen grossen Aufgaben in der Altersvorsorge und der Gesundheitspolitik jetzt die Familienpolitik einfach liegenbleibt. Es gibt ein sozialpolitisches und ein gesellschaftliches Bedürfnis, auch in der Familienpolitik etwas für die Zukunft unseres Landes zu tun. Stillstand in der Familienpolitik ist kein Rezept. Es braucht auch hier Antworten, und es braucht auch Antworten auf der Ebene der adäquaten Deckung der Kosten.

Wir werden die Frage der Steuerbefreiung - die Initiative "Familien stärken! Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen" ist im Nationalrat auf kein sehr gutes Echo gestossen - nachher auch bei uns behandeln können; Herr Schwaller hat es angesprochen. Es ist klar, dass die sozialpolitische Wirkung von Kinderzulagen, gemessen an der wirtschaftlichen Lage der Familien mit mittleren und bescheideneren Einkommen - das ist die grosse Mehrheit der Familien -, jener von Steuerabzügen bei Weitem überlegen ist. Bei diesen Familien erzeugen Kinderzulagen eine direkte Wirkung, und die wenn auch nicht sehr grosse Erhöhung von 200 auf 250 Franken wird im Portemonnaie spürbar. Von Steuerabzügen hingegen profitieren nur Familie mit höheren Einkommen. Es ist auch so, dass die Kosten für die Anhebung der Mindestsätze um 50 Franken, welche dieser Vorstoss zur Erhöhung der Kinderzulagen mit sich bringt, weit hinter den Ausfällen zurückbleibt, welche die Annahme der CVP-Initiative verursachen würde, die wir noch beraten werden.

In diesem Sinne möchte ich Sie bitten, jetzt der Anpassung zuzustimmen. Es ist so, dass die Motion ja nicht vorschlägt, in welchem Zeitpunkt diese Anpassung genau umgesetzt werden muss; es gibt hier einen Spielraum. Wir wissen auch, dass eine Motion nur eine Initialzündung ist.

Bis zur Umsetzung einer solchen Gesetzesvorlage dauert es. Es braucht bei einer sozialpolitischen Forderung von dieser Bedeutung nachher auch eine Vernehmlassungsvorlage; das wird dauern. Doch wenn wir wollen, dass spätestens nach dem Inkrafttreten des Familienzulagengesetzes diese Mindestansätze doch noch etwas an die Entwicklung der Kinderkosten angepasst werden, dann ist es höchste Zeit: Tun Sie etwas für Kinder, tun Sie etwas für Familien - und das nicht nur mit Worten, sondern auch mit Taten.

Deshalb ist es nötig, diese Motion anzunehmen.