Guhl Bernhard · Nationalrat · 2014-05-08
Guhl Bernhard · Nationalrat · Aargau · Fraktion BD · 2014-05-08
Wortprotokoll
Aus Sicht der BDP haben die Opfer ein legitimes Recht, über wesentliche Entscheide betreffend den Strafvollzug des Täters informiert zu werden. Dazu gehören der Hafturlaub, die Haftentlassung, aber beispielsweise auch eine Flucht. Die Opfer müssen wissen, wann sie damit rechnen müssen, dem Täter allenfalls wieder zu begegnen.
Die Vorlage ist so gestaltet, dass Opfer und Dritte nur auf schriftliches Gesuch hin über die Vollzugsentscheide informiert werden. Das ist auch gut so, denn es kann durchaus auch Opfer geben, die mit dem Fall nichts mehr zu tun haben wollen. Hingegen vertritt die BDP die Meinung, dass der Wunsch der Opfer höher zu gewichten ist als die Datenschutzrechte eines verurteilten Straftäters. Darum unterstützt die BDP-Fraktion diese Vorlage klar.
Der BDP ist es wichtig, dass auch Dritte, wie etwa Zeugen, dieses Informationsrecht beanspruchen können. Der Bundesrat argumentiert, die Zeugen könnten ja selber einen Prozess gegen den Täter anstreben, um das Informationsrecht zu erhalten. Wir sind hingegen der Meinung, dass dies von den Zeugen nicht verlangt werden kann. Zeugen und andere Dritte, die ein schutzwürdiges Interesse haben, sollen diese Informationen auf Antrag hin erhalten.
Die BDP-Fraktion wird darum den Anträgen der Mehrheit zustimmen und bittet Sie, dasselbe zu tun. [PAGE 761]