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preparatory:AB 162956

Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion CVP-EVP · 2014-05-08

Wortprotokoll

Wir haben uns mit der Problematik der falschen Angaben der Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer intensiv auseinandergesetzt. Ich erinnere einfach die SVP-Fraktion daran, dass der Antrag aus ihrem Kreis kam. Es ging damals darum, dass wir nicht nur die Kreditgeber in die Verantwortung, sondern dass wir auch ganz klar die Kreditnehmer in die Pflicht nehmen wollten. Es war eine lange Diskussion, und wir haben uns dementsprechend - und das war die Mehrheit der Kommission - mit der Frage sowohl der Falschangaben als auch der Meldepflicht intensiv auseinandergesetzt.

Die Mehrheit Ihrer Kommission möchte, dass die Kreditgeber Meldung erstatten, wenn die Kleinkreditnehmerinnen und Kleinkreditnehmer absichtlich falsche Angaben über die eigenen finanziellen Verhältnisse machen. Wir haben die Frage auch aus datenschutzrechtlicher Sicht beurteilt und uns die Frage gestellt, ob diese Massnahme überhaupt vertretbar sei. Eigentlich würde es - das hat auch Frau Bundesrätin Sommaruga gesagt - genügen, wenn der Kreditgeber einfach signalisieren würde, dass er den Kredit nicht gegeben habe, ohne Angabe der Falschangaben. Es stellten sich daher verschiedene Fragen. Eine Falschangabe kann eine absichtliche Täuschung sein. Dann könnte man sie auch via Artikel 28 OR ahnden und sagen, es sei eine schuldhafte Verletzung von vorvertraglichen Pflichten. Man könnte somit eine strafrechtliche Verfolgung einleiten.

Ihre Kommission hat die Vorteile und Nachteile geprüft. Die Mehrheit ist der Meinung, dass dieser Artikel auch eine gewisse Abschreckung beinhaltet, und sie hält dementsprechend trotz der Vorbehalte in der Kommission und trotz der Bedenken der Minderheit und des Bundesrates bezüglich Umsetzbarkeit und bezüglich des möglichen Verstosses gegen den Datenschutz an dieser Formulierung fest. Ich lade Sie ein, das Gleiche zu tun.

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