Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · 2014-05-08
Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-05-08
Wortprotokoll
Ich bitte Sie namens der SP-Fraktion, bei Artikel 36a die Minderheit Maire Jacques-André und bei Artikel 36b die Minderheit Meier-Schatz zu unterstützen.
Es ist interessant: Kollege Caroni hat beim Eintreten und auch vorhin gesagt, die Jungen bräuchten keinen besonderen Schutz, man solle hier keine Unterscheidung machen. Es ist richtig, dass die Überschuldung alle Alterskategorien betrifft, dass die Überschuldung also nicht ein spezielles Phänomen der Jungen ist. Diese Einschätzung teile ich, und ich möchte auch sagen, dass sehr viele junge Leute gut mit Geld umgehen können. Aber junge Leute sind in einer gewissen Phase besonders ansprechbar. Da passiert es oft, dass es zu Verschuldungen und Überschuldungen kommt. Und vor allem wichtig ist: Die Spirale setzt sehr viel früher ein. Es sind zwar alle Kategorien betroffen, aber wenn die Spirale schon bei den jungen Leuten einsetzt, setzt sie sehr viel früher ein, und sie dreht sich sehr viel länger. Deshalb ist es richtig, wenn bei den Jungen besonders angesetzt wird.
Ich möchte Sie doch noch auf das Schreiben "3 Minuten für die Jungen" hinweisen, das wir alle von der Eidgenössischen Kommission für Kinder- und Jugendfragen erhalten haben. Diese Kommission fordert explizit: Macht jetzt Nägel mit Köpfen! Sie möchte natürlich ein totales Werbeverbot; das wäre auch in unserem Sinne gewesen, und das ist auch im Sinne der Initiantin, Josiane Aubert. Jetzt haben wir bei Artikel 36a einen Entwurf, der besagt: Man darf die Kredite nicht in aggressiver Weise bewerben.
Sie können jetzt zumindest dem Aspekt des frühen Einsetzens der Überschuldung Rechnung tragen, wenn Sie in Absatz 1 gemäss dem Antrag des Bundesrates in diesem Bereich des Konsumkredits die Werbung speziell für Jugendliche und junge Erwachsene verbieten. Selbstverständlich ist die Unterscheidung nicht ganz einfach. Aber die Branche schreibt im Entwurf ihrer Konvention selber: "Junge Erwachsene (Personen, die unter 25 Jahre alt sind) sollen durch die Werbung für Privatkredite nicht besonders angesprochen werden." Das heisst, die Branche scheint sich sehr bewusst zu sein, dass sie die Jungen ansprechen kann; sie scheint das auch gezielt zu machen, und sie scheint dazu auch die nötigen Mittel zu haben. Sie kann es aber auch bewusst nicht tun - sonst würde sie es ja nicht selber in ihre Konvention schreiben. Mit anderen Worten: Es ist praktikabel, es ist nicht ganz einfach, aber mit etwas Willen ist es machbar.
Bei Absatz 2 geht es darum, dass man entsprechend einschreiten kann, wenn diese Vereinbarung nicht gut ist. Bei [PAGE 756] Absatz 3 wird geregelt, dass vor allem auch seitens des Bundesrates eingeschritten werden kann, wenn er sie für ungenügend erachtet. Also gemäss Absatz 2 gibt es eine Prüfung, ob sie genügend ist, und gemäss Absatz 3 ein Einschreiten, wenn sie ungenügend ist. Mindestens diese kleine zusätzliche Hürde bzw. diesen Kontrollmechanismus sollten Sie unbedingt einbauen, denn bis jetzt war es wirklich nicht so, dass sich diese Branche in dieser Frage besonders progressiv gezeigt hätte. Wir brauchen hier griffige Regelungen, damit sich etwas tut.
Noch kurz zu Artikel 36b: Da wird die Strafbestimmung ergänzt; die vorsätzliche Handlung wird bestraft, und dies wird gemäss Antrag des Bundesrates in Absatz 2 mit einem Passus zur fahrlässigen Handlung ergänzt. Wir bitten Sie, auch das zu unterstützen. Hier hätte man zwei Möglichkeiten, strafrechtlich mit Bussen aktiv zu werden, wenn sich eben die einzelnen Akteure dann nicht daran halten.
Bitte unterstützen Sie diese Minderheiten. Sie machen damit ein klein wenig für ein etwas griffigeres Gesetz. Sie tun aber auch etwas, um die oft früh einsetzende Spirale der Überschuldung zu unterbrechen.