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Maier Thomas · Nationalrat · 2014-05-08

Maier Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2014-05-08

Wortprotokoll

Wir kommen hier zum zentralen neuen Artikel betreffend die aggressive Werbung. Es geht hier um den Kern der neuen Legiferierung. Es geht auch quasi um die Wurst; es geht darum, eine saubere, liberale Lösung zu finden, die in der Umsetzung und in der Praxis möglichst einfach ist und der Branche den nötigen Handlungsspielraum belässt, um eine gute Lösung zu finden.

Der Bundesrat will hier über die von der Kommission vorgeschlagene Version hinausgehen und ein sogenanntes Teilverbot einführen. Das ist in Artikel 36a Absatz 1 zu finden. Nach Meinung der Grünliberalen entspricht dies nicht dem Geist der Vorlage, wie ich in meinem Eintretensvotum bereits geschildert habe. Ausserdem schafft dieser Antrag unnötige Abgrenzungsprobleme; wir haben es bereits gehört. Als Beispiel: Wenn Sie Werbung mit einem Mountainbike machen, das sportliche Personen anspricht, ist es schwierig zu entscheiden, ob damit explizit Jugendliche angesprochen sind oder ob sich die Werbung an Personen zwischen vierzig und fünfzig Jahren richtet, die auch gerne Sport treiben. Es ist schwierig, hier Unterscheidungen zu treffen. Sie schaffen damit in der Praxis Abgrenzungsprobleme, die nicht zu handhaben sind. In diesem Sinne bitten wir Sie, bei Artikel 36a Absatz 1 der Mehrheit zu folgen.

Weiter zeigen verschiedene Statistiken - wir haben das bereits mehrmals gehört -, dass die Verschuldungsquote keinen oder nur einen geringen Zusammenhang mit dem Alter hat. Die Verschuldung geht durch alle Alterskategorien hindurch.

Wenn Sie Artikel 36a Absatz 3 lesen, dann sehen Sie, dass leider auch dieser Absatz schwammig ist, Interpretationsspielraum enthält und nicht Klarheit schafft, wie wir uns das vorstellen. In diesem Sinne bitte ich Sie, bei Artikel 36a insgesamt der Mehrheit zu folgen.

Noch kurz zu Artikel 36b: In Absatz 2 wird ja gefordert, dass jemand, der fahrlässig handelt, mit einer Busse bestraft wird. Hier kann ich die relativ einfache rhetorische Frage stellen: Wie könnte man denn fahrlässig aggressive Werbung machen? Wenn Sie diese Frage ehrlich beantworten, kommen Sie zum Schluss, dass Sie hier die Mehrheit unterstützen müssen.

In diesem Sinne bitte ich Sie, sowohl bei Artikel 36a als auch bei Artikel 36b der Mehrheit zu folgen.