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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2014-09-11

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2014-09-11

Wortprotokoll

Um einen Konsumkreditvertrag abzuschliessen, müssen verschiedene Erfordernisse erfüllt sein: Der Vertrag muss schriftlich sein, das heisst, es gibt eine vorgeschriebene Schriftform. Weiter gibt es ein Widerrufsrecht, und vor allem - ich denke, das ist das Wichtigste - muss die Kreditfähigkeit des Kunden oder der Kundin vorgängig überprüft werden. Das sind die Voraussetzungen, um einen Konsumkreditvertrag abzuschliessen.

Nun gibt es im geltenden Gesetz zwei Fälle, bei denen all das nicht gilt: Es braucht keine Schriftform, kein Widerrufsrecht und vor allem keine Prüfung der Kreditfähigkeit. Der eine Fall ist der, bei dem der Kredit innerhalb von drei [PAGE 769] Monaten zurückbezahlt werden muss, wo es sich also um einen Kurzkredit handelt; der andere Fall ist der, bei dem der Kredit in nicht mehr als vier Raten innerhalb von zwölf Monaten zurückbezahlt werden muss. Man hat festgestellt, dass zwei Lücken im geltenden Gesetz genutzt werden, um die Kreditfähigkeitsprüfung zu umgehen. Wollen Sie das? Wollen Sie, dass Leute dann trotzdem einen Kredit aufnehmen können und den Konsumkredit einfach ohne Kreditfähigkeitsprüfung erhalten? Diese Kreditfähigkeitsprüfung hat man ja eingeführt, um sicherzustellen, dass der Kredit dann auch rechtzeitig zurückbezahlt werden kann.

Wir schlagen Ihnen vor, nicht beide Lücken zu schliessen - obwohl man sich durchaus dafür einsetzen könnte, beide Lücken zu schliessen -, aber wenigstens die Lücke in Zusammenhang mit dem Fall, dass man den Konsumkredit innerhalb von zwölf Monaten in maximal vier Raten zurückbezahlen muss. Das geht doch sehr weit, da ist die Türe sehr weit offen. Innerhalb von zwölf Monaten kann vieles passieren, das Leben kann sich sehr verändern. Wenn man ohne jegliche Überprüfung der Kreditfähigkeit einen Kredit erhält, ist das letztlich mit dem Grundgedanken des Konsumkreditgesetzes nicht vereinbar. Deshalb haben wir Ihnen vorgeschlagen, und das wird von der Minderheit Ihrer Kommission unterstützt, diese Lücke zu schliessen.

Der andere Fall, der Konsumkreditvertrag mit einer Rückzahlfrist von drei Monaten, ist vielleicht vertretbar. Da kann man sagen: Das geht so schnell, da muss man selber kurz rechnen, ob man sich das leisten kann, denn nach drei Monaten ist der Spass dann vorbei. Dass man hier auf eine Kreditfähigkeitsprüfung verzichtet, ist vertretbar, und auch dass man auf die schriftliche Form verzichtet. Aber bei zwölf Monaten sind wir der Meinung, da sei die Tür zu weit offen.

Aus diesem Grund schlagen wir Ihnen diesen Kompromiss vor und bitten Sie, die grosse Lücke, die heute besteht und auch genutzt wird, zu schliessen. Die Dreimonatskredite hingegen sollen weiterhin ohne jegliche Vorprüfung der Kreditfähigkeit möglich sein.

Ich bitte Sie, die Kommissionsminderheit zu unterstützen.