Stadler Markus · Ständerat · 2011-12-19
Stadler Markus · Ständerat · Uri · Grünliberale Fraktion · 2011-12-19
Wortprotokoll
Der Antrag der Kommission verfolgt den Zweck, 20 Prozent der Spitalkosten von der IV auf die Wohnkantone abzuwälzen. Wir wissen aber, gespart bzw. effizienter wird damit überhaupt nichts.
Die bisherige Aufgabenteilung zwischen der IV und den Kantonen ist konsequent. Aufgaben, Kompetenzen, Verantwortung sind in einer Hand, nämlich bei der IV. Diese klare Regelung hat sich bewährt, was sich auch in einem effizienten Vollzug widerspiegelt. Käme ein Akteur mehr ins Spiel, würden künftige politische Massnahmen, nicht zuletzt solche zur Sanierung der IV, noch schwieriger. Bei einer Kostenbeteiligung der Wohnkantone würde auch das Prinzip der fiskalischen Äquivalenz verletzt; auch wenn es nicht um ungeheuer viel Geld geht, würde es verletzt. Die Kantone könnten in keiner Weise mitreden und müssten sich mit der Rolle der Zahlstelle begnügen. Dass dies in den kantonalen Parlamenten und Regierungen grossen Unmut auslösen würde, liegt auf der Hand. Die Pflegefinanzierung lässt grüssen. Auch wenn wir ein Loch in der Kasse haben, sollten wir konzeptionell sauber vorgehen.
Die beantragte Regelung würde zudem einige Vollzugsfragen auslösen. Um welche Art von Wohnkanton geht es? Gilt hier die Regelung nach ZGB oder nach ZUG? Es gibt den Aufenthaltsort, den Heimatkanton, den Unterstützungswohnsitz und den zivilrechtlichen Wohnsitz. Der Unterstützungswohnsitz bei getrennt lebenden Eltern zum Beispiel kann wechseln. Gelten die 20 Prozent bezogen auf den Tarif des effektiv behandelnden Spitals oder bezogen auf den Referenztarif des Wohnkantons, in dem diese Behandlung auch hätte durchgeführt werden können? Je nach Antwort geht es um andere Kantone, andere Frankenbeträge. Somit bräuchte es eine klare gesetzliche Regelung, welcher Wohnsitz nun massgebend ist.
Warum überhaupt 20 Prozent, warum nicht 10 oder 30? Ich nehme an - der Kommissionspräsident rief uns das in Erinnerung -, dass diese Zahl aus der bisherigen Regelung der Medizinaltarifkommission stammt. Nun ist es aber so, dass diese Regelung, also 20 Prozent Rabatt auf den Spitaltarifen, vor wenigen Monaten wegen der neuen Spitalfinanzierung aufgehoben wurde, indem der Wohnkanton 2012 noch 10 Prozent und ab 2013 gar keinen Anteil mehr übernimmt. Es ist also eine veraltete Regelung, die nicht mehr ins neue System passt.
Bei der Einführung einer Kostenbeteiligung der Kantone würde sich längerfristig die Frage stellen, weshalb im IV- und im UV-Bereich ein anderer Kostenteiler für Sozialversicherung und Wohnkanton gelten soll als gemäss KVG. Das würde vermutlich heissen, dass der Wohnkanton ab 2017 bei jeder Spitalbehandlung mindestens 55 Prozent der Kosten übernehmen müsste. Das Gleiche könnte man dann auch noch bei den spitalambulanten Leistungen einführen. Die finanziellen Folgen für die Kantone wären gravierend. Mit anderen Worten: Wehret den konzeptionswidrigen Anfängen!
Die 6. IVG-Revision - darauf hat Frau Kollegin Fetz schon hingewiesen - ist in verschiedenen Punkten geeignet, Kostenverschiebungen zulasten der Kantone vorzunehmen, dort nämlich, wo zu erwarten ist, dass infolge Wegfalls von IV-Leistungen künftig vermehrt Ergänzungsleistungen und Sozialhilfe beansprucht werden, was ohnehin schon eine Mitfinanzierung der Kantone zur Folge haben wird.
Aus all diesen Gründen beantrage ich Ihnen, Artikel 14bis zu streichen und den Antrag Kuprecht auf Verschiebung in eine Vorlage 2 abzulehnen.