Weibel Thomas · Nationalrat · 2011-09-27
Weibel Thomas · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-09-27
Wortprotokoll
Heute vergütet die obligatorische Krankenpflegeversicherung die Protonenstrahlentherapie einzig bei einigen sehr seltenen Indikationen und nur wenn sie am Paul-Scherrer-Institut durchgeführt wird. So soll es auch in naher Zukunft bleiben. Die Indikationen sind eingeschränkt. Die Kapazitäten des Paul-Scherrer-Institutes reichen völlig aus, auch wenn weitere Indikationen dazukommen sollten. Zudem kann auch die konventionelle Strahlentherapie mittlerweile sehr viel gezielter eingesetzt werden, weshalb die Notwendigkeit einer Ausweitung im Bereich der Protonenstrahlentherapie noch nicht per se gegeben ist. Die in der Motion geforderte WZW-Abklärung - Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit - ist ein allgemeiner Grundsatz. Er ist allgemeingültig und somit selbstverständlich. Hier wird nichts Zusätzliches gefordert.
Konkret zu den Kapazitäten am Paul-Scherrer-Institut: Jährlich können gegen 400 Behandlungen durchgeführt werden. Zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung sind es ein paar Dutzend. Die obligatorische Versicherung deckt also nur einen kleinen Bruchteil der Kapazitäten des Paul-Scherrer-Institutes ab. Hinzu kommt, dass ab nächstem Jahr, 2012, das Angebot an Behandlungen um rund 250 pro Jahr erweitert wird. Die Kapazität wird gesteigert. Auch in Zukunft wird die Kapazität bei Weitem für die Behandlungen im Auftrag der obligatorischen Krankenpflegeversicherung reichen. Im Allgemeinen wird immer argumentiert, ein grösseres Angebot schaffe auch eine grössere Nachfrage oder fördere zumindest die Nachfrage. Das letzte Mal haben wir das bei der Diskussion des Krankenversicherungsgesetzes mit dem Hinweis gehört, eine höhere Ärztedichte führe zu mehr Konsumation von ärztlichen Leistungen.
Bei dieser Kommissionsmotion wehrt man sich gegen eine saubere Lösung, welche die obligatorische Versicherung vor unnötigen Kosten bewahren soll. Mit der Motion ist kein Verbot von privaten Angeboten verbunden, und diese werden auch nicht behindert. Auch wird das Angebot nicht rationiert. Private Initiativen sind weiterhin möglich, man kann sich aber nicht darauf verlassen, Leistungen zulasten der Krankenversicherung abrechnen zu können. Der Staat beeinflusst über das Verrechnen der Leistungen indirekt auch die [PAGE 1681] Nachfrage zulasten der Grundversicherung. Damit liegt die Motion eigentlich auch im Interesse möglicher privater Anbieter. Sie führt zu mehr Planungssicherheit und weckt keine falschen Hoffnungen und Erwartungen bezüglich der Vergütung durch die obligatorische Versicherung.
Wir sind überzeugt, dass das Krankenversicherungsgesetz weder ein Innovations- noch ein Wirtschaftsförderungsgesetz ist. Es ist ein Sozialversicherungsgesetz, welches dafür sorgen muss, dass die Mittel möglichst gezielt, effizient und eben nach den WZW-Kriterien eingesetzt werden. Deshalb hat die Kommission diese Motion eingereicht. Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
Die Kommission hat der Motion mit 16 zu 10 Stimmen zugestimmt. Ich hoffe, Sie werden das auch tun.