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Huber Gabi · Nationalrat · 2014-03-20

Huber Gabi · Nationalrat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2014-03-20

Wortprotokoll

Die FDP-Liberale Fraktion respektiert den Volksentscheid vom 9. Februar und sichert dem Bundesrat ihre Unterstützung bei der raschen Umsetzung der neuen Verfassungsbestimmung zu. Den Zeitplan hat der Bundesrat drei Tage nach der Volksabstimmung klar kommuniziert. Zu den Umsetzungszielen sowie zu den unmittelbaren und möglichen mittelbaren Auswirkungen aus der Sicht des Bundesrates hat sich der Bundespräsident am 4. März anlässlich der Diskussion des Aussenpolitischen Berichtes 2013 in diesem Rat ausführlich geäussert und eigentlich alle Fragen, die in den dringlichen Interpellationen gestellt werden, beantwortet. Es wird also auch nach dieser Debatte nichts anderes übrigbleiben, als das Umsetzungskonzept des Bundesrates abzuwarten, das bis Ende Juni vorliegen soll.

Zum Lamento der SVP-Fraktion, sie werde bei der Umsetzung ihrer Volksinitiative nicht gebührend einbezogen, sei gesagt, dass nach einer Volksabstimmung der normale Umsetzungsprozess beginnt und dabei in unseren bewährten [PAGE 476] Institutionen alle gleichberechtigt sind. Es gibt, abgesehen von der üblichen Anhörung der Urheber einer Volksinitiative, die Sie ja bereits hinter sich gebracht haben, keine Sonderrechte für ein Initiativkomitee. Es war ein Fehler - es ist richtig, was der Parteipräsident der SVP gesagt hat -, dass man bei der Ausschaffungs-Initiative von diesem Prinzip abgewichen ist und eine Arbeitsgruppe mit den Initianten gebildet hat. Die SVP, welche die Demokratie zu Recht hochhält, sollte dies nicht nur vor den Volksabstimmungen tun, sondern die Institutionen auch nach einer Volksabstimmung respektieren und nicht nach nur zwei Wochen schon mit einer Durchsetzungs-Initiative drohen. Institutionell ebenso bedenklich ist die in der dringlichen Interpellation der SVP-Fraktion enthaltene Forderung, der Bundesrat solle auf dem Verordnungsweg Sofortmassnahmen umsetzen. Das wäre schlicht eine Aushebelung und Übersteuerung des Parlamentes, denn anders als z. B. die Minder-Initiative verlangt die Masseneinwanderungs-Initiative eine Umsetzung innert dreier Jahre.

Das Abstimmungsresultat vom 9. Februar ist in erster Linie ein Ja zu einer härteren Migrationspolitik. Die FDP/die Liberalen und ihre Fraktion fordern denn auch schon seit Jahren eine harte, aber faire Migrationspolitik. Ab 2008 haben wir im Zweijahresrhythmus Positionspapiere und Vorstösse mit konkreten Forderungen präsentiert, welche zum Teil nicht einmal Gesetzesänderungen erfordert hätten.

Ironischerweise übernimmt nun die SVP einige dieser Vorschläge. Letzte Woche wurde der Bundesrat im Rahmen der Rückweisung der Revision des Ausländergesetzes von diesem Rat endlich beauftragt, vier parlamentarische Initiativen unseres Parteipräsidenten zu berücksichtigen. Drei davon stammen sage und schreibe aus dem Jahr 2008. Diese hätte man auch ohne die Volksinitiative umsetzen können. Die FDP-Liberale Fraktion fordert den Bundesrat eindringlich auf, die Sorgen der Bevölkerung ebenso ernst zu nehmen wie jene der Wirtschaft. Für die Berücksichtigung dieser Sorgen können leider keine runden Tische wie für die Sozialpartner organisiert werden. Aber spätestens nach dem 9. Februar sollte allen klar sein, dass ein alljährliches Wachstum der Gesamtbevölkerung in der Grössenordnung einer Stadt wie Luzern als nicht mehr verkraftbar empfunden wird und dass Schönreden nicht hilft.

Die FDP-Liberale Fraktion erwartet deshalb, dass ihre Vorschläge für einen konsequenten Vollzug der Asylgesetzgebung, eine Begrenzung der Drittstaatenimmigration und die Durchsetzung möglicher Beschränkungen bei der Personenfreizügigkeit endlich umgesetzt werden. Das dafür verantwortliche EJPD fordern wir auf, bis zum Sommer eine Botschaft zur Beschränkung der Einwanderung aus Drittstaaten vorzulegen und bei den Massnahmen jeden völkerrechtlichen Spielraum auszunützen. Zudem ist schweizweit der Forderung des Kantons Tessin zu folgen, dessen Parlament einen Antrag der FDP auf eine Standesinitiative (14.302) angenommen hat. Sie bezweckt, dass die Subventionierung der Grenzgänger durch Schweizer und ausländische Steuerzahler ein Ende hat. Grenzgängerabkommen sind nicht nur mit Italien neu zu verhandeln, sondern generell zu überprüfen.

Wir sind in einer ungemütlichen Ausgangslage. Angesagt ist Gelassenheit. Wünschenswert wären Einigkeit und das Zurückstellen von Parteiinteressen hinter das übergeordnete Landesinteresse.