Marti Werner · Nationalrat · 2001-11-16
Marti Werner · Nationalrat · Glarus · Sozialdemokratische Fraktion · 2001-11-16
Wortprotokoll
Wir haben in der Kommission sehr eingehend und breit über diese Problematik von Artikel 333 OR und die Sozialpläne diskutiert. Auch wenn wir in der Kommission bezüglich der Anwendbarkeit von Artikel 333 OR sehr unterschiedliche Meinungen hatten - von linker und grüner Seite ist die Anwendbarkeit dieses Artikels unterstrichen, von der anderen Seite ist das abgelehnt worden -, so bestand zumindest in einem Punkt Einigkeit, nämlich darin, dass es nicht die Aufgabe des Parlamentes ist zu entscheiden, ob Artikel 333 OR Anwendung findet, dass es auch nicht Aufgabe des Bundesamtes für Justiz, auch nicht Aufgabe des Bundesrates ist, diesen Entscheid zu treffen, sondern dass es schlussendlich Aufgabe der Gerichte ist, im Streitfall darüber zu entscheiden. In diesem Sinne ist es auch richtig, dass Kollege Schwaab seinen Antrag, der die Präjudizierung dieses Entscheids durch das Parlament beinhaltet hätte, zurückgezogen hat.
Die übrigen Anträge, sei es nun der Antrag der Minderheit Maillard, der Antrag Spielmann oder der Antrag Chiffelle, präjudizieren die Anwendbarkeit von Artikel 333 OR nicht, sondern sie machen die Anwendbarkeit von Artikel 333 OR zur Bedingung dafür, dass die entsprechenden Kredite gesprochen werden können. Dieses Argument ist in der Kommission von der Mehrheit abgelehnt worden, weil vonseiten der übrigen Investoren klar zum Ausdruck gebracht wurde, dass sie nicht mitmachen würden, sofern Artikel 333 OR in dieser Weise mit dem Investment verbunden würde. Selbst wenn der Bund sein Investment an diese Bedingungen knüpfen würde, wäre mit den übrigen Investoren erneut zu verhandeln - wobei eben zu befürchten ist, dass diese ihre Zusage dann zurückziehen würden.
Der Antrag Gross Jost, der in der Kommission nicht vorgelegen hat, präjudiziert die Anwendbarkeit von Artikel 333 OR ebenfalls nicht, sondern bezieht sich einzig und allein auf die Arbeitslosenversicherung.
Die Kommission hat den Antrag der Minderheit Maillard aus den Überlegungen, die ich Ihnen dargelegt habe, mit 13 zu 3 Stimmen bei 6 Enthaltungen abgelehnt.
Ich möchte aber noch unterstreichen oder Ihnen darlegen, was vonseiten der Kommission unbestritten war: Einerseits war es die Haltung, wie sie vonseiten des Bundesrates dargelegt wurde, dass hier in erster Linie zu verhandeln, auf der Verhandlungsschiene ein einvernehmliches Resultat zu erzielen sei. Wir wurden dahingehend orientiert, dass die Partner bereits in Verhandlungen stünden; über die Resultate kann ich im Moment nichts sagen.
Ich verweise aber auch auf das Postulat, wie es die WAK-SR bereits einstimmig angenommen hat und das jetzt auch von Frau Leutenegger Oberholzer beantragt wird. In der Kommission ist dieses Postulat noch knapp mit 10 zu 11 Stimmen abgelehnt worden.