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Schenker Silvia · Nationalrat · 2014-03-20

Schenker Silvia · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-03-20

Wortprotokoll

Heute geht es um viel, um sehr viel sogar. Es geht zwar in der Sache nur um die Frage, wie die Ausschaffungs-Initiative, die in der Volksabstimmung angenommen worden ist, umgesetzt wird. Es geht aber auch um die bedeutende Frage, ob wir hier im Parlament dazu Hand bieten, dass das zentrale und wichtige Prinzip der Verhältnismässigkeitsprüfung und der Einzelfallprüfung weiter gelten soll oder nicht. Es geht letztlich darum, ob wir hier und heute unseren Rechtsstaat zu Grabe tragen oder nicht. Es geht um die Frage, ob das Parlament eine seiner zentralen Aufgaben wahrnimmt und über die Rechtsstaatlichkeit wacht.

Das Parlament hat bis anhin die Einführung einer Verfassungsgerichtsbarkeit abgelehnt. Damit haben wir hier die Pflicht, Gesetze zu verabschieden, die mit unserer Bundesverfassung vereinbar sind. Um es klar zu sagen: Auch der Entwurf des Bundesrates zur Umsetzung der Ausschaffungs-Initiative geht weit und birgt die Gefahr eines Konflikts mit dem Völkerrecht. Es ist nicht so, dass damit die Ausschaffungs-Initiative nicht umgesetzt würde. Mit dem Entwurf des Bundesrates würde eine markante Verschärfung der Ausschaffungspraxis vorgenommen. Auch hier wäre ab einem Strafmass von sechs Monaten eine Wegweisung quasi zwingend. Dennoch bieten wir von der SP-Fraktion Hand zu dieser Umsetzung der Ausschaffungs-Initiative.

Die Kommission hat zu Beginn der Beratungen über das Geschäft einen Grundsatzentscheid gefällt. Die Mehrheit der Kommission hat gegen unseren Willen entschieden, die Ausschaffungs-Initiative bzw. die neue Verfassungsbestimmung auf der Grundlage der Durchsetzungs-Initiative durchzusetzen. Mit diesem Grundsatzentscheid hat die Kommission etwas gemacht, was in der Geschichte des Parlamentes wohl einmalig ist: Eine Initiative, die unsere Bundesverfassung und zentrale völkerrechtliche Verpflichtungen missachtet, wird umgesetzt, bevor sie überhaupt zur Abstimmung gekommen ist.

Nach diesem Kommissionsentscheid konzentrierten wir von der SP-Fraktion uns auf zwei Themen: auf das Thema Verhältnismässigkeit und auf das Verhältnis zwischen Landes- und Völkerrecht. Auch wenn in den Details einige Fragen offen sind und es eigentlich viel zu korrigieren gäbe, wollten [PAGE 493] wir uns auf diese zwei zentralen Fragen konzentrieren. Leider waren wir nicht bei beiden Themen erfolgreich. Wir geben aber nicht auf. Darum noch einmal ein Versuch: Wollen Sie - und ich wende mich jetzt vor allem an die Mitteparteien - wirklich der SVP dermassen viel Macht geben, und das erst noch für eine Strategie, die vielleicht nicht aufgehen wird? Glauben Sie mir: Selbst wenn wir hier die Durchsetzungs-Initiative eins zu eins umsetzen, wird der Ständerat garantiert korrigieren, darauf ist Verlass. Die SVP wird also auf jeden Fall einen Vorwand finden, um die Initiative nicht zurückzuziehen. Warum kämpfen wir da nicht besser gemeinsam für eine Umsetzung der Ausschaffungs-Initiative, welche den Rechtsstaat nicht derart fundamental infrage stellt?

Sie werden jetzt sagen, der Gegenvorschlag sei in der Abstimmung verworfen worden und es gelte demzufolge, die Ausschaffungs-Initiative umzusetzen. Wenn wir aber das Abstimmungsresultat genau anschauen, dann sehen wir, dass der Gegenvorschlag in der Stichfrage obsiegt hätte. Eine zugegeben knappe Mehrheit der Bevölkerung hätte also den Gegenvorschlag vorgezogen.

Sie wissen, das wesentliche Element des Gegenvorschlages war, dass die Verhältnismässigkeit einer Ausschaffung hätte geprüft werden müssen. Was der Volkswille ist, kann auch anders interpretiert werden. Bedenken Sie auch, dass der Umsetzungsvorschlag des Bundesrates in einigen Punkten klar schärfer ist als der damalige Gegenvorschlag. Doch selbst wenn Sie meiner Interpretation des Volkswillens nicht folgen können: Bitte bedenken Sie noch einmal das, was ich eingangs gesagt habe. Wir haben als Parlament die Aufgabe, dem Rechtsstaat Sorge zu tragen. Es ist unsere zentrale Aufgabe als Parlament, eine verfassungs- und völkerrechtliche Initiative so kompatibel wie möglich mit den zentralen Prinzipien unserer Bundesverfassung und des für uns essenziellen Völkerrechts, z. B. der EMRK, umzusetzen. Die Version Bundesrat - und nur diese - trägt diesem Anliegen Rechnung.