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Gross Andreas · Nationalrat · 2014-03-20

Gross Andreas · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-03-20

Wortprotokoll

Erstens, Herr Lüscher, habe ich auf Folgendes hingewiesen: Nur weil dieser Passus im Kanton Waadt durchkam, heisst das nicht, dass wir jetzt bei einem anderen Kanton, weil wir unserer Verantwortung besser nachleben möchten, nicht anders entscheiden dürften.

Zweitens betraf dieses offenbar missverständliche englische Wort des Deals nicht das Bundesgericht, sondern das Verfahren, wie es zu diesem Passus im Kanton Waadt kam. Es war das gleiche Abkommen mit den Gegnern der "constitution" im Kanton Genf; Sie wissen das wahrscheinlich noch besser als ich.

Drittens durfte ich beim ehemaligen Bundesgerichtspräsidenten Folgendes in Erfahrung bringen: Er ist ebenfalls der Meinung, es sei die Frage zu stellen - und darüber muss man nachdenken -, ob das Bundesgericht sich hier nicht irrte. Wenn ein Parlament das Recht hat, kein Referendum zu gestatten, bedeutet das nicht, dass es dann, wenn es das Referendum gestattet, das Referendum einschränken darf. Man hat das Recht zu sagen: Wir im Parlament entscheiden ohne Referendum. Ebenso hat man das Recht, im Kanton Schwyz das Majorzwahlsystem anzuwenden. Wenn man aber die direkte Demokratie zulässt, dann darf man die Bürgerinnen und Bürger nicht einschränken. Wenn man die direkte Demokratie zulässt, dann muss man den Bürgerinnen und Bürgern alle Möglichkeiten der eigenen Meinungsäusserung zugestehen. Deshalb ist die Analogie zum Kanton Schwyz sehr interessant. Entweder Proporz oder Majorz; wenn Proporz, dann wirklich, entweder direkt oder indirekt; wenn direkt, dann auch recht.