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Schwaller Urs · Ständerat · 2014-03-11

Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP-EVP · 2014-03-11

Wortprotokoll

Die privatwirtschaftliche Berufsausübung in eigener Verantwortung unterliegt der Aufsicht der Kantone, die Berufsausübung ohne kantonale Bewilligung also den Strafbestimmungen der kantonalen Gesetzgebung. Artikel 58 Buchstabe c beschränkt sich deshalb darauf, Arbeitgeber, die nichtregistrierte Medizinalpersonen beschäftigen, mit einer Busse zu belegen.