Schenker Silvia · Nationalrat · 2014-03-20
Schenker Silvia · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-03-20
Wortprotokoll
Mir ist bewusst, dass ich mich mit meinem Antrag der Minderheit II dem Verdacht aussetze, Sozialhilfemissbrauch schönzureden oder zu negieren, dass es solchen gibt. Das tue ich nicht. Mir ist auch bewusst, dass die Ausschaffungs-Initiative unter anderem genau auf den missbräuchlichen Bezug von Leistungen der Sozialversicherungen oder der Sozialhilfe gezielt hat. Trotzdem, was hier vorgesehen ist, und zwar sowohl im Entwurf des Bundesrates wie in der Version der Mehrheit, geht zu weit. Es wird extra ein neuer Straftatbestand geschaffen, damit nachher Personen, die dieses Delikt begangen haben, ausgeschafft werden können.
Nehmen wir ein Beispiel. Eine junge Frau gibt eine kleine Zuwendung nicht an, die sie erhält. Die Sozialhilfebeiträge fallen aufgrund dieser Unterlassung etwas höher aus, als es ihr zusteht. Wird die junge Frau für diesen Tatbestand verurteilt und hat sie keinen Schweizer Pass, soll sie ausgewiesen und ausgeschafft werden können. Das ist absolut unverhältnismässig. Die junge Frau wird mit Bezug auf die Landesverweisung auf die gleiche Stufe gestellt wie ein Mörder oder ein Vergewaltiger oder jemand, der Menschenhandel treibt. Das können wir doch nicht zulassen!
In der Botschaft ist zu lesen, dass eine knappe Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer sich gegen diesen neuen Straftatbestand ausgesprochen hat. Es genüge, so die Ansicht dieser Mehrheit, dass Fälle, in denen ein Betrug gemäss Artikel 146 Strafgesetzbuch vorliegt, erfasst sind. Was unterhalb der Betrugsschwelle, also ohne Arglist geschehe, solle nicht zu einer Ausschaffung führen. Der Bundesrat hat sich jedoch auf den Standpunkt gestellt, dass die Ausschaffungs-Initiative in diesem Thema einen besonderen Schwerpunkt habe setzen wollen. Weshalb? Ich zitiere aus der Botschaft, wonach "für eine Landesverweisung aber schon eine Tat unterhalb der Betrugsschwelle genügen" müsse. Dieser Satz sagt eigentlich alles. Dieses Delikt soll besonders hart bestraft werden, indem die Schwelle für eine Landesverweisung sehr tief gehalten wird.
Noch einmal: Ich finde ungerechtfertigten oder missbräuchlichen Bezug von Sozialleistungen absolut stossend und will das in keiner Art und Weise schönreden. Aber wir hier drin sind gehalten, Politik mit Augenmass zu machen, und wir sind insbesondere gehalten, Artikel 5 Absatz 2 unserer Bundesverfassung ernst zu nehmen. Staatliches Handeln muss [PAGE 518] verhältnismässig sein. Was wir hier tun, wenn wir diesen Straftatbestand schaffen, der, ich wiederhole es, unterhalb der Betrugsschwelle liegt, und dieser Tatbestand nachher zu einer Ausschaffung führt, ist das unverhältnismässig.
Ich bitte Sie, meiner Minderheit II zu folgen.