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Glättli Balthasar · Nationalrat · 2014-03-20

Glättli Balthasar · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2014-03-20

Wortprotokoll

Ich möchte mit einer Einladung beginnen. Sie lautet: "Einladung zur Sessionsveranstaltung von Bauenschweiz zum Thema Zweitwohnungs-Initiative - Mut zu einer sanften Umsetzung. Initiative sur les résidences secondaires - du courage pour une application en douceur." Unterzeichnet ist die Einladung von einem Nationalratskollegen, einem gewissen Hans Killer.

Der Antrag meiner Minderheit I, der ja den Entwurf des Bundesrates aufnimmt, sowie die Anträge der Minderheiten II und III, die ich gleichzeitig begründe, appellieren an ebendiesen Mut.

Die Aufgabe, die wir haben, ist nicht einfach zu lösen, wir haben es gehört; aber ich bin und bleibe der Meinung, dass eine nicht grundrechtskonforme Umsetzung der Ausschaffungs-Initiative eine Missachtung der doppelten Aufgabe wäre, die wir haben: Wir haben als Parlament nicht nur die Aufgabe, eine Initiative umzusetzen - das müssen wir, deshalb sind wir auf das Geschäft auch eingetreten -, sondern wir haben gleichzeitig die Aufgabe, die in der Bundesverfassung festgelegten Grundprinzipien und Grundwerte zu beachten. Trotz aller Debatten: Diese Aufgabe bleibt bestehen, auch wenn ein Gegenvorschlag mit dem gleichen Ziel keine Mehrheit gefunden hat. Es gibt in dem Sinne nicht nur unveräusserliche Rechte, es gibt für uns als Parlament auch "unveräusserliche" Pflichten.

Wir verstehen die Schweiz als demokratischen Rechtsstaat mit den zwei Beinen Rechtsstaatlichkeit und Demokratie. Ein Bein, die direkte Demokratie, ist stark, das ist gut so; umso wichtiger aber ist es, dass wir auch das andere Bein, die Grundrechte, beachten. Es sind fundamental liberale Werte betroffen: Es geht nämlich um die Einschränkung der staatlichen Macht durch das Prinzip, dass jedes Staatshandeln durch öffentliches Interesse gerechtfertigt und [PAGE 505] verhältnismässig sein muss. Artikel 5 der Bundesverfassung gilt, sonst wird aus der Demokratie eine Tyrannei der Mehrheit.

Die Frage ist, wie wir das institutionell garantieren. Wir haben kein Verfassungsgericht, wir haben auch die konkrete Normenkontrolle abgelehnt. Das geschah mit dem Verweis darauf, dass wir als Parlament diese Doppelaufgabe haben: einerseits Umsetzung des Einzelwillens, andererseits Einhaltung der gesamten Verfassungskonformität. Diese Herausforderung haben wir, und die stellt sich bei der Beantwortung der Frage der Unterscheidung: Minderheit I oder Mehrheit? Ausschaffungsautomatismus oder Verhältnismässigkeit? Automatismus oder Einhaltung völkerrechtlicher Garantien? Das auch an Herrn Rutz, der meinte, das sei dann plötzlich keine Frage mehr.

Der Bundesrat hat hier einen Kompromissvorschlag vorgelegt. Der Kompromiss ist so, dass er eigentlich das Verhältnismässigkeitsprinzip auch nicht dem Buchstaben nach beachtet, aber immerhin sagt: Wenn eine Verurteilung nach Deliktskatalog unter einem gewissen Strafmass liegt, dann müssen die Interessen abgewogen werden. Das ist der Kompromiss des Bundesrates; mit meiner Minderheit I beantrage ich Ihnen, diesen zu übernehmen.

Für mich steht dann aber auch meine Minderheit II im Zentrum, die den Entwurf des Bundesrates noch ergänzt und ganz allgemein an das Prinzip der Verhältnismässigkeit appelliert.

Wer argumentiert, das könne dann das Bundesgericht übernehmen, argumentiert falsch. Er stellt nämlich das Bundesgericht vor ein unlösbares Dilemma: Wenn es das Gesetz nicht wörtlich auslegt, verstiesse es gegen Artikel 190 der Bundesverfassung, welche eine konkrete Normenkontrolle ausschliesst.

Würde es das Bundesgericht aber wörtlich anwenden, wäre in solchen Fällen eine Verurteilung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte absehbar und in der Konsequenz das Bundesgericht gemäss Bundesgerichtsgesetz gezwungen, sein eigenes Urteil zu revidieren. Beides wäre stossend, und beides würde eben die Debatte um einen angeblichen Richterstaat oder um eine Diktatur des Völkerrechts unnötig anheizen.

In dem Sinne haben Sie jetzt wirklich die Möglichkeit, eine Lösung zu finden, die beide Anliegen unter ein Dach bringt, einerseits das Anliegen der Initiative - derjenigen, über die abgestimmt wurde, nicht derjenigen, die erst eingereicht wurde - und andererseits das Anliegen, unserem Rechtsstaat als Ganzes Sorge zu tragen. Ich, wir Grünen, wir alle hier haben beim Amtsantritt gelobt oder geschworen, die Verfassung und die Gesetze zu achten. Und diesem Gelöbnis schulden wir es, hier auch für die Grundpfeiler des Rechtsstaates einzustehen, wenn uns dies in der Öffentlichkeit wenig Lorbeeren einbringen mag.

In dem Sinne: Unterstützen Sie die Minderheiten I und II. Sollte das scheitern, versuchen Sie wenigstens den Entwurf des Bundesrates so zu optimieren, dass Sie diesen Strafrahmen, bei dem noch ein Ermessen möglich ist, etwas höher ansetzen. Das wäre dann der letzte Kompromiss, den wir auch noch einzugehen bereit wären mit dem Antrag der Minderheit III. Ich danke für die Unterstützung.