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Engler Stefan · Ständerat · 2014-12-10

Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP-EVP · 2014-12-10

Wortprotokoll

Die Mehrheit schliesst sich bei Ziffer 6 dem Bundesrat an, allerdings mit einer Präzisierung in Artikel 21 Absatz 1 des Bundesgesetzes über das Verwaltungsstrafrecht, wonach die Regelung der Zuständigkeit für die freiheitsentziehenden Massnahmen auch die obligatorische und die nichtobligatorische Landesverweisung nach Artikel 66abis betrifft. Es handelt sich dabei um eine formelle Anpassung der bundesrätlichen Fassung als Folge der bereits gefassten Beschlüsse.