Lexipedia

Föhn Peter · Ständerat · 2014-12-10

Föhn Peter · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-12-10

Wortprotokoll

Der Kommissionssprecher hat es gesagt: Es wurde in der Eintretensdebatte schon ziemlich viel gesagt. Nach dem Votum von Herrn Rechsteiner muss ich natürlich doch noch einiges sagen. Es ist meines Erachtens nicht entscheidend, wer unter uns von den alten Eidgenossen abstammt oder wer vielleicht auch fremdes Blut in sich hat; vielmehr ist mir wichtig, dass wir hier den Auftrag haben, den Willen und den Entscheid des Volkes umzusetzen.

Die Frau Bundesrätin hat gesagt, dass schwere Verbrechen automatisch - das hat sie betont: automatisch - einen Landesverweis nach sich ziehen müssen, womit die entsprechenden Personen eben auszuschaffen seien. Ich betone es noch einmal: Ich habe gesagt, dass der Deliktskatalog wichtig ist. Wie der aber ausgestaltet ist, ist mir persönlich eigentlich nicht so wichtig; es ist auch - das sage ich Ihnen noch einmal - dem Bürger und der Bürgerin nicht so wichtig. Einen Deliktskatalog kann man nachlesen. Er ist eine Auflistung! Man weiss, wovon man spricht; man setzt - im Sinne eines "Endes der Durchsage" - grundsätzlich einen Strich darunter.

Aber dann kommt man mit dieser sogenannten Härtefallklausel. Ich kann mit einer Klausel, wie sie der Nationalrat aufgenommen hat und wie sie auf Seite 7 der deutschen Fahne nachzulesen ist, leben: "Von einer Landesverweisung kann abgesehen werden, wenn die Tat in entschuldbarer Notwehr oder in entschuldbarem Notstand begangen wurde." Diese Formulierung ist gut. Ich könnte auch mit einer Formulierung leben, in der stünde: "Das Gericht kann ausnahmsweise von einer Landesverweisung absehen, wenn diese für den Ausländer einen schweren und persönlichen Härtefall bewirken würde." Punkt. Das wäre eben die Verhältnismässigkeit, wie sie in der Bundesverfassung festgehalten ist. Aber der Satz geht dann in der Fassung der Mehrheit weiter: "... und die öffentlichen Interessen an der Landesverweisung gegenüber den privaten Interessen des Ausländers am Verbleib in der Schweiz nicht überwiegen." Der letzte Satz lautet dann: "Dabei ist der besonderen Situation von Ausländern Rechnung zu tragen, die in der Schweiz geboren oder aufgewachsen sind."

Das geht weit über das hinaus, was die Bundesverfassung will und wozu das Volk klipp und klar Stellung genommen hat: Es konnte nämlich zu diesem Automatismus Ja oder Nein sagen, wie die Frau Bundesrätin das vorhin auch gesagt hat. Der Souverän hatte sich in dieser Frage wirklich ausgedrückt, zur Ausschaffungs-Initiative und zum Gegenvorschlag.

Ich habe vorhin gesagt: Die Variante des Ständerates betrifft auf das Jahr 2013 bezogen plus/minus 5000 Personen, wenn alle ausgeschafft werden müssen. Und jetzt schwächt man das mit diesem Artikel von mir aus gesehen unverhältnismässig ab. Das ist nicht der Wille des Volkes! Artikel 66a Absatz 1tera wurde mehrfach zitiert. Aber der letzte Satz wurde heute hier drin gar nie zitiert, weil eben gerade er Anlass zur Diskussion gibt. Was das jetzt eigentlich heisst, hat mein Vorredner ausführlich dargelegt. Er hat auf die Tränendrüsen gedrückt und gesagt, was da alles passieren könnte. Wenn jemand in der Schweiz geboren wird, ist er, bis er volljährig ist, achtzehn Jahre in der Schweiz. Wenn sich eine Familie in dieser Zeit integriert hat, willens ist, sich anzupassen, kann diese Familie das Schweizer Bürgerrecht [PAGE 1252] erlangen, und dann wird sie eingebürgert werden. Aber sie muss sich integrieren, und das ist doch das Entscheidende.

Es wird vielfach gesagt, es seien Einzelfälle, die unter diese Härtefallklausel fielen. Das glaube ich nicht so recht.

Und dann noch etwas: Das hier ist doch Bürokratie pur. Stellen Sie sich Folgendes vor: Ein Ausländer in der Schweiz wird verurteilt und sollte ausgeschafft werden. Er sagt, er habe niemanden, er habe gar niemanden in seinem Land, er kenne niemanden, seine Familie sei hier usw. Wer will das nachvollziehen? Das ist nicht oder kaum nachvollziehbar, ausser mit irrsinnig grossem Aufwand. Herr Schwaller hat gesagt, wir müssten einschneidende Massnahmen treffen. Gefängnis sei für ihn keine einschneidende Massnahme, die Ausschaffung wäre die einschneidende Massnahme. Also, ziehen wir das durch.

Wenn ich mich ausserdem an die Gerichtsentscheide gemäss EMRK erinnere, sehe ich, dass man ja die Familienverhältnisse über die innere Sicherheit gestellt hat, und das muss dann von uns akzeptiert werden. So geht das nicht! Das Volk hat klar Stellung genommen, den Volkswillen haben wir umzusetzen.

Wir sind Gesetzgeber, und ich plädiere hier dafür und bitte Sie dringend, diesen Absatz 1tera zu streichen und in dieser Angelegenheit einzig und allein dem Nationalrat zu folgen. Ob es letztendlich 2000 Ausschaffungen sind, 3000 oder 5000, wie der Ständerat jetzt mit seinem Deliktkatalog vorgeschlagen hat, ist für mich, ist für die Bevölkerung nicht entscheidend. Aber entscheidend ist, dass sie wissen will, wer ausgeschafft wird. Sie will sicher sein, dass nicht wieder Hintertürchen geöffnet werden können und dann gerade Schwerstdelinquierende nicht ausgeschafft werden oder werden können.

Hier bitte ich Sie, meiner Minderheit II zu folgen und Absatz 1tera zu streichen.