Lexipedia

Stöckli Hans · Ständerat · 2014-12-10

Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-12-10

Wortprotokoll

Wir haben die Ausschaffungs-Initiative umzusetzen. Es wurde auf die Botschaft verwiesen.

Ich erlaube mir ein kurzes Zitat: "Mit der Ausschaffungs-Initiative werden Ausländer, die in unserem Land schwere Verbrechen begehen, endlich konsequent ausgewiesen. Bei einem Ja zur Initiative kann mit rund 1500 Ausschaffungen pro Jahr gerechnet werden." Das war der Text der Initianten, über welchen wir am 28. November 2010 abgestimmt haben. Man hat also gesagt, dass schwere Verbrechen begangen sein müssen und dass 1500 Ausschaffungen die Folge sein werden.

Nun liegt eine Durchsetzungs-Initiative vor, die verlangt, dass wir 18 000 Personen pro Jahr ausschaffen müssten, also über zehnmal mehr als mit der Annahme der Ausschaffungs-Initiative. Es wird uns ein Text vorgelegt, gemäss dem nicht nur schwere Verbrechen betroffen sind, sondern auch Verbrechen, Vergehen und sage und schreibe sogar Antragsdelikte wie die einfache Körperverletzung nach Artikel 123 StGB. Ich frage mich, wohin das dann führen wird: Auf der einen Seite haben wir einen klaren Volksentscheid, und auf der anderen Seite wird eine Gesetzgebung verlangt, deren Inhalt zehnmal strenger sein sollte als das, was ursprünglich in der Volksabstimmung zur Diskussion gestanden hat.

Wie Kollege Abate wäre ich auch mit der Variante des Bundesrates einverstanden gewesen. Es war eine ausgewogene, alle Verpflichtungen einhaltende Lösung. Man kann sagen, dass die Härtefallklausel bzw. die Abwägung für die Gerichte etwas einfacher gewesen wäre. Man hätte die Dauer der Strafe als Massstab angenommen und hätte bei denjenigen, welche eine Strafe unter sechs Monaten bekommen hätten, dann quasi eine fakultative Ausweisung angeordnet. Das kann allerdings zu einem gewissen Widerspruch zur Forderung nach der sogenannten konsequenten Ausweisung führen.

Dementsprechend ist es sicher richtig, dass wir in der SPK versucht haben, eine vermittelnde Lösung zu finden. Die Lösung des Nationalrates, das ist für mich auch klar, stellt den Tiefpunkt der Gesetzgebung dar, den wir unter allen Umständen wieder verlassen müssen. Ich sage "wir", weil wir eben als Bundesversammlung für die Gesetzgebung in unserem Land zuständig sind.

Die Gesetzgebung, welche vom Nationalrat vorgenommen wurde, ist unkorrekt, weil sie vorgibt, etwas auf der einen Seite umzusetzen, was auf der anderen Seite durch die Richter wieder korrigiert werden sollte, obwohl man den Richtern diese Kompetenz im Gesetz gar nicht geben will. Die Lösung des Nationalrates, die sich natürlich an der Durchsetzungs-Initiative orientiert, hätte auch ein Mehrfaches an Ausweisungen zur Folge, und zwar aufgrund der Delikte, welche in die entsprechende Liste aufgenommen worden sind. Diese Lösung würde sich nicht nur an schweren Verbrechen orientieren, sondern auch an Vergehen und an sogenannten Antragsdelikten. Sie würde die Verhältnismässigkeit ganz klar verletzen, und das hätte dann auch zur Folge, dass die entsprechenden Bestimmungen der Europäischen Menschenrechtskonvention und des Uno-Paktes II verletzt würden. Mit der Lösung des Nationalrates wäre aber auch das Freizügigkeitsabkommen ernsthaft infrage gestellt; das ist ein wichtiges zusätzliches Argument in den Diskussionen betreffend die Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative.

Am Beschluss des Nationalrates irritiert mich am meisten, dass man die Rechtsweggarantie ausschalten will. Das heisst, dass man die Möglichkeit der Beschwerde an obere Instanzen expressis verbis vom Gesetz selbst ausnehmen würde. Für mich ist das Schwierigste am Beschluss des Nationalrates, dass - man muss sich das vorstellen - die Ausweisung aus der Schweiz in einem Strafbefehlsverfahren vorgenommen werden könnte. Ein Staatsanwalt könnte also am Pult verfügen, dass eine Person für zehn Jahre aus der Schweiz ausgewiesen würde, ohne dass er die Person gesprochen hätte. Das ist ein fundamentaler Bruch mit unserem System der Verhältnismässigkeit, der Einzelfallgerechtigkeit.

Dementsprechend ist es sicher richtig, dass wir versuchen, dem Nationalrat die Möglichkeit zu geben, eine Variante zu wählen, die den Initianten gerecht wird, die aber gleichzeitig auch unsere Verpflichtungen aufnimmt und die die Vorteile aufweist, die hier schon mehrmals erwähnt wurden. Mit der Aufnahme der nichtobligatorischen Landesverweisung haben wir Hand geboten, um dem Nationalrat die Lösung schmackhafter zu machen. Damit können wir verhindern, dass der Tiefpunkt der Gesetzgebung in der Schweiz von Dauer ist.

Ich ersuche Sie dementsprechend, die Lösung der Staatspolitischen Kommission des Ständerates gutzuheissen.