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AB 163684

Diener Lenz Verena · Ständerat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2014-12-10

Wortprotokoll

Bevor ich zum Inhalt der heutigen Gesetzesvorlage spreche, möchte ich doch noch einen Blick auf das politische Vorfeld richten.

Am 28. November 2010 haben Volk und Stände die Ausschaffungs-Initiative angenommen und den indirekten Gegenvorschlag verworfen. Die Initiative gibt uns für die Gesetzgebung fünf Jahre Zeit. Das heisst, wir haben für die Gesetzgebung bis Ende 2015 Zeit, und ich muss sagen: Ich habe kein Verständnis für den permanenten Vorwurf von rechter Seite, dass willentlich verzögert, mit Fleiss verzögert werde und insgesamt ein Unwille zur Umsetzung dieses neuen Verfassungsartikels bestehe. In einem Brief der SVP vom 27. November dieses Jahres wird explizit festgehalten, dass seit dieser Volksabstimmung alles mit Fleiss verzögert werde. Gegen diesen Vorwurf wehre ich mich vehement, auch als Präsidentin der Staatspolitischen Kommission. Wir haben uns viel Zeit genommen, um zu überlegen, nicht um zu verzögern. Unsere Gesetzgebungsarbeit war eine [PAGE 1240] seriöse und reflektierte, wie es die Bevölkerung von uns auch erwarten darf.

Was war unsere Basis? Wir haben uns auf die Ausschaffungs-Initiative konzentriert, und in diesem Kontext möchte ich jetzt schon kurz darauf hinweisen, dass ich persönlich, aber auch unsere Kommission, kein Verständnis dafür zeigte, dass Ende Dezember 2012 - also zwei Jahre nach Annahme der Ausschaffungs-Initiative - schon eine Durchsetzungs-Initiative eingereicht wurde und damit eigentlich ein Druckversuch hinsichtlich der Umsetzungsgesetzgebung aufgebaut wurde. Bei uns war das anders als beim Nationalrat. Dieser hat die Gesetzgebungsarbeit ganz stark auf die Durchsetzungs-Initiative ausgerichtet und damit den Inhalt der Ausschaffungs-Initiative massiv verschärft. Das war eine andere Basis als in unserer Kommission. Wir liessen uns nicht unter Druck setzen. Für uns war es ganz wichtig, den Auftrag, den wir von der Bevölkerung bekommen haben, ernsthaft umzusetzen, aber auch einen gangbaren Weg im Rahmen unserer schweizerischen Kultur zu finden und so vorzugehen, wie wir gleichzeitig auch mit unseren anderen Verfassungsgrundsätzen umgehen.

Es ist auch lohnend gewesen, dass wir uns diese Zeit genommen haben. Wir haben nämlich am Schluss der Arbeit mit 11 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung dieser Vorlage zugestimmt, und das bei einem so stark umstrittenen Thema.

Wir haben uns auf einen Deliktskatalog für Straftatbestände geeinigt, die eine Ausschaffung zur Folge haben, und zwar mit dem Schwerpunkt bei Gewalt- und Sexualdelikten, die ein Verbrechen darstellen. Wir haben uns an den in der Verfassung genannten Delikten orientiert und selbstverständlich auch die ausdrücklich genannten Straftaten wie Menschenhandel, Drogenhandel, Einbruchsdelikte und den missbräuchlichen Bezug von Leistungen der Sozialversicherungen oder der Sozialhilfe explizit erwähnt. Aber: Wir haben zur Beachtung des elementaren Grundsatzes der Verhältnismässigkeit des staatlichen Handelns eben auch eine Härtefallklausel eingeführt. Das Gericht kann ausnahmsweise - ich betone: ausnahmsweise - auf eine Landesverweisung verzichten, wenn diese für den jeweiligen Ausländer einen schweren persönlichen Härtefall bewirkt und wenn die öffentlichen Interessen an der Landesverweisung gegenüber den privaten Interessen des Ausländers an einem Verbleib in der Schweiz nicht überwiegen. Das ist eine enge Interpretation dieser Härtefallklausel.

Der Nationalrat hat darauf verzichtet, eine Härtefallklausel einzuführen. Damit hat er den Schwarzen Peter den Richtern zugeschoben - und das bei einem politisch so aufgeheizten Thema. Für mich ist es zentral, dass sich der Text der Ausschaffungs-Initiative auch an Artikel 5 der Bundesverfassung, der sich zur Verhältnismässigkeit äussert, messen lassen muss. Es ist der Auftrag unseres Parlamentes, dem Nachachtung zu verschaffen. Diese Härtefallklausel gewährt den Richtern einen Spielraum, den sie restriktiv handhaben können.

Zusätzlich haben wir mit der Wiedereinführung der nichtobligatorischen Landesverweisung die Möglichkeit geschaffen - das hat Herr Kollege Föhn völlig unterschlagen -, dass Richter auch bei leichten Delikten eine Landesverweisung verhängen können. Das war zum Beispiel im Hinblick auf den Kriminaltourismus für uns in der Kommission ein wichtiges Anliegen. Dieses Anliegen wurde weder vom Nationalrat noch vom Bundesrat in dieser Form aufgenommen.

Zu guter Letzt haben wir die Schlussbestimmung des Nationalrates gestrichen, wonach die Ausführungsgesetzgebung erst nach Rückzug oder Ablehnung der Durchsetzungs-Initiative publiziert wird. Diese Streichung unterstütze ich dezidiert. Wir wollen den ordentlichen Ablauf des Gesetzgebungsprozesses nicht mit einer Zwängerei-Initiative vermischen.

Ich möchte kurz noch etwas zu den Zahlen sagen - Kollege Föhn hat verschiedene Zahlen interpretiert -: Wir haben von der Verwaltung gewünscht, dass sie uns Schätzungen darüber gibt, was die verschiedenen Varianten - jene des Bundesrates, des Nationalrates und des Ständerates - in Bezug auf die Anzahl Ausschaffungen jeweils bewirken würden. Es war uns allen bewusst, dass gerade dort, wo das Verhältnismässigkeitsprinzip zum Tragen kommt, keine abschliessend definitive Zahlengrösse formuliert werden kann. Trotzdem wollten wir von der Verwaltung Grössenordnungen erhalten. Die Verwaltung hat uns bestätigt, dass die bundesrätliche, die ständerätliche und die nationalrätliche Variante, alle drei, wesentlich mehr Ausschaffungen zur Folge hätten als das, was ursprünglich in der Ausschaffungs-Initiative gefordert wurde. Wenn Sie das Abstimmungsbüchlein noch einmal zur Hand nehmen, können Sie dort nachlesen, dass die Initianten der Ausschaffungs-Initiative selber sagten, man müsse mit ungefähr 1500 zusätzlichen Ausschaffungen rechnen. Die Variante des Bundesrates, unsere Variante und jene des Nationalrates gehen alle von einer Grössenordnung von 5000 oder mehr Ausschaffungen aus. Da kann man doch nicht allen Ernstes behaupten, dass man sich hier davor drücke, die Ausschaffungs-Initiative umzusetzen.

Vollständig zuwider läuft mir die Interpretation in einem Schreiben, das uns von der SVP zugeschickt wurde, in welchem im Zusammenhang mit der Umsetzung der Ausschaffungs-Initiative gleichzeitig noch ein Konnex zur Ecopop-Initiative gemacht wird. Die Quintessenz in diesem Schreiben ist, dass wir jetzt bei der Umsetzung der Ausschaffungs-Initiative möglichst viele betroffene Ausländerinnen und Ausländer einbeziehen müssten, damit wir später für die ausgeschafften kriminellen Ausländerinnen und Ausländer ein grösseres Kontingent erhalten würden, um wieder Arbeitskräfte in unser Land zu holen. Es ist völlig unzulässig, solche Verknüpfungen von Volksinitiativen zu machen - von wegen Einheit der Materie, die wir ja sonst in anderem Kontext auch noch diskutieren.

Wir haben mit der Möglichkeit, vom nichtobligatorischen Landesverweis Gebrauch machen zu können, für die Richter eine Möglichkeit geschaffen, zu den obligatorischen Ausschaffungen von rund 5000 Personen ganz gezielt, nämlich dort, wo es auch wirklich notwendig ist, zusätzlich Menschen aus unserem Land auszuschaffen, wenn sie kriminell sind und damit Delikte begehen, die für unser Land und unsere Bevölkerung eine grosse Belastung sind. Ich bin überzeugt, dass wir mit unserem Vorschlag der Bevölkerung eine Vorlage unterbreiten, die zeigt, dass wir die Initiative ernst nehmen, dass wir die Stimmung in der Bevölkerung ernst nehmen, aber dass es dem Ständerat auch wichtig ist, Augenmass zu wahren und die Schweiz als Rechtsstaat zu zeigen, mit der Kultur, die wir bisher gelebt haben.

Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten und den Anträgen der Kommission bzw. der Mehrheit zu folgen.