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Abate Fabio · Ständerat · 2014-12-10

Abate Fabio · Ständerat · Tessin · FDP-Liberale Fraktion · 2014-12-10

Wortprotokoll

Nach dem Votum von Frau Egerszegi könnte ich einfach schweigen, weil sie sich sehr ausführlich geäussert hat. Ja, Herr Föhn, so ist es! Aber ein paar Bemerkungen möchte ich trotzdem machen: Ihre Kommission hat bei dieser Vorlage sofort erkannt, dass es um ein wichtiges Problem geht, nämlich darum, dass eine politische Entscheidung einen grösseren Konflikt zwischen Rechtsstaat und direkter Demokratie verursachen kann. Ich persönlich war bereit, die Fassung des Bundesrates zu unterstützen. Die ständerätliche Lösung mit der Gewährleistung bestimmter Prinzipien ist heute aber zu begrüssen, weil das Zweikammersystem nicht eine Quelle von Konflikten sein müsste - obwohl es manchmal schwierig ist, dieses Ziel zu erreichen.

Wir haben einen Mittelweg zwischen der Lösung des Bundesrates und dem Beschluss des Nationalrates gewählt. Kollege Engler hat von einem dritten Weg gesprochen. Ich möchte ein paar Worte über die Härtefallklausel verlieren. Das Volk und einige Kollegen sind überzeugt, dass die jeweils zuletzt angenommene Bestimmung der Verfassung absolut sei und Vorrang habe. Wie es uns von den Experten bestätigt wurde, haben aber alle Normen der Bundesverfassung den gleichen Rang. Sämtlichen Normen der Bundesverfassung ist vom Volk zugestimmt worden, und wir sprechen über eine junge Verfassung. Zwei Generationen von Schweizern erinnern sich an die Annahme der revidierten Bundesverfassung am 18. April 1999. Wenn ein Widerspruch in der Verfassung besteht, ist es unsere Aufgabe, eine Lösung zu suchen, zumal die Wahrnehmung unserer Verantwortung in diesem besonderen Bereich mit der Ablehnung einer Verfassungsgerichtsbarkeit noch wichtiger ist.

Mit der Fassung des Nationalrates würde das Verhältnismässigkeitsprinzip verletzt, das in Artikel 5 der Bundesverfassung verankert ist. Ich bin zutiefst davon überzeugt, dass die Umsetzung von Artikel 121 Absätze 3 bis 6 der Bundesverfassung über die Ausschaffung krimineller Ausländer diesen Rechtsgrundsatz, dieses Prinzip des liberalen Rechtsstaates, nicht verletzen darf.

Was würde passieren, wenn wir keine Differenz zum Nationalrat schaffen würden? Die Konsequenz wäre ein Beitrag zu einem sogenannten Richterstaat. Wir hätten die Gewährleistung der verfassungsrechtlichen Prinzipien nämlich einfach an die Richter delegiert. Sicher muss ich noch sehr viel über die Politik, die Taktik und die Vorbereitung einer Wahlkampagne lernen, aber ich warte - erlauben Sie mir, das zu sagen - auf andere Gelegenheiten, um mich einzubringen, sicher nicht auf diese. Ich bin deshalb zutiefst davon überzeugt, dass die Mehrheit der Kommission angemessen gearbeitet hat.

Vorwürfe, der Volkswillen sei nicht beachtet worden, kommen täglich und setzen eine grosse Informationslücke bezüglich der Diskussion und der Arbeit in Ihrer Kommission voraus. Ich erwähne nur ein Beispiel, und zwar das Institut der nichtobligatorischen Landesverweisung: Der Richter hat die Möglichkeit, bei Verbrechen, die nicht vom betreffenden Katalog erfasst sind, oder bei einfachen Vergehen eine Landesverweisung auszusprechen. Es geht hier um Sachverhalte, die besonders in den Grenzkantonen grosse Sorgen in der Bevölkerung verursachen. Müssen wir nun diese nichtobligatorische Landesverweisung streichen, weil sie im Abstimmungsbüchlein zur Ausschaffungs-Initiative kein Thema war? Sicher nicht. [PAGE 1239]

Ich bitte Sie deshalb, auf der ganzen Linie der Mehrheit zu folgen.