Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2001-11-17
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2001-11-17
Wortprotokoll
Es gibt drei Punkte, die jetzt zur Diskussion stehen:
1. Zum Wort "massgeblich" hat Herr Villiger Ihnen Ausführungen gemacht, da geht es um die Zielgrösse 26/26.
2. Zum Begriff "nationale Fluggesellschaft" unterstreiche ich völlig, was Herr Wicki gesagt hat - ich habe auch vorher nichts anderes gesagt. Dieser Begriff ist als schweizerisch im Sinne von Artikel 103 der Luftfahrtverordnung zu verstehen; deswegen entfaltet die Nennung des Begriffs "nationale Fluggesellschaft" in diesem Kreditbeschluss keinerlei andere Wirkungen.
3. Zum Begriff "angemessene Berücksichtigung der Landesflughäfen" habe ich Ihnen auch sagen wollen, dass es nicht Aufgabe der Gesellschaft ist, so etwas festzulegen. Es soll schon gar nicht in diesem Kreditbeschluss festgelegt werden, sondern es ist im Sachplan Infrastruktur Luftfahrt (SIL) festgelegt. Das habe ich Ihnen gesagt: Im SIL ist festgelegt, was Landesflughäfen sind - das sind diejenigen von Zürich, Basel und Genf. Weil Herr Lombardi das angesprochen hat, habe ich eben erwähnt, welche Bedeutung derjenige von Agno national hat, das hat mit diesem Artikel nichts zu tun. Ich habe nur gesagt: Diese regionalen verkehrspolitischen Aspekte werden nicht hier, sondern im SIL geregelt.
Ich habe keine Differenzen zu dem, was Ihr Präsident gesagt hat.