Engler Stefan · Ständerat · 2014-12-10
Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP-EVP · 2014-12-10
Wortprotokoll
Die Kommission hatte keine Gelegenheit, sich zu diesem Einzelantrag zu äussern. Das Anliegen von Herrn Kollege Föhn betrachte ich prima vista als durchaus verfolgungswürdig. Wenn ein Ausländer von der Schweiz aus nach Syrien reist, sich dort an kriegerischen Auseinandersetzungen beteiligt, dann wieder zurückkehrt und es in der Schweiz zu einer Verurteilung kommt, soll auch die Sanktion der Landesverweisung infrage kommen können. Allerdings leidet der Antrag Föhn noch an einem gewissen Systemfehler, weil zuerst noch im Strafgesetzbuch der Straftatbestand definiert werden muss, der als Voraussetzung für die Landesverweisung erfüllt sein muss. Ich möchte Herrn Kollege Föhn, wenn sein Anliegen jetzt aufgenommen wird, um Verständnis dafür bitten, dass im weiteren Verlauf des Prozesses überprüft wird, ob im Militärstrafgesetz oder im Strafgesetzbuch bereits ein entsprechender Tatbestand vorhanden ist, welcher sein Anliegen bereits abdeckt, oder ob dafür allenfalls ein neuer Straftatbestand im Militärstrafgesetz oder im Strafgesetzbuch geschaffen werden müsste. Wir werden dann nochmals die Gelegenheit bekommen, uns darüber zu unterhalten, ob wir einen solchen zusätzlichen Wegweisungsgrund wollen oder nicht.
So, wie der Antrag jetzt hier steht, fehlt ihm der strafrechtlich formulierte Tatbestand, der erfüllt sein muss. Die Erwähnung der "Teilnahme an terroristischen Aktivitäten oder Kampfhandlungen" ist mehr eine Proklamation als ein formulierter Straftatbestand, auf den eine Wegweisung Bezug nehmen müsste.