Schmid-Federer Barbara · Nationalrat · 2014-06-19
Schmid-Federer Barbara · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP-EVP · 2014-06-19
Wortprotokoll
Im Namen der CVP/EVP-Fraktion bitte ich Sie, die beiden Anträge der Minderheit Nidegger abzulehnen und mit der Mehrheit zu stimmen.
Wenn Eltern ihrer Unterhaltspflicht nicht nachkommen, kennt das Gesetz das Instrument der Alimentenhilfe, welches aus zwei Elementen besteht - Sie haben es gehört -: erstens die Inkassohilfe, das heisst, der Kanton bestimmt eine Stelle, welche hilft, den fehlenden Betrag einzutreiben; und zweitens die Alimentenvorschüsse, das heisst, die öffentliche Hand kann für den Unterhalt des betroffenen Kindes Vorschüsse auszahlen. Ziel dieser Bevorschussung ist die Sicherung der Unterhaltsleistungen, welche dem Kind zustehen.
Für die Regelung der Inkassohilfe ist der Bund zuständig. Allerdings ist der Vollzug dieser Inkassohilfe aufgrund fehlender Konkretisierungen in den Kantonen sehr unterschiedlich, sodass in der Praxis zum Teil gravierende Ungleichbehandlungen bestehen. Das Armutsrisiko eines Kindes ist demnach von der Zufälligkeit seines Wohnsitzes abhängig. Mit dem vorliegenden Entwurf soll nun dem Bundesrat die Kompetenz gegeben werden, sowohl im Scheidungsrecht wie auch im Kindesrecht einen einheitlichen und verbindlichen Leistungskatalog für die Inkassostellen festzulegen. Dabei soll der Bundesrat die aktuelle Praxis der Kantone berücksichtigen. Die Kantone sollen aber weiterhin selber die dafür zuständigen Behörden benennen, und die Kantone sollen auch weiterhin für die Höhe der Vorschüsse zuständig bleiben.
Die Vertreter der Minderheit Nidegger lehnen es ab, dem Bundesrat diese Verordnungskompetenz zu geben. Einerseits wird offenbar befürchtet, die Verantwortung werde vom Elternteil weggenommen, welcher zum Unterhalt verpflichtet ist. Andererseits wird befürchtet, durch die Harmonisierung werde die Kompetenz der Kantone umgangen, indem zu viele Inkassoleistungen für verbindlich erklärt würden.
Unsere Fraktion ist klar der Meinung, dass diese Änderung gemäss Mehrheit erfolgen muss. Hier geht es um eine Vereinheitlichung und eine Vereinfachung auf gesamtschweizerischer Ebene. Wenn Eltern ihrer Unterhaltspflicht nicht nachkommen, dann ist es eben wichtig, dass die Regeln klarer werden und dass dank der Harmonisierung die Bürokratie abgebaut wird. In Zukunft können die Ansprüche mit weniger Aufwand als bisher durchgesetzt werden. Insofern wird den Eltern nicht Verantwortung weggenommen, sondern es wird dafür gesorgt, dass die Verantwortung wahrgenommen und die Durchsetzung der Ansprüche unterstützt wird. Je häufiger es nämlich den Inkassostellen gelingt, die Beiträge einzutreiben, desto weniger Geld muss die öffentliche Hand für die Alimentenbevorschussung aufwenden.
Zur Kompetenz der Kantone: Die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und -direktoren hat sich schon mehrfach grundsätzlich für eine Harmonisierung der Alimentenbevorschussung ausgesprochen. Die Kantone haben ja der Harmonisierung der Inkassohilfe zugestimmt. Ich verweise in erster Linie auf die Standesinitiative Zürich 09.301, welche ausdrücklich die Harmonisierung der Alimentenbevorschussung und des Alimenteninkassos verlangt.
Aus all den genannten Gründen bitte ich Sie im Namen der CVP/EVP-Fraktion, die Anträge der Minderheit Nidegger abzulehnen und der Mehrheit zu folgen.