David Eugen · Ständerat · 2001-11-17
David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-11-17
Wortprotokoll
Es sind eigentlich zwei Gründe, die mich in der WAK veranlasst haben und auch jetzt veranlassen, dieser Vorlage zuzustimmen:
1. Ich bin der Meinung, dass die Aufrechterhaltung der schweizerischen Anbindung an das internationale Luftfahrtsystem eine zentrale Grundlage für die wirtschaftliche und auch gesellschaftliche Entwicklung unseres Landes in der Zukunft ist. Wir können darauf nicht verzichten.
2. Die Politik trägt aufgrund des EWR-Entscheides eine klare Mitverantwortung an der heutigen Lage unserer Luftfahrtindustrie. Der EWR-Entscheid war ein ganz wesentlicher Wegweiser in diese Richtung, für den Weg, den die Swissair dann eingeschlagen hat. Hier müssen wir heute auch als Staat Schweiz, der diesen Entscheid gefällt hat, eine Mitverantwortung wahrnehmen.
Ich bin auch der Meinung, dass dieser Fall, den wir jetzt in dieser Vorlage zu entscheiden haben, beweist, dass eben die Kooperation von Staat und Wirtschaft dort unabdingbar ist, wo es um zentrale Anliegen der Infrastruktur geht. Ich teile die Auffassungen nicht, die von den Herren Professoren vorgetragen werden, hier werde wieder Einmischungspolitik betrieben, man verletze ordnungspolitische Grundsätze und Ähnliches. Es ist uns klar dargelegt worden, dass wir - die Schweiz - die Flugrechte verlieren würden, wenn wir jetzt nicht handeln. Wenn wir die Flugrechte behalten wollen, müssen wir jetzt mit dieser Vorlage handeln, und als Handelnder kommt hier einzig der Staat Schweiz mit seinen Mitteln in Betracht. Ich finde, wir müssen diese grundsätzliche Einstellung in allen Bereichen des Service public durchziehen. Das heisst, wir müssen in diesem Bereich von den jetzigen theoretischen Vorstellungen abrücken und uns wieder mehr auf die Kooperation von Staat und Wirtschaft zurückbesinnen, die sich übrigens auch in vielen Teilen bewährt hat.
Den Professoren müsste man vielleicht die folgende Frage stellen: Wenn man Theorien aufstellt, dann müssen sie sich in der Regel im Experiment beweisen lassen. Jetzt sind wir im Experiment, in dem die Theorien, die man uns vorträgt, bewiesen werden müssen, und dieser Beweis kann nicht geführt werden. Das heisst, man müsste jetzt in der Lage sein, diese Theorien in diesem Punkt zu hinterfragen. Dies gilt auch für die Vertreter der Politik, die uns diese Theorien in unseren Sälen immer wieder mit grossen Worten vortragen.
Ich muss ganz ehrlich sagen: Die Tatsache, dass die stärkste politische Kraft des Kantons Zürich diese Vorlage mit grösster Vehemenz bekämpft, macht mir meine Zustimmung schwer. Ich habe gestern gehört, was Herr Maurer gesagt hat, und es macht die Sache nicht leichter, wenn die politische Hauptkraft des Kantons Zürich dermassen dagegen anfährt. Ich bin darum sehr froh, dass der Vertreter des Kantons Zürich in unserem Rat, Hans Hofmann von der SVP, einen sehr deutlichen Kontrapunkt gesetzt hat. Ich möchte ihm auch danken, dass er diesen Kontrapunkt gesetzt hat. Er rückt die Dinge wieder ins richtige Licht. Sicher ist für uns alle wichtig, auch für die Ostschweizer, dass das Zürcher Volk, wenn es dann aufgefordert ist, seine Stimme in dieser Frage abzugeben, diesen Entscheid auch mitträgt. Ich hoffe und erwarte eigentlich auch, dass die Zürcher SVP, nachdem sie dann von diesem Entscheid der eidgenössischen Räte vom heutigen Tag Kenntnis nehmen kann, über die Bücher geht.
Ich möchte die Gelegenheit benützen, meinen Minderheitsantrag zu Artikel 3a zu begründen, damit das jetzt gesagt ist und der Bundesrat dann auch darauf reagieren kann. Ich betrachte diese Mittel, die hier eingesetzt werden, insbesondere diese Milliarde, die der Bund zur Verfügung stellt, als Vorinvestition in eine neue Fluggesellschaft. Auf keinen Fall darf dieses Geld dazu verwendet werden, die Verantwortlichkeiten zu verwischen und den Filz zu decken, der diese Situation herbeigeführt hat.
Ich möchte mich mit aller Kraft dagegen wenden, dass das passiert. Es gibt aber klare Indizien dafür, dass dies der Fall ist.
Der Bund verzichtete meiner Meinung nach ohne Grund darauf, diese Vorinvestition durch Aktien abgelten zu lassen. Dafür gibt es eigentlich keinen stichhaltigen Grund, wenn man nicht einfach sagen will: Wir machen hier als Eidgenossenschaft Schadenminderung für die Verantwortlichen. Das kann es aber nicht sein. Dieses Geld, diese Milliarde, ist die Vorinvestition für die Zukunft, die Sicherstellung unserer Flugrechte für die Zukunft, für die neue Gesellschaft, und nicht die Schadendeckung für das, was geleistet worden ist.
Ein zweites Indiz, das dafür spricht, ist vorhin von Kollege Brändli angesprochen worden: Der Staat verzichtet ohne Grund, wenn man es nach privatwirtschaftlichen Massstäben betrachtet, auf die ihm zustehenden Stimmrechte in dieser ganzen Sache, wenn er schon Kapitalgeber ist. Hier tritt ja der Staat als Aktionär auf. Gibt es einen stichhaltigen Grund, auf all das zu verzichten, Rechte abzutreten, wieder neue Beauftragte zu entsenden, die diese Fluggesellschaft jetzt führen? Der Staat hält sich vornehm zurück. Das kann nur akzeptiert werden, wenn die Eidgenossenschaft diese Dinge, die in dieser Gesellschaft laufen, ganz genau beobachtet, wenn Transparenz herrscht und wenn sichergestellt ist, dass dieses Geld eben nicht dafür verwendet wird, alte offene Positionen auszugleichen.
Daher ist für mich auch sehr wichtig, dass die Sonderprüfung seriös durchgeführt wird, dass die Fakten erhoben und auf den Tisch gebracht werden, auch hier im Parlament. Ich erwarte vom Bundesrat, dass er uns eine Berichterstattung macht, wenn diese Unterlagen ihm als Aktionär zugehen, dass er dann diese Unterlagen mit seiner Stellungnahme dem Parlament vorlegt und wir die Sache hier auch diskutieren können.