Bischof Pirmin · Ständerat · 2014-09-15
Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · Fraktion CVP-EVP · 2014-09-15
Wortprotokoll
Ich danke dem Bundesrat für die sorgfältige Beantwortung meiner Fragen. Die Spareinlagensicherung ist einer der wesentlichen Stabilitätspfeiler im Falle einer Finanzkrise. Das haben wir erlebt. Die Schweiz hat ihre Regeln grundlegend verändert, und ich teile die Auffassung des Bundesrates, dass die heutige Regelung das Vertrauen der Bevölkerung zu Recht geniesst, auch international gesehen, auch was die Obergrenzen betrifft. Die Fragen sind ja im Anschluss an die Kritik gestellt worden, die vonseiten des IWF an unserem Einlagensicherungssystem geäussert worden ist. Da drängen sich für mich nach der Beantwortung durch den Bundesrat noch einige Bemerkungen auf.
Ich begrüsse es, dass der Bundesrat die Struktur des Vorstandes unseres Einlagensicherungssystems überprüft, damit künftig nicht nur Bankenvertreter darin vertreten sind. Es geht um ein wesentliches Schutzinstrument zugunsten der Sparerinnen und Sparer in diesem Land, und da wäre die Vertretung durch etwas unabhängigere Personen wahrscheinlich angebracht.
Ich begrüsse es auch, und das ist die Bemerkung zu Ziffer d, dass der Bundesrat in Bezug auf die Empfehlungen überprüft, ob nicht eine Auszahlungsfrist der Einlagensicherungsbeträge eingeführt werden soll. Wir haben heute zwar eine Frist, innerhalb derer die Esisuisse der Finma die entsprechenden Mittel zur Verfügung stellen muss; dafür sind die entsprechende Infrastruktur und die gesetzlichen Voraussetzungen vorhanden. Hingegen fehlt heute eine Frist, innerhalb derer die Finma den Sparerinnen und Sparern, die bei einer Bank in Schwierigkeiten zu Schaden gekommen sind, die Beträge ausbezahlen muss. Das hat der IWF meines Erachtens zu Recht kritisiert, und ich begrüsse es, dass der Bundesrat das jetzt überprüft. Wenn man Fristen einführt, die glaubwürdig sein sollen, bedeutet das dann natürlich auch, dass eine entsprechende einheitliche Datenbasis vorhanden sein muss, damit die Finma die Auszahlung auch wirklich zeitgerecht vornehmen kann. Ob dies heute der Fall ist, ist zumindest unsicher. Und es muss auch eine Infrastruktur vorhanden sein, damit die Finma in die Lage versetzt wird, die Beträge zeitgerecht auszubezahlen. Wir sprechen von Tagen und nicht von Monaten oder Jahren, in denen die Spareinlagen ausbezahlt werden.
Am meisten bewegt hat mich eigentlich die Antwort auf die beiden ersten Fragen, und zwar der Schluss der bundesrätlichen Überlegungen. Ich bin dezidiert der Auffassung, dass die Einlagensicherungsgelder nur verwendet werden dürfen, um dafür zu sorgen, dass geschädigte Sparerinnen und Sparer ihr Geld zurückbekommen. Die Gelder dürfen nicht für Bankenabwicklungen verwendet werden oder für eine Hilfe bei entsprechenden Konkursen, ohne dass die Sparerinnen und Sparer etwas davon haben. Ich weiss, dass in [PAGE 798] einigen europäischen Ländern in diesem Bereich Grenzen überschritten worden sind und dass namentlich im Vereinigten Königreich diese unselige Least-Cost-Regel gilt, wonach Teile dieser Gelder beigezogen werden dürfen, um Banken zu retten.
Aber auch die Europäische Union wird jetzt dazu übergehen, nahezu das schweizerische System mit einer privilegierten schuldbetreibungsrechtlichen Sicherung zu übernehmen. In diesem Zusammenhang wird es vermutlich auch dort nicht mehr möglich sein, Gelder - ich sage es jetzt bewusst etwas pointiert - zweckzuentfremden. Ich glaube, wir tun in der Schweiz gut daran, wenn wir festlegen, dass die Einlagensicherungsgelder nur zum Schutz und zur Deckung der gefährdeten Einlagen der Sparerinnen und Sparer und nicht für andere Zwecke wie Bankenabwicklungen verwendet werden dürfen. Ich bin dem Bundesrat dankbar, wenn er auch in diese Richtung eine Überprüfung vornehmen kann.