Schwaller Urs · Ständerat · 2014-09-10
Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP-EVP · 2014-09-10
Wortprotokoll
Ich verhehle nicht, dass ich zu Beginn sehr skeptisch war, als von einem neuen Führungsmodell für die Bundesverwaltung die Rede war. In der Tat waren zumindest in den Kantonen, aber, wie ich meine, auch beim Bund die Erfahrungen mit dem New Public Management und den Flag-Ämtern nicht immer von Beginn weg überzeugend. Zudem wurden mit solchen neuen Führungsinstrumenten meistens die Kompetenzen der Verwaltung ausgebaut und die Kompetenzen des Parlamentes abgebaut.
In den Diskussionen und in den Unterlagen zur Vorlage wurde uns dargelegt - das ist wichtig -, dass die Budgetkompetenz des Parlamentes nicht beschränkt oder verkleinert wird. Im Subventionsbereich, der ja etwa drei Viertel des Haushaltes beschlägt, ändert sich nichts. Auch im Eigenbereich behalten wir als Parlament unseren Handlungsspielraum in Sachen präziser Ressourcensteuerung. Das ist wichtig und richtig. Es wurde in der Kommission ebenfalls ausgeführt, dass wir als Parlament auch auf der Stufe der rund 150 Leistungsgruppen der Verwaltungseinheiten weiterhin Ziele und Planungsgrössen zu Aufwänden und Erträgen festzulegen haben werden.
Alles in allem spricht nach Abschluss der Beratungen in der Kommission und auch nach dem Entscheid des Nationalrates nichts gegen den Gesetzesvorschlag des Bundesrates, in welchem - das darf man auch einmal sagen - eine grosse, umsichtige und präzise Vorbereitungsarbeit der Verwaltung steckt. Die Begeisterung, die heute Morgen in diesem Rat etwas fehlt, kommt dann vielleicht noch in den kommenden Jahren und Beratungen.
Eine weitere Bemerkung gilt den Subventionen bzw. deren regelmässiger Überprüfung durch den Bund. Ich unterstütze die Idee, dass man inskünftig jedes Jahr die Subventionen bei einem Departement oder bei einer grossen Verwaltungseinheit überprüfen will. Damit gehört auch der grosse und wahrscheinlich kaum gelesene Wälzer - vielleicht haben Sie den letzten Subventionsbericht von 2008 gesehen - der [PAGE 748] Vergangenheit an. Es bleibt aber wichtig und richtig - ich unterstreiche das -, dass Subventionen, dass Transferausgaben periodisch überprüft werden, obwohl wir in den Kantonen, aber auch beim Bund wissen, dass es fast nichts Schwierigeres gibt, als eine einmal gesprochene Subvention wieder zu kürzen oder gar aufzuheben. Wichtig bleibt aber, dass die Subventionen periodisch überprüft und hinterfragt werden.
Eine letzte Bemerkung betrifft die Intervention der Westschweizer Kantone. Diese haben mit Brief vom 10. Juni 2014 geschrieben, die geplante Änderung von Artikel 5 des Subventionsgesetzes habe weitreichende Konsequenzen für die Kantone, davon seien auch Steuervergünstigungen tangiert, die Bestimmung sei deshalb abzulehnen. Diese Intervention erfolgte erst im Juni 2014. Da stellt sich für mich die Frage, wie die Kantone in diese Gesetzgebungsarbeiten einbezogen wurden. Die Finanzministerin führte in der Kommission hierzu aus, die Kantone seien laufend orientiert und mit einbezogen worden. Wir stehen nun vor wichtigen Diskussionen, was das KAP, aber auch was den NFA anbelangt. Es scheint mir darum wichtig, gerade im Hinblick auf den kommenden Stammtisch mit den Kantonen, auch etwas dazu zu hören, wie die Kantone einbezogen und wie sie in diesen Arbeiten mitgenommen werden. Das mag dann vielleicht erklären, weshalb es erst im Juni 2014 zu dieser Intervention gekommen ist.
In der Sache selber, d. h., was die von den Westschweizer Kantonen angesprochenen Steuervergünstigungen anbelangt, stelle ich fest, dass das eidgenössische Subventionsgesetz gemäss der vor einigen Tagen publizierten Antwort auf die Interpellation Gasche 14.3426 einzig den Bund verpflichtet. Dort wird ausgeführt, kantonale Subventionen bzw. Steuervergünstigungen seien davon nicht betroffen und es ergäben sich daraus auch keine weiteren Konsequenzen für den Bund. Für mich heisst das, dass es keinen Grund gibt, hier eine Änderung zu beantragen.
Schliesslich sei festgestellt - der Bundesrat schreibt auch das in seiner Antwort, und ich teile diese Auffassung -, dass die Steuervergünstigungen der Schweiz hinlänglich bekannt und in den entsprechenden Publikationen auch auf internationaler Ebene erwähnt sind. Ich meine, dass das Ausweisen von Steuervergünstigungen in der Staatsrechnung daher eigentlich kein Risiko darstellt, weder innerhalb des Landes noch auf internationaler Ebene.
In diesem Sinn unterstütze ich die Vorlage und beantrage mit den anderen Votanten Eintreten und Zustimmung zum Gesetz.