preparatory:AB 164043
Altherr Hans · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion · 2014-09-10
Wortprotokoll
Zu Artikel 50 Absatz 3 des Parlamentsgesetzes möchte ich Ihnen im Sinne der Transparenz einfach mitteilen, dass wir hier einen Streichungsantrag hatten, den wir nach gewalteter Diskussion mit 7 zu 3 Stimmen abgelehnt haben. Es gibt keinen Minderheitsantrag, deshalb möchte ich das hier doch sagen. Wir [PAGE 753] hatten eine grössere Diskussion über die Auswirkungen dieser Bestimmung, die vielleicht nicht ganz selbsterklärend ist.
Im geltenden Recht ist es so: Wenn die Finanzkommission einen Antrag zu einem Geschäft stellt, das nicht von ihr kommt, kommt dieser als Einzelantrag daher. Das hat im Nationalrat zur Folge, dass bei gewissen Geschäften - ich habe mir sagen lassen, es gehe um die Kategorie IV - die Finanzkommission ihren Antrag nicht einmal begründen kann. Das will der Nationalrat ändern. Wir haben dann gesagt: Ja, das ist okay, er soll das machen, wenn er das will.
Bei uns hätte das auch gewisse Auswirkungen. Wenn die Finanzkommission nach dem neuen System einen Antrag stellen würde, wäre der schon auf der Fahne, wenn das rechtzeitig gemacht würde usw.; das im Unterschied zu Einzelanträgen aus dem Rat. Der Antrag könnte im Rahmen der Voten der Kommissionssprecher begründet werden; ich gehe davon aus, dass der Kommissionssprecher der erste wäre, und dann käme der Vertreter der Finanzkommission, der seinen Antrag wie einen Minderheitsantrag begründen würde. So wäre dieses neue System zu verstehen.
Wir waren etwas geteilter Meinung, ob das im Ständerat notwendig sei und ob es viel bringe. Wir haben uns dann in einer Abwägung entschieden, die Bestimmung zu belassen, eigentlich für den Nationalrat. Wir sind auch nicht der Meinung, dass es häufig vorkommen wird, dass die Finanzkommission an einem Anliegen, das aus dem Mitbericht kommt, so stark festhält, dass es auf der Fahne erscheinen muss.