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Rickli Natalie Simone · Nationalrat · 2009-03-05

Rickli Natalie Simone · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-03-05

Wortprotokoll

Die Minderheit der Kommission beantragt Ihnen, diese Motion abzulehnen.

Nachdem der Nationalrat die Motion an die Kommission zurückgewiesen hatte - mit dem Auftrag, eine konsensfähige Lösung zu finden -, präsentierte uns das Bakom einen abgeänderten Textvorschlag. Dieser Text unterscheidet sich kaum vom ursprünglichen Wortlaut der Motion und geht zu weit. Die Forderung nach einem Verschlüsselungsverbot für sämtliche freien Fernsehkanäle geht noch weiter, als dies im ursprünglichen Motionstext gefordert wurde. Die Minderheit hätte eine Einschränkung beispielsweise auf die Must-Carry-Sender gewünscht. Ein Verschlüsselungsverbot für alle freien Fernsehkanäle könnte sich sogar kontraproduktiv auswirken. Die Kabelnetzbetreiber könnten ihr heutiges Grundangebot von rund hundert freien Sendern künftig einschränken. Ein so weit gehendes Verschlüsselungsverbot ist auch im umliegenden Ausland nicht üblich. So ist z. B. in Deutschland die Verschlüsselung lediglich für die öffentlich-rechtlichen Programme nicht gestattet.

Weiter sind im neuen Text schwammige Formulierungen wie "nicht unnötig erschwert" oder "möglichst vermieden" enthalten. Die Kommissionsminderheit ist damit nicht einverstanden und legt Wert auf eine symmetrische Wettbewerbsregelung - sprich: darauf, dass zwischen Kabelnetzbetreibern und Internet-TV-Anbietern keine Wettbewerbsverzerrung stattfindet. Wir sind davon überzeugt, dass durch die technische Entwicklung der nächsten Jahre sowie den Wettbewerbsdruck allfällige Übergangsprobleme beim digitalen Fernsehen, z. B. im Hinblick auf die Freiheit der Gerätewahl, [PAGE 136] von selber im Interesse der Kunden gelöst werden. Innovationen dürfen nicht durch gesetzliche Zwangsregulierungen behindert werden.

Aus diesen Gründen zieht die Kommissionsminderheit eine Marktlösung einer gesetzlichen Regulierung vor. Wir hätten es begrüsst, wenn vorher unter Federführung des Bakom alle Akteure zu einem runden Tisch eingeladen worden wären - es wurde vorher angesprochen - und wenn auf diesem Weg eine einvernehmliche Lösung gefunden worden wäre. Man hätte den sogenannten runden Tisch nicht erst einberufen sollen, nachdem wir ein Gesetz gemacht hatten. Wir alle haben das gleiche Ziel, nämlich die Wahlfreiheit der Konsumentinnen und Konsumenten. Nur der Weg dahin ist jeweils ein anderer. Im Übrigen dürfte die Umsetzung in etwa gleich lange dauern, nämlich ungefähr drei Jahre.

Im Namen der Kommissionsminderheit und der SVP-Fraktion bitte ich Sie aus diesen Gründen, diese Motion abzulehnen.