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Maurer Ueli · Bundesrat · 2012-06-07

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2012-06-07

Wortprotokoll

Diese Vorlage ist bereits das vierte Programm zur Unterstützung von Sportanlagen von nationaler Bedeutung, die vierte Auflage. Darin widerspiegelt sich, dass der Sport in den letzten Jahrzehnten zweifellos viel an gesellschaftlichem Stellenwert gewonnen hat.

Die Leistungsfähigkeit eines Landes wird sehr oft auch mit Leistungen im Sport, mit gut organisierten Sportanlässen, mit Sportanlagen bewiesen. Die Schweiz, und das hat mich selbst etwas erstaunt, gehört wahrscheinlich in Bezug auf Sportanlagen zu den Entwicklungsländern. Wenn Sie irgendwo Sportanlässe besuchen und diese Anlagen mit unseren bescheidenen Anlagen vergleichen, sehen Sie, dass hier zweifellos noch Nachholbedarf besteht. Auch der Sport und die Anforderungen an den Sport entwickeln sich, Bereiche wie Sport und Event spielen heute eine grosse Rolle. In diesem Sinne konnte mit den bisherigen Vorlagen einiges verbessert werden, aber insgesamt ist der Nachholbedarf wohl noch gross, wenn die Schweiz auch in Zukunft mit internationalen Sportanlässen brillieren oder ihre Leistungsfähigkeit beweisen will.

Es geht aber nicht nur um nationale Sportanlagen für internationale Anlässe. Es geht generell darum, den Sport zu fördern, weil in diesen Anlagen ja auch der Breitensport stattfindet, der Nachwuchssport, der Erwachsenensport, der Jugendsport. Das alles ist bei uns sehr vielfältig, und die Angebote werden breit genutzt. Es macht also Sinn, weiterhin in diesen Bereich zu investieren, damit die Gesundheit, die Jugend und der Sport gefördert werden können.

Inzwischen ist der Sport aber auch wirtschaftlich von grosser Bedeutung. Ich getraue mich das fast nicht zu sagen, aber der Sport hat, gemessen am Bruttoinlandprodukt, den Primärsektor unserer Wirtschaft bereits überholt. Er ist also auch wirtschaftlich von grosser Bedeutung.

Der Sport spielt auch, und das stellen wir immer wieder fest, für die Integration, gerade von Jugendlichen, eine wichtige Rolle. Mit Sport wird so nebenbei auch die Integration gefördert, und das gilt durchaus auch auf internationaler Ebene: Sport verbindet über Völker und Sprachen hinweg, er ermöglicht immer wieder gemeinsame Leistungen.

So gesehen macht diese Vorlage also Sinn. Es ist die vierte Auflage, Ihre Sprecher haben es gesagt. Wir hatten ursprünglich ein Programm für 87 Millionen Franken zusammengestellt. Das war für die primären Bedürfnisse der Sportverbände, um Anlagen für die nächsten fünf Jahre zu verwirklichen. Der Bundesrat hat dann in Anbetracht der allgemeinen finanziellen Situation und in Anbetracht Ihrer dauernden Sparaufträge ein Programm für 50 Millionen Franken zusammengestellt. Wir haben auf Anlagen verzichtet, die die Verbände eigentlich gerne realisieren würden, und wir haben Beiträge an andere Anlagen gekürzt, wie Sie der Vorlage entnehmen können.

Mit 50 Millionen Franken ist das Programm gegenüber den Wünschen der Sportverbände stark reduziert worden; es kann damit bedeutend weniger gemacht werden. Die Beiträge des Bundes sind zwar nicht entscheidend für die gesamte Realisierung, aber in vielen Fällen geben sie den Impuls für den Bau einer Sportanlage. Sie ersehen aus der Botschaft, dass der Beitrag des Bundes zwischen 5 und 25 Prozent liegt; in der Regel sind es etwa 10 Prozent als Initialzündung für ein Projekt. Die Abrechnungen bei bestehenden Anlagen haben gezeigt, dass die Hebelwirkung sehr gross ist. Wenn Sie also 50 oder 70 Millionen Franken bewilligen, können Sie diesen Betrag mit 10 multiplizieren; das ergibt den Betrag, der am Schluss in diese Bereiche investiert wird. Das heisst, die Privaten sowie die öffentliche Hand auf Stufe Kanton und Gemeinde sind auch immer gefordert, Projekte zusammen mit den Sportverbänden zu realisieren. [PAGE 993]

Es geht hier um einen Verpflichtungskredit. Für die meisten dieser Anlagen müssen noch baurechtliche Bewilligungen eingeholt werden. Es braucht Detailkonzepte. Es braucht Verträge unsererseits mit der Bauherrschaft, seien es zivilrechtliche Verträge, seien es Verträge mit der öffentlichen Hand. Wir machen unsererseits Auflagen in Bezug auf den Bau, z. B. mit Blick auf die Integration des Behindertensports.

Ich bitte Sie in Anbetracht der Bedeutung des Sports für die Gesellschaft, auf die Vorlage einzutreten. Ich bitte Sie im Namen des Bundesrates, die 50 Millionen Franken zu bewilligen. Die Bewilligung von 70 Millionen Franken würde heissen, dass wir für die nächsten fünf Jahre je 4 Millionen Franken mehr zu bezahlen hätten. Das wäre ein finanztechnisches Problem, das zu regeln wäre, das ist klar. Aber es wäre natürlich ein ordnungspolitischer Sündenfall, und Sie würden sich selbst untreu, wenn Sie bei dieser Vorlage aufstocken würden.

Noch zur Frage, die Herr Stahl gestellt hat: Es ist ein Verpflichtungskredit. Das sind also zurzeit die Grössenordnungen. Sollten Sie den Beitrag erhöhen, ist es selbstverständlich denkbar, dass wir mit einzelnen Verbänden das Gespräch wieder aufnehmen und einzelne Beträge etwas aufstocken, dies je nach Projekt und je nach Stand und Form der Finanzierung. Es wäre aber selbstverständlich auch möglich, und auch das entnehme ich dieser Forderung, dass wir Anlagen, die wir gestrichen haben, wieder in das Konzept aufnehmen könnten.

Ich bitte Sie also, auf die Vorlage einzutreten und ihr im Sinne des Bundesrates zuzustimmen.